Betreff
a) 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
216/2019
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Sitzung am 24.09.2019 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und   –kalkulation 2020 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

Ausführungen zur Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 155/2019 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichsübersicht 2019/2020 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 216/2019 erneut beigefügt.

Die ab 2020 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 216/2019 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke