Betreff
Quartalsbericht (1. Halbjahr 2019)
Vorlage
141/2019
Aktenzeichen
QB 2019
Art
Berichtsvorlage der TBS

Sachverhalt:

Gem?? ? 6 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung hat der Vorstand ?dem Verwaltungsrat grunds?tzlich viertelj?hrlich Zwischenberichte ?ber die Abwicklung des Verm?gens- und Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen?.

Die beigef?gte Darstellung umfasst folgende Elemente:

1.       Ertr?ge (ohne Jahresabschlussbuchungen)

2.       Aufwendungen ohne Abschreibungen (AfA) und Personalkosten (PK)

3.       Investitionen TBS

4.       Investitionen Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden

Einige Ertr?ge (z. B. Aufl?sung von Sonderposten, aktivierte Eigenleistungen) sowie die Abschreibung werden erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht. Aus diesem Grund werden sie bei den dargestellten Werten nicht ber?cksichtigt.

Die Investitionen der Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden, werden im Wirtschaftsplan als Aufwendungen der TBS erfasst, in der Darstellung der Abwicklung jedoch separat betrachtet.

Die Darstellung umfasst den Zeitraum von Jahresbeginn bis 30. Juni. Folgende Werte werden dargestellt:

1.       Gebuchte Werte, d.h. die Inanspruchnahme der Ans?tze durch Buchungen innerhalb des ersten Halbjahres unabh?ngig von der F?lligkeit.

2.       F?llige Werte, d.h. die Inanspruchnahme der ?berwiegend linear heruntergerechneten Ans?tze f?r Ertr?ge und Aufwendungen f?r das erste Halbjahr durch die gebuchten f?lligen Werte.

Da f?r die Ertr?ge nicht in allen F?llen ein linearer Verlauf unterstellt werden kann, wurde der jeweilige regul?re Buchungszeitpunkt bei der Ermittlung der anteiligen freien Mittel ber?cksichtigt.

F?r die Aufwendungen ist ein linearer Verlauf ?berwiegend realistisch.

Bei den Investitionen kann kein linearer Verlauf angenommen werden, weshalb diese nur einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Gesperrte Mittel werden nicht in die Betrachtung der Inanspruchnahme einbezogen.

Zur Interpretation der Inanspruchnahme kann grunds?tzlich festgehalten werden:

Eine hohe Inanspruchnahme bei Ertr?gen ist vorteilhaft, da die geplanten Erl?se realisiert werden. Wenn gleichzeitig die Inanspruchnahme bei den Aufwendungen geringer ist, kann dies positiv gesehen werden, da f?r die Leistungserbringung die Ans?tze nicht in voller H?he ausgesch?pft werden mussten.

Die Betrachtung der Investitionen gibt keine Auskunft ?ber die tats?chliche Abwicklung der Investitionen. Es wird lediglich dargestellt, wie viele Mittel f?r Investitionen im ersten Halbjahr zur Verf?gung standen und durch Auftr?ge bzw. Rechnungen gebunden wurden.


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Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke

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