Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
235/2019
Aktenzeichen
FB 2 / Ma
Art
Tischvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 299.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

           95.000,-- EUR   bei 01.01.13.524110 - Energie und Wasser

           60.000,-- EUR   bei 01.01.13.524190 - Sonstige Bewirtschaftung

         144.000,-- EUR   bei 01.01.13.524193 - Gebäudereinigung         

                  299.000,-- EUR   gesamt

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen/- auszahlungen im Produkt Asyl bei folgenden Haushaltsstellen:

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Betrag

05.03.01.533910

Leistungen in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften  - Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege

150.000

05.03.01.533912

Leistungen in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Benutzungsgebühren 

30.000

05.03.01.533916

Leistungen in Normalfällen in Gemeinschaftsunterkünften – Geldbetrag  

50.000

05.03.01.533923

Leistungen in bes. Fällen – Sonstige Mieten

20.000

05.03.01.533925

Leistungen in bes. Fällen – Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse

49.000

 

insgesamt

299.000

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B. Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.

 

Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von 20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.

 

So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen Aufwendungen 2019 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (21.11.2019) ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2019. Insgesamt haben sich folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:

 

Haushaltsstelle 01.01.13. ….

Mehrbedarf / EUR

a) 524110 - „Energie und Wasser“

                        95.000,--

b) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“

                        60.000,--

c) 524193 - „Gebäudereinigung“

                      144.000,--

 

Gesamt:

                      299.000,--

 

 

Zu a) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"

Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom, Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen, Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen.

 

Darüber hinaus konnten die aus den Jahresendabrechnungen 2018 resultierenden Nachzahlungen sowie die Monatsrechnungen für den Monat Dezember 2018 aufgrund von Abstimmungsarbeiten und der damit einhergehenden zeitlichen Verzögerung nicht mehr in das HH.-Jahr 2018 gebucht werden und „belasten“ damit zusätzlich den Etatansatz 2019.

 

Zu b) - 01.01.13.524190 – "Sonstige Bewirtschaftung"

Es handelt sich um eine Aufwandsposition für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen.

Der zusätzliche Mittelbedarf von 60.000,-- EUR erklärt sich neben einem erhöhten Anfall vermischter Kleinausgaben (z. B. für Schädlingsbekämpfung, Einkauf Elektro- und Baumarktartikel) durch die im Etatansatz nicht berücksichtigte Inanspruchnahme externer Hausmeisterdienste für die erst im Haushaltsjahr 2019 angemietete Liegenschaft Kurfürstenstraße.

 

Zu c) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"

Der zusätzliche Mittelbedarf von 144.000,-- EUR erklärt sich neben den üblichen Schwankungen im Bereich der Materialbeschaffung aus im Etatansatz nicht berücksichtigten Sonderreinigungen und aus einem überdurchschnittlichen Vertretungsaufwand für langzeiterkrankte städtische Reinigungskräfte.

 

 

Darüber hinaus war die Gebäudereinigung der erst im Haushaltsjahr 2019 angemieteten Liegenschaft Kurfürstenstraße nicht Bestandteil der Etatplanungen.

Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus den Ausschreibungsergebnissen zur Ausschreibung der Gebäudereinigung der Schwelm-ArENa.

Es wird daher vorgeschlagen, den geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 299.000,-- EUR für das Haushaltsjahr 2019 durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13 in 2019 von 7.938.910,-- EUR lt. Etat 2019 entspricht dies einer Überschreitung von rd. 3,77 %.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement 

 

Aufwand

x

Ertrag

Einmalig x

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

x 

Bedarf i. Haushaltsjahr

299.000 €

Folgekosten

0

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

x

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen/- auszahlungen im Produkt Asyl. (Siehe Beschlussvorschlag).  Eine aktuelle Statusbetrachtung des Produktes „Asyl“ vom 21.10.2019 zeigt eine entsprechende Gesamtverbesserung auf.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung
gez. Schweinsberg