Sachverhalt:
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2020 mit Anlagen wird formal in der Sitzung des Rates am
26.09.2019 eingebracht.
Das hierzu erstellte
Zahlenwerk wurde am 16.08.2019 von der Kämmerin aufgestellt und von der
Bürgermeisterin bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses Zahlenwerks die
weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan,
Stellenplan etc.) erstellt.
Zur Vorabinformation
wird das Zahlenwerk mit Erläuterungen auf Wunsch der Ratsfraktionen bereits zur Sitzung
des Hauptausschusses am 12.09.2019 vorgelegt.
Der Ergebnisplan
schließt für das Haushaltsjahr 2020 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von
32.524 € ab und liegt damit um rd.
588.000 € unter dem lt. Finanzplanung 2019 für das Jahr 2020 geplanten Betrag
(620.983 €).
Die Entwicklung
einiger wichtiger Positionen wird
nachfolgend dargestellt (Vergleich der aktuellen Werte für 2020 jeweils
mit der bisherigen Planung für das Jahr 2020 aus dem Etat 2019).
Die derzeitigen
Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Zahlenwerkes.
Hierzu werden sich
zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren- über Änderungslisten vorgelegt werden.
Die Planung des
Haushalts 2020 erfolgte dabei unter Beachtung der neuen gesetzlichen Grundlagen
zum NKF.
Insbesondere haben
neu anzuwendende Muster und Erlasse ihre Berücksichtigung im Zahlenwerk und den
dazugehörenden Unterlagen gefunden.
Erträge:
Gewerbesteuer:
Der Ansatz in Höhe
von rd. 22.162.000 € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis
des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre ist
weiterhin gemäß der Beschlusslage keine
Hebesatzerhöhung eingerechnet.
Der Ansatz für das
Haushaltsjahr 2020 entspricht der
bisherigen Planung.
Grundsteuer B:
In das Zahlenwerk
sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Hebesätze eingeflossen:
2020: 910 v.H.
2021: 950 v.H.
2022: 950 v.H.
2023: 950 v.H.
Diese Hebesätze
entsprechen bis einschließlich 2022 der bisherigen Finanzplanung gemäß
genehmigtem Haushaltssanierungsplan 2019.
Für das Jahr 2020
beträgt der Ansatz 8.477.000 €.
Sich bis zur Verabschiedung
des Haushalts Ende November ergebende positive Effekte werden
selbstverständlich ihren Niederschlag in den Hebesätzen finden.
Anteil an der
Einkommensteuer:
Hier muss nach
aktuellem Kenntnisstand auf Basis der Mai-Steuerschätzung von einer Verschlechterung
gegenüber der bisherigen Planung von rund 520.000 € ausgegangen werden.
Abrechnung
Einheitslasten:
Die Stadt Schwelm
wird in den Jahren 2020 und 2021 letztmalig Zahlungen nach dem
Einheitslastenabrechnungsgesetz enthalten. Diese sind im kommenden Jahr mit
750.000 € geschätzt worden (Mittelwert der Abrechnungsbeträge der Jahre 2018
und 2019). Eine Modellrechnung steht noch aus.
Schlüsselzuweisungen:
Zu den
Schlüsselzuweisungen liegt bisher lediglich eine Arbeitskreisrechnung der
Arbeitsgemeinschaft der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vor.
Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht erstellt. Die
Arbeitskreisrechnung erfolgte auf Basis der vom Kabinett am 09.07.2019
beschlossenen Eckpunkte zum GFG 2020. Sie ist als eine vorläufige Orientierung
auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage zu verstehen. Die
Stadt Schwelm würde hiernach gegenüber
der bisherigen Planung aus dem Haushalt 2019
für 2020 rd. 3,5 Mio. € mehr Schlüsselzuweisungen erhalten (insgesamt
rd.11.764.000 €). Dieser Wert ist zunächst im
Zahlenwerk verarbeitet worden.
Aufwendungen:
Personalkosten:
Der Stellenplan
wurde aktualisiert und die Personalaufwendungen wurden neu kalkuliert. Sämtliche bekannte
Tarifsteigerungen wurden eingerechnet. Zudem liegen aktuelle
versicherungsmathematische Bewertungen der städtischen Pensions-und Beihilfeverpflichtungen für die
Jahre 2019 bis 2021 mit dem Stand vom 31.07.2019 vor, deren Ergebnisse
ebenfalls zu berücksichtigen waren.
Die auf Basis dieser
Kenntnisse ermittelten Personal –und Versorgungsaufwendungen führen unter Berücksichtigung von Erträgen
aus Rückstellungsauflösungen gegenüber der bisherigen Planung zu einer
deutlichen Erhöhung, insgesamt rd. 4,5 Mio. €.
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen:
Hier ergibt sich
gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung in Höhe von rund 470.000 €.
Dies ist in erster
Linie darauf zurück zu führen, dass im Bereich der Bauunterhaltung neben der
Abarbeitung von Rückstellungsmaßnahmen lediglich ein Sockelbetrag für
unvorhergesehene Instandsetzungsmaßnahmen enthalten ist. Eine
aktualisierte priorisierte Planung von
Einzelmaßnahmen (konsumtiv/investiv) wird noch erfolgen.
Asyl:
Gegenüber der
Planung für das Jahr 2019 (250 Personen) kann im 2. Jahr in Folge von einem
deutlichen Rückgang der Personenzahl ausgegangen werden.
Für den
Etatentwurf 2020 wurde mit
rd. 180 Personen kalkuliert, hiervon 90 Personen im Asylverfahren und 90 geduldete Personen.
Nach aktueller
Rechtslage kann weiterhin nicht davon ausgegangen werden, dass die
Stadt Schwelm für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von
rd. 10.400 €/Person erhält.
Der Ansatz für die
Kostenerstattung des Landes wurde mit diesen Eckdaten entsprechend aktualisiert.
Im Aufwandsbereich
wurden die tatsächlichen Aufwendungen
für die jeweiligen Personen mit
einem Durchschnittswert von 13.600 € /Person
kalkuliert.
Insgesamt ergibt
sich gegenüber der bisherigen Planung für 2020 mit den neuen Parametern eine
Verschlechterung von rd. 370.000 €.
Transferaufwendungen
Bereich Jugend:
Der Produktbereich
06 – Kinder-,Jugend- und Familienhilfe zeigt in Gänze im Aufwandsbereich keine
Auffälligkeiten.
Bei der Betrachtung
von Einzelpositionen ist aber festzustellen, dass sich im Bereich der
Eingliederungshilfe u.a. auf Grund der
Steigerung von Fallzahlen in 2019 erhebliche Mehrbedarfe ergeben haben. Diese
schlägt sich ebenfalls in der Etatplanung für 2020 nieder (Mehrbedarf bei dieser
Haushaltsposition rd. 550.000 €).
Kreisumlage:
Die von den Städten
zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen
Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.
Im Juli 2019 wurden
neben der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 auch Orientierungsdaten für
die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen veröffentlicht.
Vorläufige
Umlagegrundlagen sind daher bekannt.
Die
Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Anfang September 2019 terminiert. Insofern liegen
noch keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2020 ff. vor.
Die Ansatzermittlung erfolgte daher zunächst mit Orientierungsdaten. (Anstieg
gegenüber den bisherigen Planungen um rd. 80.000 €).
Sonstiges:
Zentralisierung:
Der Etatentwurf 2020
basiert zurzeit noch auf den bisher im Etat 2019 enthaltenen Werten. Aktualisierte Werte müssen über eine
Änderungsliste eingesteuert werden.
Das beigefügte
Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung und die Darstellungen in der Sitzungsvorlage als
grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung anschließenden
Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte Betrachtungen vorgenommen
werden mit dem Ziel, die Hebesätze im Vergleich zu 2019 möglichst konstant
zu halten.
Darüber hinaus
werden auch die Konkretisierungen des
GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage, die erwartete Modellrechnung zum
Einheitslastenabrechnungsgesetz, sowie sonstige externe Einflüsse
Berücksichtigung finden.
Das Zahlenwerk zum
Haushalt 2020 mit Erläuterungen ist
dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und kann auf Wunsch in
Papierform zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der NKF-Novellierung
besteht nicht mehr die Verpflichtung, zu ausnahmslos allen Produkten des
kommunalen Haushaltes Ziele und Kennzahlen abzubilden. Diese sollen sich auf
bedeutsame Produkte beschränken. Die Festlegung, welche Produkte vor Ort als
bedeutend eingestuft werden, ist durch die Stadt Schwelm festzulegen.
Daher wurde zunächst
darauf verzichtet, dem Zahlenwerk für alle Produkte Produktbeschreibungen
beizufügen. Weitere Festlegungen sollten hierzu im Rahmen der politischen
Beratungen getroffen werden.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg