Sachverhalt:
Der als Anlage 1
beigefügte Bürgerantrag des Vereins für Heimatkunde Schwelm e.V. nach § 24 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 08. Oktober 2019 wird zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bürgerantrag
wurde dem Rat bereits in seiner Sitzung am 28.11.2019 mit der Vorlage Nr.
223/2019 vorgelegt. Dem Antrag der CDU-Fraktion diesen Bürgerantrag in einen
Fachausschuss zu vertagen wurde mehrheitlich gefolgt.
Von der Verwaltung kann bestätigt werden, dass durch eine evtl. Benennung der Örtlichkeit keine Änderungen an den Lagebezeichnungen der anliegenden bebauten Grundstücke vorgenommen werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen:
Keine |
Die Bürgermeisterin
I. V. gez.
Schweinsberg |