Betreff
Erläuterung der Mehrkosten zur Baumaßnahme "barrierefreier Umbau Haus Martfeld"
Vorlage
181/2019
Aktenzeichen
FB 2
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung am 24.06.2019 hat der Rat der Stadt Schwelm zur investiven Bauma?nahme ?barrierefreier Umbau Haus Martfeld? der Bewilligung von zus?tzlichen Haushaltsmitteln in H?he von 95.000,-- EUR zugestimmt (Vorlage Nr. 111/2019), nachdem bereits zuvor von der Verwaltung ein Betrag von 18.500,-- EUR bewilligt worden war. Die ?berschreitung des urspr?nglichen Etatansatzes in H?he von 332.500,-- EUR bei Haushaltsstelle 01.01.13/0069.785110 errechnet sich damit auf insgesamt 113.500,-- EUR. Gleichzeitig hatte der Rat jedoch darum gebeten, die Entstehungsgr?nde dieser Mehrkosten in der n?chsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses darzustellen. In Erf?llung dieses Wunsches gibt die Verwaltung die nachstehenden Erl?uterungen.

Zun?chst wird auf die Ausf?hrungen in Vorlage Nr. 111/2019 Bezug genommen. Dar?ber hinaus stellt sich der Sachverhalt zu den Mehrkosten wie folgt dar:

Nach Abschluss der Vor?berlegungen fiel etwa in der 1. Jahresh?lfte 2018 die Entscheidung, das alte Treppenhaus im Haus Martfeld durch eine barrierefreie L?sung in Form eines Aufzuges mit umlaufender Treppe zu ersetzen. Auf Basis dieser Entscheidung, wurde das externe Architekturb?ro mit einer Machbarkeitspr?fung und der Erstellung einer ersten Grobkostensch?tzung beauftragt, die auch Gegenstand eines F?rdermittelantrages werden sollte, der im Ergebnis aber abgelehnt wurde. Die vorerw?hnte Grobkostensch?tzung, die noch keine Details enthielt, lag hier mit Datum vom 08.08.2018 vor. Zur Sicherstellung der Finanzierung der in 2019 geplanten Umsetzung wurde diese Kostensch?tzung ? mangels anderer Erkenntnisse ? auch zur Grundlage der Anmeldung zum Etat 2019 bei der eingangs genannten Haushaltsstelle gemacht. Parallel hierzu wurde das Baugenehmigungsverfahren in die Wege geleitet. Hierzu war die ?berarbeitung des bestehenden Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Auch dieses Verfahren wurde zu diesem Zeitpunkt eingeleitet. Das Verfahren zur Aufstellung des Etat 2019 endete dann mit der Etatverabschiedung durch den Rat am 29.11.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt lag das ?berarbeitete Brandschutzkonzept noch nicht vor.

Sowohl die Baugenehmigung als auch die Genehmigung des ?berarbeiteten Brandschutzkonzeptes erfolgte dann am 10.02.2019, so dass mit der Umsetzung der Bauma?nahme begonnen werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt war erstmals erkennbar, dass es durch die im Brandschutzkonzept geforderten Ma?nahmen zu Mehrkosten kommen w?rde. Der genaue Umfang der Mehrkosten war aber noch nicht absehbar, da diese Erkenntnisse erst nach Ausschreibung der auszuf?hrenden Gewerke aus den eingegangenen Angeboten gewonnen werden k?nnen. Erg?nzend sei klargestellt:

Die Ma?nahmen im Brandschutzkonzept wurden zwischen allen Beteiligten (Stadt, Sachverst?ndigem, Feuerwehr und Bauordnung) einvernehmlich in dem Bem?hen abgestimmt, einerseits die gesetzlichen Anforderungen des Brandschutzes zu erf?llen und andererseits die damit verbundenen Kosten so gering wie m?glich zu halten.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich erst w?hrend der Bauarbeiten herausstellte, dass die vorhandenen alten W?nde des Treppenhauses ? entgegen der Annahme ? keine Brandschutzklassifikation erf?llten, so dass hier zur Erreichung des erforderlichen F30-Standards weitere, bis dato unbekannte Ma?nahmen erforderlich wurden.

Im Ergebnis muss zusammenfassend festgestellt werden, dass bis zum Abschluss der Etatplanung f?r das Jahr 2019 im November 2018 keine Erkenntnisse ?ber die H?he zu erwartender Mehrkosten vorlagen. Eine Korrektur der Etatanmeldung f?r 2019 konnte folglich nicht erfolgen. Die dann in 2019 w?hrend der Bauausf?hrung entstandenen Mehrkosten sind ?berwiegend in den gesetzlichen Anforderungen des Brandschutzes begr?ndet, die aber ? wie bereits vorstehend erw?hnt ? erst im Laufe des Jahres 2019 definiert wurden. Lediglich die Errichtung der Verglasung im 1. OG hat neben der Verbesserung der Belichtung auch einen gestalterischen Hintergrund.

Erg?nzend zu den vorstehenden allgemeinen? Ausf?hrungen nachstehend noch einige Erl?uterungen zu einzelnen Gewerken bzw. Mehrkostenpositionen:

1) Position ?Erdarbeiten?

Aus den Positionen 2. und 3. resultiert eine Erh?hung des Eigengewichtes der Treppe um rd. 25 %. In der Folge musste aus statischen Gr?nden eine verst?rkte Bodenplatte hergestellt werden.

2.) Natursteinarbeiten

Zur Sicherstellung der erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen musste die Treppenbelagst?rke um 1 cm erh?ht werden, was mit einer Gewichtserh?hung verbunden war (siehe Ziffer 1.)

3.) Stahlbauarbeiten

Ebenfalls aus brandschutztechnischen Gr?nden und bedingt durch die Gewichtserh?hung beim Treppenbelag (siehe Ziffer 2.) musste die Materialst?rke der Stahlkonstruktion um 1mm erh?ht werden. Auch dies f?hrte zu einer Gewichtserh?hung (siehe Ziffer 1.).

4.) Tischlerarbeiten

Unter dieser Bezeichnung geht es inhaltlich um die bauliche Abtrennung des Treppenhauses. Hier wurde erst w?hrend der Bauphase von allen Beteiligten gemeinsam entschieden, dass im 1. OG aus Gr?nden der besseren Belichtung und zur optischen, gestalterischen Aufwertung eine lichtdurchl?ssige Verglasung errichtet

werden sollte. Diese Verglasung wurde auch durch das beteiligte WAfD (Westf?lisches Amt f?r Denkmalpflege) unterst?tzt.

5. Maler- und Lackierarbeiten

Die besonderen brandschutztechnischen Anforderungen erforderten eine spezielle Beschichtung der Stahltreppe. Die Notwendigkeit dieser Spezialbeschichtung und die damit verbundene Kostensteigerung hat sich erst w?hrend der Bauphase ergeben.

6. Trockenbauarbeiten

Hierunter ist eine spezielle brandschutztechnische Abschottung einer Wand im Erdgeschoss zu verstehen, die daraus resultierte, dass die alten W?nde im Erdgeschoss keiner brandschutztechnischen Qualifizierung entsprachen, was aber erst w?hrend der Bauausf?hrung durch ?ffnen der Wandverkleidung festgestellt werden konnte.

7. Pr?fstatiker

Auch diese Mehrkosten sind in der Gewichtserh?hung der Treppenkonstruktion (siehe Ziffern 1. ? 3.) begr?ndet. In Korrektur der Aussage in Vorlage 111/2019 belaufen sich diese Kosten auf 5.000,-- EUR.

8. Architektenhonorar

Das beauftragte externe Architekturb?ro erh?lt f?r seine Dienstleistung eine Standardverg?tung nach der HOAI, wonach sich das Honorar u.a. am finanziellen Bauvolumen orientiert. Mehrkosten f?hren damit zwangsl?ufig zu einer Erh?hung auch dieser Position. Im konkreten Fall haben sich im Vergleich zur Kostensch?tzung aus 08/2018 Mehrkosten im Bauvolumen in H?he von rd. 95.650,-- EUR ergeben. Hieraus errechnet sich eine Erh?hung des Architektenhonorars von 17.850,-- EUR. Insofern ist dieser Betrag in Korrektur der Aussage in Vorlage 111/2019 nach unten zu berichtigen.

9. Bauendreinigung

Auch hier muss der Betrag aus Vorlage 111/2019 berichtigt werden. Die Mehrkosten der Bauendreinigung liegen bei rd. 2.650,-- EUR.

Trotz der vorstehenden betraglichen Korrekturen bei den Positionen 7. ? 9. bleibt es insgesamt bei der in Vorlage 111/2019 beschriebenen Ansatz?berschreitung von rd. 113.500,-- EUR.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


Beschlussvorschlag:

ohne


 

Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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