Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2019 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
299.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
95.000,--
EUR bei 01.01.13.524110 - Energie und
Wasser
60.000,--
EUR bei 01.01.13.524190 - Sonstige
Bewirtschaftung
144.000,--
EUR bei 01.01.13.524193 -
Gebäudereinigung
299.000,-- EUR gesamt
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen/- auszahlungen im Produkt Asyl bei folgenden
Haushaltsstellen:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Betrag |
05.03.01.533910 |
Leistungen in
Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften - Krankenhilfe, Hilfe zur
Pflege |
150.000 |
05.03.01.533912 |
Leistungen in
Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Benutzungsgebühren |
30.000 |
05.03.01.533916 |
Leistungen in
Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Geldbetrag |
50.000 |
05.03.01.533923 |
Leistungen in
bes. Fällen – Sonstige Mieten |
20.000 |
05.03.01.533925 |
Leistungen in
bes. Fällen – Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse |
49.000 |
|
insgesamt |
299.000 |
Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über
verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die
zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus
unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B.
Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare
Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in
einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird
über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze
auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im
Laufe des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs
sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst
dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das
noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen
wird, um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu
decken.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines
Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb
eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von
20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.
So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des
Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales
Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen
Aufwendungen 2019 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (21.11.2019)
ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen
mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2019. Insgesamt haben sich
folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
|
a) 524110 - „Energie und Wasser“ |
95.000,-- |
|
b) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“ |
60.000,-- |
|
c) 524193 - „Gebäudereinigung“ |
144.000,-- |
|
|
Gesamt: |
299.000,-- |
Zu a) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen,
Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine
Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je
nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr
oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.
Darüber hinaus konnten die aus den Jahresendabrechnungen 2018
resultierenden Nachzahlungen sowie die Monatsrechnungen für den Monat Dezember
2018 aufgrund von Abstimmungsarbeiten und der damit einhergehenden zeitlichen
Verzögerung nicht mehr in das HH.-Jahr 2018 gebucht werden und „belasten“ damit
zusätzlich den Etatansatz 2019.
Zu b) - 01.01.13.524190 – "Sonstige Bewirtschaftung"
Es handelt sich um eine Aufwandsposition
für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen.
Der zusätzliche Mittelbedarf von 60.000,-- EUR erklärt sich neben einem
erhöhten Anfall vermischter Kleinausgaben (z. B. für Schädlingsbekämpfung,
Einkauf Elektro- und Baumarktartikel) durch die im Etatansatz nicht
berücksichtigte Inanspruchnahme externer Hausmeisterdienste für die erst im
Haushaltsjahr 2019 angemietete Liegenschaft Kurfürstenstraße.
Zu c) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"
Der zusätzliche Mittelbedarf von 144.000,-- EUR erklärt sich neben den
üblichen Schwankungen im Bereich der Materialbeschaffung aus im Etatansatz
nicht berücksichtigten Sonderreinigungen und aus einem überdurchschnittlichen
Vertretungsaufwand für langzeiterkrankte städtische Reinigungskräfte.
Darüber hinaus war die Gebäudereinigung der erst im Haushaltsjahr 2019
angemieteten Liegenschaft Kurfürstenstraße nicht Bestandteil der Etatplanungen.
Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus den Ausschreibungsergebnissen
zur Ausschreibung der Gebäudereinigung der Schwelm-ArENa.
Es wird daher vorgeschlagen, den
geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 299.000,--
EUR für das Haushaltsjahr 2019 durch die Bewilligung von
Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In
Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13
in 2019 von 7.938.910,-- EUR lt. Etat 2019 entspricht dies einer Überschreitung
von rd. 3,77 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand x |
Ertrag |
Einmalig x |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv x |
Bedarf i. Haushaltsjahr 299.000 € |
Folgekosten 0 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
x |
Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen/- auszahlungen im Produkt Asyl. (Siehe
Beschlussvorschlag). Eine aktuelle
Statusbetrachtung des Produktes „Asyl“ vom 21.10.2019 zeigt eine entsprechende
Gesamtverbesserung auf.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung |