Sachverhalt:
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes zur Förderung und
Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes (bisher kurz KiBiz
genannt) ist von der Landesregierung in NRW vorgestellt worden. Mit einer
Verabschiedung und dem Inkrafttreten zum KiTa-Jahr 2020/21 ist zu rechnen.
An dieser Stelle einige Eckpunkte des Entwurfes:
- Ein weiteres beitragsfreies Jahr für Familien (das zweite Jahr vor
Schulbeginn) mit einem Finanzausgleich für die Kommunen
- Eine Anpassung der
Betriebskosten zwecks Auskömmlichkeit der Finanzierung für die Träger. Dies
beinhaltet möglicherweise gleichzeitig eine finanzielle Mehrbelastung für
Träger und Kommunen. Wenn die Kindpauschalen steigen, wird der prozentuale
Anteil an der Gesamtförderung auch steigen. Die genauen Auswirkungen sind noch
unklar.
- Die finanzielle Unterstützung der Familienzentren soll angehoben
werden.
- Die Stellung und Finanzierung der Fachberatungen soll verstärkt werden.
- Der Qualitätsanspruch der Eltern gegenüber den Einrichtungen soll
verstärkt werden, indem die Öffnungszeiten flexibilisiert und die Schließzeiten eingeschränkt werden.
- Leitungen sollen von der Gruppentätigkeit weitergehend freigestellt
werden.
- Der Mehrbedarf an Fachkräften soll durch verschiedene Maßnahmen,
z.B. Öffnung für Quereinsteiger, aufgefangen werden.
- Die Finanzierungsgarantie des
Ausbaus der Betreuungsangebote soll dem steigenden Bedarf gerecht werden.
- Die Angebote der Kindertagespflege sollen durch eine Stärkung (z.B.
Verbesserung der Nachbereitungszeitensituation) mehr auf Augenhöhe mit den
KiTas agieren.
- Die Betreuungszeiten sollen sowohl bei Tagespflegegruppen als auch bei
Großtagespflegestellen weiter flexibilisiert werden und die Anzahl der
Parallelverträge erhöht werden.
Insgesamt wird sich der verwaltungstechnische Zeitaufwand für die Träger
und die Kommunen (Fachberatung, Planung und Elternbeiträge) und der finanzielle
Aufwand erhöhen.
Nachzulesen ist der Referentenentwurf unter dem nachfolgend genannten
File im Internet. Auf einen Ausdruck der 166 Seiten wird an dieser Stelle
bewusst verzichtet.
In den kommenden Sitzungen des JHA wird die Verwaltung über die weitere
Entwicklung des neuen KiBiz berichten.
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/referentenentwurf_gesetz_fruehefoerderungundbildungvonkindern.pdf
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |