Betreff
Bilaterale Vereinbarungen zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Städten zur Umsetzung der Leistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Vorlage
180/2007
Aktenzeichen
FB 4/50-01
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die beteiligten Gemeinden und der Ennepe-Ruhr-Kreis haben sich nach mehrfachen Erörterungen in der Runde der Regionalstellenleiter und abschliessend in der Steuerungsgruppe, der Runde der Sozialdezernenten, auf ein abgestimmtes „Gesamtpaket“ geeinigt, das in der Anlage beigefügt ist. Hiermit wird die einhellige Bereitschaft bekundet, das Modell JobAgenturEN in enger Kooperation und ständiger Abstimmung zum Erfolg zu führen.

 

Grundlage hierfür bildet die Satzung über die Durchführung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Ennepe-Ruhr-Kreis vom 18.04.2007 (siehe Vorlage der Verwaltung Nr. 212/2006 vom 23.11.2006). Mit dieser Delegationssatzung ist klargestellt, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis Aufgabenträger nach dem SGB II ist und sind die jeweiligen Rechte und Pflichten bei der Aufgabenerledigung klar festgelegt.  

 

Nach mittlerweile über zweijährigen praktischen Erfahrungen im Aufbau der JobAgentur

wollen der Kreis und die Städte nunmehr die Prinzipien der Aufgabenwahrnehmung in folgenden Bereichen konkretisieren:

- Grundlagen der Gesamtorganisation

- Zuständigkeiten und Aufgabenschnittstellen

- Steuerung der JobAgenturEN

- Kundenorientierte Qualitätsstandards

- Sicherstellung personeller Standards.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung und den Entwurf der bilateralen                       Vereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Städten zur   Umsetzung der Leistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Vereinbarung abzuschließen.