Betreff
Kurzzeitparken Haynauer Straße/Döinghauser Straße
Vorlage
183/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 15.01.2007 schildern zwei anliegende Firmen, die problematische Parkplatzsituation im Bereich Haynauer Straße/Döinghauser Straße (Übersichtsplan s. Anlage 2). Langzeitparker blockieren die öffentlichen Parkplätze, so dass für den Kundenverkehr keine Parkmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Problemlage ebenso bewertet. Zur Lösung wird vorgeschlagen, direkt vor dem Imbiss drei öffentliche Längsparkplätze als Kurzzeitparkplätze auszuweisen (s. Anlage 3). Entsprechend der Regelung auf dem Parkplatz der nördlichen Schulstraße (s. SV Nr. 009/2006) sollte dort eine Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) ausgeschildert werden.

 

Mit Schreiben vom 18.09.2007 äußert die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ( s. Anlage 4) keine Bedenken gegen die Einrichtung von drei Kurzzeitparkplätzen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Haynauer Straße - in Höhe des Imbiss Döinghauser Straße Nr. 1 - drei Längsparkplätze mit einer Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) auszuschildern.

 


1.        Schreiben Anlieger vom 15.01.2007 (1 Seite)

2.        Ãœbersichtsplan (1 Seite)

3.        Planentwurf (1 Seite)

4.        Stellungnahme Polizei (1 Seite)