Die Vorlage 058/2020/1 ersetzt die Vorlage 058/2020. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bez?glich der
F?rderrichtlinien Stra?enausbaubeitr?ge musste der Text unter der Vorbemerkung
angepasst werden. Ansonsten entspricht die Vorlage 058/2020/1 einschlie?lich
der Anlage der Vorlage 058/2020.
Vorbemerkung:
Durch Runderlass
des? Ministeriums f?r Heimat, Kommunales,
Bau und Gleich-stellung vom 23. M?rz 2020 wurde die Richtlinie ?ber die
Gew?hrung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen
bei Stra?enausbau-ma?nahmen in Nordrhein-Westfalen (F?rderrichtlinie
Stra?enausbaubeitr?ge) ver?ffentlicht.
Der umlagef?hige
Aufwand einer beitragsf?higen Stra?enausbauma?nahme kann gef?rdert werden,
soweit die Stra?enausbaubeitr?ge
noch nicht bestandskr?ftig festgesetzt wurden und
deren zugrundeliegende Stra?enausbauma?nahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der
Richtlinie gilt der vorzeitige Ma?nahmenbeginn mit
Fassung eines Beschlusses durch das zust?ndige Organ oder Gremium ?ber die
einzelne Stra?en-ausbauma?nahme als genehmigt.
Um die
Voraussetzungen f?r eine F?rderung zu erf?llen, sollte bei Ma?nahmen, die in
der ?bergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgef?hrt wurden ein solcher
Beschluss eingeholt werden.
Sachverhalt:
?
1.
Beschreibung der Situation vor der
Bauma?nahme
Die durchgef?hrte
Ma?nahme betraf die Jahnstra?e von der K?rnerstra?e bis zur? Stra?e Am Steinbruch.
Die Jahnstra?e wurde in den Jahren 1962-64
erstmalig hergestellt.
Die Beleuchtungsanlage stammte gr??tenteils
noch aus dem Jahr 1964; ein Teil wurde vor 1990 erneuert. Somit wies die
Beleuchtungsanlage 2019 ein Alter zwischen mindestens 29 und 55 Jahren auf.
Eine normgerechte Ausleuchtung? der
Stra?e, des Gehweges und der Schuleinfahrt war laut Mitteilung der Technischen
Betriebe Schwelm mit den vorhandene Mastabst?nden, den Leuchten und
Licht-punkth?hen nicht m?glich. Durch das Alter und die Korrosion war die
Standsicher-heit nur noch bedingt gegeben. Auf Grund dieser Tatsachen war die
Beleuch-tungsanlage sowohl tats?chlich (Alter, Sch?den) als auch rechtlich
(Lichth?he, Abst?nde) verschlissen.
?
2.
Beschreibung der durchgef?hrten Ma?nahmen
Im Jahr 2019 wurden die Erdkabel erneuert. Dabei konnten Leerrohre der
AVU genutzt werden. Auf der Nordseite wurden sieben neue h?here Masten in neuen
Abst?nden aufgestellt und mit LED-Leuchten versehen. Dadurch wird eine
gleich-m??ige Ausleuchtung erreicht und es wird zu einer Energieeinsparung
kommen.
Durch die Erneuerung entspricht die
Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit g?ltigen Beleuchtungsvorschriften.
Das Bauprogramm umfasst die Erneuerung der
Beleuchtungsanlage auf der Nordseite der Jahnstra?e. Die Erweiterung der
Beleuchtungsanlage auf der S?dseite der Jahnstra?e wird im Zuge der
Schulwegsicherung durchgef?hrt und geh?rt nicht zum Bauprogramm.
Beschlussvorschlag:
?
Der Rat
best?tigt, dass das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigef?gte
Bauprogramm dem Ausbau der Beleuchtungsanlage Jahnstra?e zwischen K?rnerstra?e
und Am Steinbruch zu Grunde lag.
?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Die B?rgermeisterin
???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? In Vertretung
??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez. Schweinsberg
