Sachverhalt:
Der Verwaltung sind
bis zum 14.11.2019 mehre Unterschriftenlisten zugegangen, auf denen Bürger*innen
aus dem Kreis der Wahlberechtigten zur Integrationsratswahl die Wahl eines
Integrationsrates im Jahr 2020 nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
beantragt haben.
Die Prüfung ergab
269 gültige Unterschriften. Damit ist die Voraussetzung zur Durchführung einer
Wahl eines Integrationsrates erfüllt.
Die Bekanntmachung
der Wahlordnung/ Satzung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu
wählenden Mitglieder soll zeitgleich mit der Bekanntmachung der Wahlbezirke für
die Kommunalwahl erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 der
Sitzungsvorlage 239/2019 beigefügte Wahlordnung/ Satzung für die Wahl der
direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder wird beschlossen.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |