b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In der Sitzung am
24.09.2019 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausführungen zur
Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der
Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in
der Vorlage 155/2019 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende
Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die
Vergleichsübersicht 2019/2020 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der
Vorlage 216/2019 erneut beigefügt.
Die ab 2020 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 3.
Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt
Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 216/2019 wird
beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |