Betreff
Erneuerung der Beleuchtungsanlage Jahnstraße
Vorlage
058/2020/1
Art
Beschlussvorlage

Die Vorlage 058/2020/1 ersetzt die Vorlage 058/2020. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bez?glich der F?rderrichtlinien Stra?enausbaubeitr?ge musste der Text unter der Vorbemerkung angepasst werden. Ansonsten entspricht die Vorlage 058/2020/1 einschlie?lich der Anlage der Vorlage 058/2020.

Vorbemerkung:

Durch Runderlass des? Ministeriums f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-stellung vom 23. M?rz 2020 wurde die Richtlinie ?ber die Gew?hrung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Stra?enausbau-ma?nahmen in Nordrhein-Westfalen (F?rderrichtlinie Stra?enausbaubeitr?ge) ver?ffentlicht.

Der umlagef?hige Aufwand einer beitragsf?higen Stra?enausbauma?nahme kann gef?rdert werden, soweit die Stra?enausbaubeitr?ge noch nicht bestandskr?ftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Stra?enausbauma?nahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Ma?nahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zust?ndige Organ oder Gremium ?ber die einzelne Stra?en-ausbauma?nahme als genehmigt.

Um die Voraussetzungen f?r eine F?rderung zu erf?llen, sollte bei Ma?nahmen, die in der ?bergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgef?hrt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

Sachverhalt:

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1.       Beschreibung der Situation vor der Bauma?nahme

Die durchgef?hrte Ma?nahme betraf die Jahnstra?e von der K?rnerstra?e bis zur? Stra?e Am Steinbruch.

Die Jahnstra?e wurde in den Jahren 1962-64 erstmalig hergestellt.

Die Beleuchtungsanlage stammte gr??tenteils noch aus dem Jahr 1964; ein Teil wurde vor 1990 erneuert. Somit wies die Beleuchtungsanlage 2019 ein Alter zwischen mindestens 29 und 55 Jahren auf. Eine normgerechte Ausleuchtung? der Stra?e, des Gehweges und der Schuleinfahrt war laut Mitteilung der Technischen Betriebe Schwelm mit den vorhandene Mastabst?nden, den Leuchten und Licht-punkth?hen nicht m?glich. Durch das Alter und die Korrosion war die Standsicher-heit nur noch bedingt gegeben. Auf Grund dieser Tatsachen war die Beleuch-tungsanlage sowohl tats?chlich (Alter, Sch?den) als auch rechtlich (Lichth?he, Abst?nde) verschlissen.

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2.       Beschreibung der durchgef?hrten Ma?nahmen

Im Jahr 2019 wurden die Erdkabel erneuert. Dabei konnten Leerrohre der AVU genutzt werden. Auf der Nordseite wurden sieben neue h?here Masten in neuen Abst?nden aufgestellt und mit LED-Leuchten versehen. Dadurch wird eine gleich-m??ige Ausleuchtung erreicht und es wird zu einer Energieeinsparung kommen.

Durch die Erneuerung entspricht die Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit g?ltigen Beleuchtungsvorschriften.

Das Bauprogramm umfasst die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Nordseite der Jahnstra?e. Die Erweiterung der Beleuchtungsanlage auf der S?dseite der Jahnstra?e wird im Zuge der Schulwegsicherung durchgef?hrt und geh?rt nicht zum Bauprogramm.


Beschlussvorschlag:

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Der Rat best?tigt, dass das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigef?gte Bauprogramm dem Ausbau der Beleuchtungsanlage Jahnstra?e zwischen K?rnerstra?e und Am Steinbruch zu Grunde lag.


?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Die B?rgermeisterin

???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? In Vertretung

??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez. Schweinsberg