Betreff
Neuverrohrung der Schwelme auf dem Grundstück des Schwelmer Eisenwerks, Landesförderung und Perspektivplan Schwelme
Vorlage
196/2019
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Tischvorlage Nr. 170/2017 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2017 über die notwendige Neuverrohrung der Schwelme im Bereich des Schwelmer Eisenwerks als Maßnahme der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes berichtet. Auf die Sachverhaltsdarstellung in dieser Vorlage wird insoweit verwiesen. Eine Befassung des Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung war seinerzeit aus terminlichen Gründen nicht möglich.

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung für den hier zu fas-senden Beschluss ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse vom 21.01.2010 (in der Fassung der 3. Änderung vom 20.10.2011).

Entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses wurde der Wupperverband formal mit der Durchführung der Maßnahme - unter dem Vorbehalt der grundbuchlichen Sicherung der Leitungstrasse - beauftragt. Die Trasse der zukünftigen Rohrleitung ist mittlerweile grundbuchlich gesichert.

 

Berichtet wurde in der Vorlage u. a. dass die vorhandene alte Leitung mit einem Durchmesser DN600 hydraulisch unterdimensioniert und in einem schlechten baulichen Zustand ist. Darüber hinaus sind weite Teile der Leitung nicht erreichbar, da sie Gebäude und Werkhallen unterquert. Sie soll ersetzt werden durch eine Rohrleitung in einer neuen Trasse, die aus Gründen des Hochwasserschutzes einen Durchmesser von DN1200 aufweisen soll.

 

Weiterhin wurde in der Vorlage auch berichtet, dass die Bezirksregierung Arnsberg und das damalige zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz das Vorhaben seinerzeit als nicht förderfähig eingeschätzt haben. Förderfähig wäre nur eine Offenlegung der Schwelme auf dem Eisenwerkgrundstück gewesen. Die Schwelme ist allerdings ein Risikogewässer gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Die Standortsituation erlaubt keine sinnvolle Alternative zur Neuverrohrung.

Ein erneuter Versuch, Fördermittel zu generieren, sollte nach Vorliegen der Genehmigungsplanung unternommen werden. Diese Plangenehmigung erfolgte am 28.05.2019 durch den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Untere Wasserbehörde.

 

Gleichzeitig ist es in intensiven Gesprächen zwischen Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV), der Bezirksregierung Arnsberg, des Wupperverbandes und der Stadt Schwelm letztlich doch gelungen, die Maßnahme als förderfähig nach der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie einzuordnen.

Folglich hat der Wupperverband einen entsprechenden Förderantrag gestellt; mit Bescheid vom 27.08.2019 wurde dem Wupperverband eine Zuwendung in Höhe von 1.700.526 € bewilligt. Das sind 60 % der zuwendungsfähigen Kosten von 2.834.210 €. Die Gesamtkosten sind weiterhin mit 2.914.000 € kalkuliert.

Bei der Neuverrohrung handelt es sich um eine „einzelveranlagte Maßnahme“, deren Kosten von der Stadt Schwelm zu tragen sind. Die Zuwendung kommt der Stadt daher in vollem Umfang zugute.

 

Voraussetzung für diese Fördermittelbewilligung war allerdings die Aufstellung des sog. Perspektivplanes Schwelme (PPS).

So heißt es in dem Bewilligungsbescheid: „Grundlage für eine grundsätzliche Förder-entscheidung ist der auf mehrere Jahrzehnte ausgelegte Perspektivplan Schwelme mit Hochwasserschutz für den Bereich der ehemaligen Schwelmer Eisenwerke. Der Plan lag zum Entscheidungstermin des Zuwendungsantrages in digitaler Form vor und wurde dem MULNV und der Bezirksregierung Arnsberg bereits am 24.05.2019 vorgestellt. Er beinhaltet verschiedene Maßnahmen von kurzfristiger- bis langfristiger Um-setzungsperspektive mit dem Ziel der langfristigen Öffnung und ökologischen Aufwertung der Schwelme.“

 

Es handelt sich um die Projekte der Sohlschalenentfernung in der Schwelme im Be-reich Körnerstraße, Maßnahmen zur Fließwegverbesserung zwischen Klärwerk und der A1 sowie der Wiederbenetzung der Schwelme auf dem Stadtgebiet Wuppertal im noch vorhandenen Gerinne des Flusses. Durch diese Maßnahme wird auch eine ehemals bestehende urbane Kaltluftschneise in ihrer Durchgängigkeit zwischen Schwelm und Wuppertal wiederbelebt.

Im PPS werden die Maßnahmen bis 2025 als kurzfristig umsetzbar und die von 2026 bis 2030 als mittelfristig umsetzbar bezeichnet. Im Gesamtvolumen werden die Kosten für die Umsetzung dieser Projekte ca. 1.000.000 € betragen. Davon sind 80% grundsätzlich förderfähig, so dass ein Eigenanteil von 200.000 € aufzubringen ist.

Langfristiges Ziel des PPS ist es, die derzeit verrohrten oder in Betonschalen verbau-ten Strecken der Schwelme sowohl auf dem Stadtgebiet Wuppertal als auch in Schwelm über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren wieder in einen naturnahen Zu-stand zu versetzen. Welche Maßnahmen dazu notwendig und umsetzbar sind, vor allem mit Blick auf die heute noch gewerblich genutzten Flächen, wird Bestandteil des nächsten Gewässerentwicklungsprogramms für den Zeitraum ab 2030 sein müssen. Dies entspricht dem Verfahren der derzeitigen Umsetzungsmaßnahmen der Wasserrechtsrahmenlinie. In seinem Förderantrag hat der Wupperverband deutlich gemacht, dass er von einer Förderung auch der langfristig zu realisierenden Maßnahmen ausgeht.

 

Weitere Ausführungen zur Neuverrohrung und zum PPS werden in der Sitzung durch Vertreter des Wupperverbandes gemacht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung stimmt der Umsetzung der im Perspektivplan Schwelme (PPS) genannten kurz- und mittelfristig bis 2030 zu realisierenden Maßnahmen als Voraussetzung für die Bewilligung einer Landesförderung an den Wupperverband in Höhe von 1.700.526,00 € zu.

Im Haushalt der Stadt Schwelm soll der zur Umsetzung des PPS notwendige Eigen-anteil mit bis zu 200.000 € über einen Zeitraum von 10 Jahren dargestellt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, darüber ggf. eine vertragliche Vereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.

Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen des PPS zu 80% aus Landesmitteln gefördert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Darstellung ergibt sich aus dem Sachverhalt.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung:

gez. Schweinsberg