Betreff
Entwurf des Haushalts 2020 -Zahlenwerk-
Vorlage
132/2019
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 mit Anlagen wird formal in der Sitzung des Rates am 26.09.2019 eingebracht.

Das hierzu erstellte Zahlenwerk wurde am 16.08.2019 von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung, Haushaltssanierungsplan, Stellenplan  etc.) erstellt.

 

Zur Vorabinformation wird das  Zahlenwerk  mit Erläuterungen auf  Wunsch der Ratsfraktionen bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2019 vorgelegt.

 

Der Ergebnisplan schließt für das Haushaltsjahr 2020 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 32.524 € ab und liegt  damit um rd. 588.000 € unter dem lt. Finanzplanung 2019 für das Jahr 2020 geplanten Betrag (620.983 €).

 

Die Entwicklung einiger wichtiger Positionen wird  nachfolgend dargestellt (Vergleich der aktuellen Werte für 2020 jeweils mit der bisherigen Planung für das Jahr 2020 aus dem Etat 2019).

Die derzeitigen Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Zahlenwerkes.

Hierzu werden sich zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren-  über Änderungslisten vorgelegt werden.

 

Die Planung des Haushalts 2020 erfolgte dabei unter Beachtung der neuen gesetzlichen Grundlagen zum  NKF.

Insbesondere haben neu anzuwendende Muster und Erlasse ihre Berücksichtigung im Zahlenwerk und den dazugehörenden Unterlagen gefunden.

 

 

 

 

 

 

 Erträge:

 

Gewerbesteuer:

 

Der Ansatz in Höhe von rd. 22.162.000 € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre ist weiterhin gemäß der Beschlusslage  keine Hebesatzerhöhung eingerechnet.

Der Ansatz für das Haushaltsjahr  2020 entspricht der bisherigen Planung.

 

Grundsteuer B:

 

In das Zahlenwerk sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Hebesätze eingeflossen:

 

2020: 910 v.H.

2021: 950 v.H.

2022: 950 v.H.

2023: 950 v.H.

 

Diese Hebesätze entsprechen bis einschließlich 2022 der bisherigen Finanzplanung gemäß genehmigtem Haushaltssanierungsplan 2019.

Für das Jahr 2020 beträgt der Ansatz  8.477.000 €.

Sich bis zur Verabschiedung des Haushalts Ende November ergebende positive Effekte werden selbstverständlich ihren Niederschlag in den Hebesätzen finden.

 

Anteil an der Einkommensteuer:

Hier muss nach aktuellem Kenntnisstand auf Basis der Mai-Steuerschätzung von einer Verschlechterung gegenüber der bisherigen Planung von rund 520.000 € ausgegangen werden.

 

Abrechnung Einheitslasten:

Die Stadt Schwelm wird in den Jahren 2020 und 2021 letztmalig Zahlungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz enthalten. Diese sind im kommenden Jahr mit 750.000 € geschätzt worden (Mittelwert der Abrechnungsbeträge der Jahre 2018 und 2019). Eine Modellrechnung steht noch aus.

 

Schlüsselzuweisungen:

 

Zu den Schlüsselzuweisungen liegt bisher lediglich eine Arbeitskreisrechnung der Arbeitsgemeinschaft der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vor. Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht erstellt. Die Arbeitskreisrechnung erfolgte auf Basis der vom Kabinett am 09.07.2019 beschlossenen Eckpunkte zum GFG 2020. Sie ist als eine vorläufige Orientierung auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage zu verstehen. Die Stadt Schwelm würde hiernach  gegenüber der bisherigen Planung aus dem Haushalt 2019  für 2020 rd. 3,5 Mio. € mehr Schlüsselzuweisungen erhalten (insgesamt rd.11.764.000 €). Dieser Wert ist zunächst im  Zahlenwerk verarbeitet worden.

 

 

 

Aufwendungen:

 

Personalkosten:

 

Der Stellenplan wurde  aktualisiert und  die Personalaufwendungen wurden  neu kalkuliert. Sämtliche bekannte Tarifsteigerungen wurden eingerechnet. Zudem liegen aktuelle versicherungsmathematische Bewertungen der städtischen  Pensions-und Beihilfeverpflichtungen für die Jahre 2019 bis 2021 mit dem Stand vom 31.07.2019 vor, deren Ergebnisse ebenfalls zu berücksichtigen waren.

Die auf Basis dieser Kenntnisse ermittelten Personal –und Versorgungsaufwendungen  führen unter Berücksichtigung von Erträgen aus Rückstellungsauflösungen gegenüber der bisherigen Planung zu einer deutlichen Erhöhung, insgesamt rd. 4,5 Mio. €.

 

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

Hier ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung in Höhe von rund 470.000 €.

Dies ist in erster Linie darauf zurück zu führen, dass im Bereich der Bauunterhaltung neben der Abarbeitung von Rückstellungsmaßnahmen lediglich ein Sockelbetrag für unvorhergesehene Instandsetzungsmaßnahmen enthalten ist. Eine aktualisierte  priorisierte Planung von Einzelmaßnahmen (konsumtiv/investiv) wird noch erfolgen.

 

Asyl:

 

Gegenüber der Planung für das Jahr 2019 (250 Personen) kann im 2. Jahr in Folge von einem deutlichen Rückgang der Personenzahl ausgegangen werden.

Für den Etatentwurf  2020 wurde  mit  rd. 180 Personen kalkuliert, hiervon 90 Personen im Asylverfahren und 90  geduldete Personen.

 

 

Nach aktueller Rechtslage  kann weiterhin  nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Schwelm für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von rd. 10.400 €/Person erhält.

Der Ansatz für die Kostenerstattung des Landes wurde mit diesen Eckdaten entsprechend aktualisiert.

Im Aufwandsbereich wurden die tatsächlichen Aufwendungen  für die jeweiligen Personen  mit einem Durchschnittswert von 13.600 € /Person  kalkuliert.

Insgesamt ergibt sich gegenüber der bisherigen Planung für 2020 mit den neuen Parametern eine Verschlechterung  von rd. 370.000 €.

 

Transferaufwendungen Bereich Jugend:

 

Der Produktbereich 06 – Kinder-,Jugend- und Familienhilfe zeigt in Gänze im Aufwandsbereich keine Auffälligkeiten.

Bei der Betrachtung von Einzelpositionen ist aber festzustellen, dass sich im Bereich der Eingliederungshilfe u.a. auf Grund  der Steigerung von Fallzahlen in 2019 erhebliche Mehrbedarfe ergeben haben. Diese schlägt sich ebenfalls in der Etatplanung für 2020 nieder (Mehrbedarf bei dieser Haushaltsposition rd. 550.000 €).

 

Kreisumlage:

 

Die von den Städten zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.

Im Juli 2019  wurden  neben der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 auch Orientierungsdaten für die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen veröffentlicht.

Vorläufige Umlagegrundlagen sind daher bekannt.

 

Die Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Anfang  September 2019 terminiert. Insofern liegen noch keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2020 ff. vor. Die Ansatzermittlung erfolgte daher zunächst mit Orientierungsdaten. (Anstieg gegenüber den bisherigen Planungen um rd. 80.000 €).

           

 

Sonstiges:

 

 

 

Zentralisierung:

 

Der Etatentwurf 2020 basiert zurzeit noch auf den bisher im Etat 2019 enthaltenen  Werten. Aktualisierte Werte müssen über eine Änderungsliste eingesteuert werden.

 

 

Das beigefügte Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung und  die Darstellungen in der Sitzungsvorlage als grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung anschließenden Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte Betrachtungen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Hebesätze im Vergleich zu 2019 möglichst konstant zu halten.

Darüber hinaus werden auch die Konkretisierungen  des GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage,  die erwartete Modellrechnung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz, sowie sonstige externe Einflüsse Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

Das Zahlenwerk zum Haushalt 2020 mit Erläuterungen  ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der NKF-Novellierung besteht nicht mehr die Verpflichtung, zu ausnahmslos allen Produkten des kommunalen Haushaltes Ziele und Kennzahlen abzubilden. Diese sollen sich auf bedeutsame Produkte beschränken. Die Festlegung, welche Produkte vor Ort als bedeutend eingestuft werden, ist durch die Stadt Schwelm festzulegen.

Daher wurde zunächst darauf verzichtet, dem Zahlenwerk für alle Produkte Produktbeschreibungen beizufügen. Weitere Festlegungen sollten hierzu im Rahmen der politischen Beratungen getroffen werden.

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

 

gez. Schweinsberg