Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 26.09.2019 (Vorlage
166/2019) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
einschließlich des Haushaltsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse
verwiesen.
Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des
Fachbereiches 6 im AUS folgende Produkte zu beraten:
09.01.02 Konzepte für Teilbereiche
09.02.01 Flächennutzungsplan
09.02.02 Bodennutzung
09.03.01 Geoinformationen
10.01.01 Maßnahmen der Bauaufsicht
10.01.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege
12.01.01 Gemeindestraßen, -wege, -plätze
12.01.02 Landesstraßen
12.01.03 Bundesstraßen
12.01.04 Parkeinrichtungen
12.01.05 ÖPNV
13.01.02 Öffentliche Gewässer /
wasserbauliche Anlagen
13.01.05 Landwirtschaft
14.01.01 Umweltschutz
Aufgrund des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen wurde darauf verzichtet, die Dokumente dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die o. g. Sitzungsvorlage 166/2019 bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der AUS empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2020 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Die Bürgermeisterin i.V. gez. Schweinsberg |