Sachverhalt:
Mit Tischvorlage Nr. 170/2017 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss in
seiner Sitzung am 05.10.2017 über die notwendige Neuverrohrung der Schwelme im
Bereich des Schwelmer Eisenwerks als Maßnahme der Gewässerunterhaltung und des
Hochwasserschutzes berichtet. Auf die Sachverhaltsdarstellung in dieser Vorlage
wird insoweit verwiesen. Eine Befassung des Ausschuss für Umwelt und
Stadtplanung war seinerzeit aus terminlichen Gründen nicht möglich.
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung für den
hier zu fas-senden Beschluss ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der
Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse vom
21.01.2010 (in der Fassung der 3. Änderung vom 20.10.2011).
Entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses wurde der
Wupperverband formal mit der Durchführung der Maßnahme - unter dem Vorbehalt
der grundbuchlichen Sicherung der Leitungstrasse - beauftragt. Die Trasse der
zukünftigen Rohrleitung ist mittlerweile grundbuchlich gesichert.
Berichtet wurde in der Vorlage u. a. dass die vorhandene alte Leitung mit
einem Durchmesser DN600 hydraulisch unterdimensioniert und in einem schlechten
baulichen Zustand ist. Darüber hinaus sind weite Teile der Leitung nicht
erreichbar, da sie Gebäude und Werkhallen unterquert. Sie soll ersetzt werden
durch eine Rohrleitung in einer neuen Trasse, die aus Gründen des Hochwasserschutzes
einen Durchmesser von DN1200 aufweisen soll.
Weiterhin wurde in der Vorlage auch berichtet, dass die Bezirksregierung
Arnsberg und das damalige zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz das Vorhaben seinerzeit als nicht
förderfähig eingeschätzt haben. Förderfähig wäre nur eine Offenlegung der
Schwelme auf dem Eisenwerkgrundstück gewesen. Die Schwelme ist allerdings ein
Risikogewässer gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Die Standortsituation
erlaubt keine sinnvolle Alternative zur Neuverrohrung.
Ein erneuter Versuch, Fördermittel zu generieren, sollte nach Vorliegen
der Genehmigungsplanung unternommen werden. Diese Plangenehmigung erfolgte am
28.05.2019 durch den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Untere Wasserbehörde.
Gleichzeitig ist es in intensiven Gesprächen zwischen Vertretern des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV), der Bezirksregierung Arnsberg, des Wupperverbandes
und der Stadt Schwelm letztlich doch gelungen, die Maßnahme als förderfähig
nach der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie
einzuordnen.
Folglich hat der Wupperverband einen entsprechenden Förderantrag gestellt;
mit Bescheid vom 27.08.2019 wurde dem Wupperverband eine Zuwendung in Höhe von
1.700.526 € bewilligt. Das sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten von 2.834.210
€. Die Gesamtkosten sind weiterhin mit 2.914.000 € kalkuliert.
Bei der Neuverrohrung handelt es sich um eine „einzelveranlagte
Maßnahme“, deren Kosten von der Stadt Schwelm zu tragen sind. Die Zuwendung
kommt der Stadt daher in vollem Umfang zugute.
Voraussetzung für diese Fördermittelbewilligung war
allerdings die Aufstellung des sog. Perspektivplanes Schwelme (PPS).
So heißt es in dem Bewilligungsbescheid: „Grundlage für eine
grundsätzliche Förder-entscheidung ist der auf mehrere Jahrzehnte ausgelegte
Perspektivplan Schwelme mit Hochwasserschutz für den Bereich der ehemaligen
Schwelmer Eisenwerke. Der Plan lag zum Entscheidungstermin des
Zuwendungsantrages in digitaler Form vor und wurde dem MULNV und der
Bezirksregierung Arnsberg bereits am 24.05.2019 vorgestellt. Er beinhaltet
verschiedene Maßnahmen von kurzfristiger- bis langfristiger Um-setzungsperspektive
mit dem Ziel der langfristigen Öffnung und ökologischen Aufwertung der
Schwelme.“
Es handelt sich um die Projekte der Sohlschalenentfernung in der Schwelme
im Be-reich Körnerstraße, Maßnahmen zur Fließwegverbesserung zwischen Klärwerk
und der A1 sowie der Wiederbenetzung der Schwelme auf dem Stadtgebiet Wuppertal
im noch vorhandenen Gerinne des Flusses. Durch diese Maßnahme wird auch eine
ehemals bestehende urbane Kaltluftschneise in ihrer Durchgängigkeit zwischen
Schwelm und Wuppertal wiederbelebt.
Im PPS werden die Maßnahmen bis 2025 als kurzfristig umsetzbar und die
von 2026 bis 2030 als mittelfristig umsetzbar bezeichnet. Im Gesamtvolumen
werden die Kosten für die Umsetzung dieser Projekte ca. 1.000.000 € betragen.
Davon sind 80% grundsätzlich förderfähig, so dass ein Eigenanteil von 200.000 €
aufzubringen ist.
Langfristiges Ziel des PPS ist es, die derzeit verrohrten oder in
Betonschalen verbau-ten Strecken der Schwelme sowohl auf dem Stadtgebiet
Wuppertal als auch in Schwelm über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren wieder
in einen naturnahen Zu-stand zu versetzen. Welche Maßnahmen dazu notwendig und
umsetzbar sind, vor allem mit Blick auf die heute noch gewerblich genutzten
Flächen, wird Bestandteil des nächsten Gewässerentwicklungsprogramms für den
Zeitraum ab 2030 sein müssen. Dies entspricht dem Verfahren der derzeitigen
Umsetzungsmaßnahmen der Wasserrechtsrahmenlinie. In seinem Förderantrag hat der
Wupperverband deutlich gemacht, dass er von einer Förderung auch der
langfristig zu realisierenden Maßnahmen ausgeht.
Weitere Ausführungen zur Neuverrohrung und zum PPS werden in der Sitzung
durch Vertreter des Wupperverbandes gemacht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt und Stadtplanung stimmt der Umsetzung der im Perspektivplan Schwelme
(PPS) genannten kurz- und mittelfristig bis 2030 zu realisierenden Maßnahmen
als Voraussetzung für die Bewilligung einer Landesförderung an den
Wupperverband in Höhe von 1.700.526,00 € zu.
Im Haushalt
der Stadt Schwelm soll der zur Umsetzung des PPS notwendige Eigen-anteil mit
bis zu 200.000 € über einen Zeitraum von 10 Jahren dargestellt werden. Die
Verwaltung wird ermächtigt, darüber ggf. eine vertragliche Vereinbarung mit den
Beteiligten abzuschließen.
Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen des PPS
zu 80% aus Landesmitteln gefördert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung ergibt sich aus dem Sachverhalt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung: gez. Schweinsberg |