Sachverhalt:
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2018 84 162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2019 73 143
(davon 66 geduldete Flüchtlinge)
29.02.2020 69 133
(davon 61 geduldete Flüchtlinge)
Durch Aufnahme von
Erwerbstätigkeiten sowie positiver Entscheidungen in Asylverfahren ist ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu
verzeichnen.
Aktuelle Erfüllungsquoten
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren
liegt aktuell (Stand 01.03.2020) bei 105,42 % (98 Personen). Die Aufnahmeverpflichtung ist somit derzeit
erfüllt.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern
(Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand
01.03.2020) liegt die Erfüllungsquote bei 107,40 % = 317 Personen.
Hierbei handelt es sich
lediglich um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse in der Türkei und in
Syrien bleibt abzuwarten, ob kurzfristig
wieder
Flüchtlinge aufgenommen
werden müssen.
Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 29.02.2020
0-5 Jahre 26 Personen
6-10 Jahre 6 Personen
11-17 Jahre 16 Personen
18 und älter 81 Personen
65 und älter 4 Personen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 29.02.2020
Iran 13 Personen
Irak 10 Personen
Kosovo 10 Personen
Russ. Förderation
9 Personen
Tadschikistan 9
Personen
Afghanistan 8 Personen
Albanien 7 Personen
Ghana 7 Personen
Nigeria 7 Personen
Türkei
7 Personen
Die übrigen Asylbewerber
kommen u.a. aus Aserbaidschan,
Bangladesch, China, Libanon, Marokko,
Mongolei, Pakistan, Serbien sowie Somalia.
Dublin-Überstellungen
nach Italien
Das Ausländeramt des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg informiert, dass vorläufig alle Überstellungsfälle nach Italien zunächst bis zum 31.03.2020 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) storniert wurden.
Hintergrund ist, dass die italienischen Behörden aufgrund der medizinischen Situation (Corona-Virus) in ihrem Land alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt haben. Ab welchem Zeitpunkt Überstellungen von Asylsuchenden im Rahmen der sogenannten Dublin Verordnung wieder aufgenommen werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Die Bundesregierung prüft vor dem Hintergrund dieser Mitteilung das weitere Vorgehen und steht in engem Austausch mit den italienischen Behörden.
Das BAMF prüft seinerseits die Möglichkeit der Aussetzung der Abschiebeanordnung. Ab Zugang der Abschiebeanordnung an den Asylsuchenden beginnt in der Regel eine 6 monatige Frist, in der die Abschiebung durchgeführt werden muss. Kann eine Abschiebung innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, muss das Asylersuchen im
nationalen Verfahren(also in Deutschland) durchgeführt werden.
Derzeit betrifft es noch keine Person, die der Stadt Schwelm
zugewiesen worden ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 050/2020 zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |