Sachverhalt:
In dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 15.01.2007 schildern zwei anliegende Firmen, die problematische Parkplatzsituation im Bereich Haynauer Straße/Döinghauser Straße (Übersichtsplan s. Anlage 2). Langzeitparker blockieren die öffentlichen Parkplätze, so dass für den Kundenverkehr keine Parkmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen.
Seitens
der Verwaltung wird die Problemlage ebenso bewertet. Zur Lösung wird
vorgeschlagen, direkt vor dem Imbiss drei öffentliche Längsparkplätze als
Kurzzeitparkplätze auszuweisen (s. Anlage 3). Entsprechend der Regelung auf dem
Parkplatz der nördlichen Schulstraße (s. SV Nr. 009/2006) sollte dort eine
Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00
Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) ausgeschildert werden.
Mit
Schreiben vom 18.09.2007 äußert die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
( s. Anlage 4) keine Bedenken gegen die Einrichtung von drei
Kurzzeitparkplätzen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Haynauer Straße - in Höhe des Imbiss Döinghauser Straße Nr. 1 - drei Längsparkplätze mit einer Parkscheibenregelung von 1 Stunde Höchstparkdauer (Mo.-Fr., 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) auszuschildern.
1.
Schreiben Anlieger vom
15.01.2007 (1 Seite)
2.
Ãœbersichtsplan (1 Seite)
3.
Planentwurf (1 Seite)
4.
Stellungnahme Polizei (1
Seite)