Betreff
Neue Mitte Schwelm - Maßnahmen der Städtebauförderung im Programmjahr 2021
Vorlage
072/2020
Aktenzeichen
FB6 / Li
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die innerstädtische Entwicklung der Stadt Schwelm steht vor großen Herausforderungen. Mit dem Neubau des Rathauses auf der ehemaligen Brache der Schwelmer Brauerei und der gleichzeitig geplanten Errichtung eines Kulturzentrums für die Volkshochschule, die Musikschule und die Stadtbücherei werden Impulse für die weitere Innenstadtentwicklung gesetzt. Es entsteht eine „Neue Mitte“, wodurch positive Entwicklungstendenzen auch für die weiteren Bereiche der Innenstadt abgeleitet werden sollen.

 

Einhergehend mit dem Ratsbeschluss zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) im September 2019 wurden auch Beschlüsse zur Umsetzung der ersten Maßnahmen (u.a. zum Kulturzentrum) gefasst.

 

Da bis zum 30.09.2020 die Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für das Programmjahr 2021 gestellt werden müssen, beabsichtigt die Verwaltung mit dieser Vorlage die notwendigen politischen Beschlüsse fassen zu lassen. Konkret  ist es das Ziel der Verwaltung, für die Maßnahmen „Innenstadt-Büro“ sowie „Image- und Öffentlichkeitsarbeit“ die entsprechenden Förderanträge bis zum o.g. Datum einzureichen. Für die weiteren im Beschlussvorschlag Nr. 1 genannten Maßnahmen sind zunächst u.a. Entwurfspläne zu erarbeiten, bevor eine Förderung beantragt wird.

 

Im Folgenden werden die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen detaillierter beschrieben.

 

 

Einzelmaßnahmen

 

Angesichts der fortschreitenden Planung und Umsetzung des neuen Rathauses sowie Kulturzentrums beabsichtigt die Verwaltung einen Antrag für die Zuwendungen von Mitteln der Städtebauförderung für das städtebauliche Umfeld dieser beiden Maßnahmen zu stellen. Daher sollen der Bereich Neumarkt / Römerstraße sowie der zukünftige Rathausplatz zur Förderung angemeldet werden. In einem ersten Schritt gilt es hier für die betroffenen Straßenabschnitte Entwurfsplanungen zu erarbeiten.

 

Mit dem Rathausplatz soll eine neue öffentliche Platzfläche entstehen, welche für das neue Rathaus eine städtebaulich anspruchsvolle Eingangssituation schafft sowie das Netz öffentlicher Flächen sowie Fuß- und Radwege sinnvoll ergänzt. Außerdem soll auch der Bereich Neumarkt / Römerstraße umgestaltet werden, um eine attraktive Wegeverbindung zwischen Neumarkt, Rathausplatz, Bürgerplatz und Fußgängerzone sowie dem Wilhelmsplatz zu ermöglichen.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass auch die westlich an das zukünftige Rathaus angrenzende Schulstraße hinsichtlich einer Umgestaltung untersucht werden wird. Da das ISEK der Schulstraße eine besondere Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr bescheinigt, gilt es im folgenden Programmjahr 2022 die hierfür im ISEK vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen, um eine Umgestaltung der Schulstraße einzuleiten.

 

Neben der Zentralisierung soll auch das Areal um den Bahnhof herum städtebaulich aufgewertet werden. Dies bedeutet, dass der Bahnhofsplatz zwischen dem ZOB und der Herzogstraße als ein attraktiver Platz mit Aufenthaltsqualitäten für Jung und Alt mit einer auch repräsentativen Funktion vor dem Bahnhofsgebäude etabliert wird. Der Bahnhofsplatz besitzt bereits heute durch seine Grüngestaltung, einen Spielplatz, ein Boule-Feld sowie die ansässige Außengastronomie Attraktivitäten. Zukünftig soll der Bahnhofsvorplatz weiter gestärkt und als attraktiver und belebter Aufenthaltsbereich ausgebaut werden.

 

Darüber hinaus soll der Bahnhof in seiner Funktion unterstützt werden, indem er als Mobilitätsstation aufgewertet wird und mehr Abstellmöglichkeiten für Radfahrer sowie Angebote für E-Mobilität bietet. Er soll einen zentralen Verknüpfungspunkt der unterschiedlichen Verkehrsmittel und einen attraktiven Umstiegspunkt für Pendler darstellen.

 

Zudem ist es ein weiteres Ziel, die Unterführung Bahnhofstraße als Eingangstor in die Innenstadt gestalterisch hervorzuheben. Hauptansatzpunkt ist die Verbesserung der funktionalen Beleuchtung. Darüber hinaus können eine Modernisierung und Überarbeitung der Wände, zum Beispiel mit heller/ greller Farbgebung und/ oder die Installation eines Lichtspiels oder von Lichtelementen an den Wänden dem Angstraum entgegenwirken und die Bahnhofsunterführung als Einfalltor in die Innenstadt aufwerten.

 

Einen zentralen Baustein zur Umsetzung des ISEK stellt das Innenstadt-Büro dar, welches sich vor allem aus den Teilbereichen Stadtteil- und Citymanagement sowie einem Stadtteilarchitekt zusammensetzt. Das Innenstadt-Büro soll als zentrale Anlaufstelle für die lokalen Akteure und die Bewohner fungieren. Dies soll von einer Image- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, welche regelmäßig und öffentlichkeitswirksam über die Innenstadtentwicklung und alle damit im Zusammenhang stehende Aspekte berichtet.

 

Das Stadtteilmanagement begleitet die gesamte Netzwerkarbeit vor Ort, bindet die örtlichen Akteure in die Umsetzung ein und wird aufsuchend sowie beratend tätig. Der Bereich Citymanagement betreut insbesondere die lokalen Gewerbetreibenden und privaten Immobilieneigentümer innerhalb der zentralen Einkaufslage. Die Funktion Stadtteilarchitekt hingegen soll die privaten Immobilieneigentümer durch eine umfassende immobilien- und wohnungswirtschaftliche Beratung zu eigenen Investitionen in den Bestand unterstützen. Der Fokus hierbei liegt auf energetischen Maßnahmen, einem barrierefreien Umbau, der Anpassung der Ladenlokale oder die Nutzung von öffentlichen Förderprogrammen (z. B. KfW, NRW-Bank).

 

Im Falle des Innenstadt-Büros ist es eine zentrale Fördervoraussetzung, dass die Arbeit vor Ort von einem externen Dienstleister und nicht durch städtische Mitarbeiter durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass auf Seiten der Stadtverwaltung durchgängig Leitungs- und Koordinierungsarbeiten anfallen, um eine Schnittstelle mit dem Innenstadt-Büro zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass eine Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen eine Überprüfung der derzeitigen Personalkapazitäten innerhalb des Fachbereichs voraussetzt. Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht einer Umsetzung der in Rede stehenden Maßnahmen sowie der darüber hinaus gehenden Aufgaben des Fachbereichs weiterer Personalbedarf benötigt wird, um eine adäquate Bearbeitung aller bereits begonnen und noch anstehender Aufgaben zu gewährleisten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für folgende Maßnahmen zu stellen und in die Erarbeitung frühestmöglich einzusteigen:

·         II 7          Neumarkt / Römerstraße

·         II 9          Rathausplatz

·         II 11       Bahnhofsplatz

·         II 12       Mobilitätsstation Bahnhof

·         II 13       Unterführung Bahnhofstraße

·                                V I          Innenstadt-Büro (Stadtteilmanagement, Citymanagement, Stadtteilarchitekt)

·         VII          Image- und Öffentlichkeitsarbeit

 

  1. Die personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

       i.V.

gez. Schweinsberg