Sachverhalt:
Die bisher im Stadtarchiv Schwelm angefallenen Gebühren für Sach- und Dienstleistungen wurden auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwelm erhoben.
In dieser allg. Gebührensatzung, die den heutigen technischen Möglichkeiten von Reproduktionen in keiner Weise mehr gerecht wird, kann das Archiv nur auf Gebühren für Recherche-Zeitaufwand und Vervielfältigung mittels konventioneller Fotokopie zurückgreifen. Weitere Sach- und Dienstleistungen werden nicht berücksichtigt
Die Entgeltordnung bildet die im Archiv anfallenden Sach-
und Dienstleistungen ab und nimmt eine Unterscheidung der Entgelthöhe je nach
Benutzerzweck vor.
Beschlussvorschlag:
Die Entgeltordnung für das Stadtarchiv Schwelm vom 28.11.2019 wird entsprechend der Verwaltungsvorlage Nr. 191/2019 (Anlage 1-2) beschlossen. Die Entgeltordnung wird am 01.12.2019 in Kraft treten.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |