b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßen-reinigungsgebühren
2020 am 24.09.2019 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind
in der Vorlage 157/2019 ausgeführt.
Die der
Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage
214/2019 erneut beigefügt:
·
Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 2)
·
Gebührenkalkulation
(Anlage 3)
·
Vergleichsübersicht
einschl. Erläuterungen (Anlage 4)
Die ab 2020 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 13.
Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 214/2019 wird beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |