Sachverhalt:
In der Sitzung am 24.06.2019 hat der Rat der Stadt Schwelm zur investiven
Bauma?nahme ?barrierefreier Umbau Haus Martfeld? der Bewilligung von
zus?tzlichen Haushaltsmitteln in H?he von 95.000,-- EUR zugestimmt (Vorlage Nr.
111/2019), nachdem bereits zuvor von der Verwaltung ein Betrag von 18.500,--
EUR bewilligt worden war. Die ?berschreitung des urspr?nglichen Etatansatzes in
H?he von 332.500,-- EUR bei Haushaltsstelle 01.01.13/0069.785110 errechnet sich
damit auf insgesamt 113.500,-- EUR. Gleichzeitig hatte der Rat jedoch darum
gebeten, die Entstehungsgr?nde dieser Mehrkosten in der n?chsten Sitzung des
Liegenschaftsausschusses darzustellen. In Erf?llung dieses Wunsches gibt die
Verwaltung die nachstehenden Erl?uterungen.
Zun?chst wird auf die Ausf?hrungen in Vorlage Nr. 111/2019 Bezug
genommen. Dar?ber hinaus stellt sich der Sachverhalt zu den Mehrkosten wie
folgt dar:
Nach Abschluss der Vor?berlegungen fiel etwa in der 1. Jahresh?lfte 2018
die Entscheidung, das alte Treppenhaus im Haus Martfeld durch eine
barrierefreie L?sung in Form eines Aufzuges mit umlaufender Treppe zu ersetzen.
Auf Basis dieser Entscheidung, wurde das externe Architekturb?ro mit einer
Machbarkeitspr?fung und der Erstellung einer ersten Grobkostensch?tzung
beauftragt, die auch Gegenstand eines F?rdermittelantrages werden sollte, der
im Ergebnis aber abgelehnt wurde. Die vorerw?hnte Grobkostensch?tzung, die noch
keine Details enthielt, lag hier mit Datum vom 08.08.2018 vor. Zur
Sicherstellung der Finanzierung der in 2019 geplanten Umsetzung wurde diese
Kostensch?tzung ? mangels anderer Erkenntnisse ? auch zur Grundlage der
Anmeldung zum Etat 2019 bei der eingangs genannten Haushaltsstelle gemacht.
Parallel hierzu wurde das Baugenehmigungsverfahren in die Wege geleitet. Hierzu
war die ?berarbeitung des bestehenden Brandschutzkonzeptes zwingend
erforderlich. Auch dieses Verfahren wurde zu diesem Zeitpunkt eingeleitet. Das
Verfahren zur Aufstellung des Etat 2019 endete dann mit der Etatverabschiedung
durch den Rat am 29.11.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt lag das ?berarbeitete
Brandschutzkonzept noch nicht vor.
Sowohl die Baugenehmigung als auch die Genehmigung des ?berarbeiteten
Brandschutzkonzeptes erfolgte dann am 10.02.2019, so dass mit der Umsetzung der
Bauma?nahme begonnen werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt war erstmals erkennbar,
dass es durch die im Brandschutzkonzept geforderten Ma?nahmen zu Mehrkosten kommen
w?rde. Der genaue Umfang der Mehrkosten war aber noch nicht absehbar, da diese
Erkenntnisse erst nach Ausschreibung der auszuf?hrenden Gewerke aus den
eingegangenen Angeboten gewonnen werden k?nnen. Erg?nzend sei klargestellt:
Die Ma?nahmen im Brandschutzkonzept wurden zwischen allen Beteiligten
(Stadt, Sachverst?ndigem, Feuerwehr und Bauordnung) einvernehmlich in dem
Bem?hen abgestimmt, einerseits die gesetzlichen Anforderungen des Brandschutzes
zu erf?llen und andererseits die damit verbundenen Kosten so gering wie m?glich
zu halten.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich erst w?hrend der Bauarbeiten
herausstellte, dass die vorhandenen alten W?nde des Treppenhauses ? entgegen
der Annahme ? keine Brandschutzklassifikation erf?llten, so dass hier zur Erreichung
des erforderlichen F30-Standards weitere, bis dato unbekannte Ma?nahmen
erforderlich wurden.
Im Ergebnis muss zusammenfassend festgestellt werden, dass bis zum
Abschluss der Etatplanung f?r das Jahr 2019 im November 2018 keine Erkenntnisse
?ber die H?he zu erwartender Mehrkosten vorlagen. Eine Korrektur der
Etatanmeldung f?r 2019 konnte folglich nicht erfolgen. Die dann in 2019 w?hrend
der Bauausf?hrung entstandenen Mehrkosten sind ?berwiegend in den gesetzlichen
Anforderungen des Brandschutzes begr?ndet, die aber ? wie bereits vorstehend
erw?hnt ? erst im Laufe des Jahres 2019 definiert wurden. Lediglich die
Errichtung der Verglasung im 1. OG hat neben der Verbesserung der Belichtung
auch einen gestalterischen Hintergrund.
Erg?nzend zu den vorstehenden allgemeinen?
Ausf?hrungen nachstehend noch einige Erl?uterungen zu einzelnen Gewerken
bzw. Mehrkostenpositionen:
1) Position ?Erdarbeiten?
Aus den Positionen 2. und 3. resultiert eine Erh?hung des Eigengewichtes
der Treppe um rd. 25 %. In der Folge musste aus statischen Gr?nden eine
verst?rkte Bodenplatte hergestellt werden.
2.) Natursteinarbeiten
Zur Sicherstellung der erforderlichen brandschutztechnischen
Anforderungen musste die Treppenbelagst?rke um 1 cm erh?ht werden, was mit
einer Gewichtserh?hung verbunden war (siehe Ziffer 1.)
3.) Stahlbauarbeiten
Ebenfalls aus brandschutztechnischen Gr?nden und bedingt durch die
Gewichtserh?hung beim Treppenbelag (siehe Ziffer 2.) musste die Materialst?rke
der Stahlkonstruktion um 1mm erh?ht werden. Auch dies f?hrte zu einer
Gewichtserh?hung (siehe Ziffer 1.).
4.) Tischlerarbeiten
Unter dieser Bezeichnung geht es inhaltlich um die bauliche Abtrennung
des Treppenhauses. Hier wurde erst w?hrend der Bauphase von allen Beteiligten
gemeinsam entschieden, dass im 1. OG aus Gr?nden der besseren Belichtung und
zur optischen, gestalterischen Aufwertung eine lichtdurchl?ssige Verglasung
errichtet
werden sollte. Diese Verglasung wurde auch durch das beteiligte WAfD
(Westf?lisches Amt f?r Denkmalpflege) unterst?tzt.
5. Maler- und Lackierarbeiten
Die besonderen brandschutztechnischen Anforderungen erforderten eine
spezielle Beschichtung der Stahltreppe. Die Notwendigkeit dieser
Spezialbeschichtung und die damit verbundene Kostensteigerung hat sich erst w?hrend
der Bauphase ergeben.
6. Trockenbauarbeiten
Hierunter ist eine spezielle brandschutztechnische Abschottung einer Wand
im Erdgeschoss zu verstehen, die daraus resultierte, dass die alten W?nde im
Erdgeschoss keiner brandschutztechnischen Qualifizierung entsprachen, was aber
erst w?hrend der Bauausf?hrung durch ?ffnen der Wandverkleidung festgestellt
werden konnte.
7. Pr?fstatiker
Auch diese Mehrkosten sind in der Gewichtserh?hung der
Treppenkonstruktion (siehe Ziffern 1. ? 3.) begr?ndet. In Korrektur der Aussage
in Vorlage 111/2019 belaufen sich diese Kosten auf 5.000,-- EUR.
8. Architektenhonorar
Das beauftragte externe Architekturb?ro erh?lt f?r seine Dienstleistung
eine Standardverg?tung nach der HOAI, wonach sich das Honorar u.a. am
finanziellen Bauvolumen orientiert. Mehrkosten f?hren damit zwangsl?ufig zu
einer Erh?hung auch dieser Position. Im konkreten Fall haben sich im Vergleich
zur Kostensch?tzung aus 08/2018 Mehrkosten im Bauvolumen in H?he von rd.
95.650,-- EUR ergeben. Hieraus errechnet sich eine Erh?hung des
Architektenhonorars von 17.850,-- EUR. Insofern ist dieser Betrag in Korrektur
der Aussage in Vorlage 111/2019 nach unten zu berichtigen.
9. Bauendreinigung
Auch hier muss der Betrag aus Vorlage 111/2019 berichtigt werden. Die
Mehrkosten der Bauendreinigung liegen bei rd. 2.650,-- EUR.
Trotz der vorstehenden betraglichen Korrekturen bei den Positionen 7. ?
9. bleibt es insgesamt bei der in Vorlage 111/2019 beschriebenen
Ansatz?berschreitung von rd. 113.500,-- EUR.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
ohne
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Die B?rgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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