Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
050/2020
Aktenzeichen
4/50-10 SF
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Stichtag                               Fälle                                      Personenzahl

 

31.12.2013                            60                                          91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2014                            80                                        146 (davon 26 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2015                          279                                        530 (davon 37 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2016                          177                                        357 (davon 87 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2017                          116                                        214 (davon 73 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2018                            84                                    162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)

31.12.2019                            73                                        143 (davon 66 geduldete Flüchtlinge)

29.02.2020                            69                                        133 (davon 61 geduldete Flüchtlinge)

                                              

Durch Aufnahme von Erwerbstätigkeiten sowie positiver Entscheidungen in Asylverfahren ist  ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen.

 

Aktuelle Erfüllungsquoten

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt aktuell (Stand 01.03.2020) bei 105,42 % (98 Personen).  Die Aufnahmeverpflichtung ist somit derzeit erfüllt.

 

Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand  01.03.2020) liegt die Erfüllungsquote bei 107,40 % = 317 Personen.

 

Hierbei handelt es sich lediglich um Stichtagsbetrachtungen. Aufgrund der  aktuellen Ereignisse in der Türkei und in Syrien bleibt abzuwarten,  ob kurzfristig wieder

 

Flüchtlinge aufgenommen werden müssen.

 

 

Altersstruktur der Flüchtlinge zum Stichtag 29.02.2020

 

0-5 Jahre                             26 Personen

6-10 Jahre                             6 Personen

11-17 Jahre                        16 Personen

18 und älter               81 Personen

65 und älter                           4 Personen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 29.02.2020

 

Iran                                       13 Personen

Irak                                       10 Personen

Kosovo                10 Personen     

Russ. Förderation             9 Personen

Tadschikistan      9 Personen

Afghanistan                         8 Personen

Albanien                               7 Personen

Ghana                    7 Personen

Nigeria                   7 Personen

Türkei                                    7 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber kommen u.a. aus  Aserbaidschan, Bangladesch, China,  Libanon, Marokko, Mongolei, Pakistan, Serbien sowie Somalia.

 

 

Dublin-Überstellungen nach Italien

 

Das Ausländeramt des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg informiert, dass vorläufig alle Überstellungsfälle nach Italien zunächst bis zum 31.03.2020 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) storniert wurden.

Hintergrund ist, dass die italienischen Behörden  aufgrund der medizinischen Situation  (Corona-Virus) in ihrem Land alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt haben. Ab welchem Zeitpunkt Überstellungen von Asylsuchenden im Rahmen der sogenannten Dublin Verordnung wieder aufgenommen werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

 

Die Bundesregierung prüft vor dem Hintergrund dieser Mitteilung das weitere Vorgehen und steht in engem Austausch mit den italienischen Behörden.

 

Das BAMF prüft seinerseits die Möglichkeit der Aussetzung der Abschiebeanordnung. Ab Zugang der Abschiebeanordnung an den Asylsuchenden beginnt in der Regel eine 6 monatige Frist, in der die Abschiebung durchgeführt werden muss. Kann eine Abschiebung innerhalb dieser  Frist nicht erfolgen, muss das Asylersuchen im

 

 

nationalen Verfahren(also in Deutschland) durchgeführt werden.

 

Derzeit betrifft es noch keine Person, die der Stadt Schwelm zugewiesen worden ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 050/2020 zur Kenntnis.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez.

Schweinsberg