Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt Schwelm
beauftragt die Verwaltung, die Rahmenbedingungen zur Teilnahme am 7.
Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu eruieren und dem Rat der Stadt
Schwelm im ersten Quartal 2020 darzustellen.
Sachverhalt
Im Energiekonzept aus dem
Jahr 2010 und im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung Meilensteine für
die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die
Reduktion der Treibhausgase festgehalten. Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergieverbrauch
um 50 % gegenüber dem Jahr 2008 sinken, der Anteil der erneuerbaren Energien am
Endenergieverbrauch auf 60 % steigen und die Treibhausgasemissionen um
mindestens 80 % gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Das erfordert einen
tiefgreifenden Umbau des Energiesystems. Um dies zu erreichen, ohne das
Wohlstandsniveau und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu
gefährden, muss die Energieeffizienz auf allen Ebenen der Wandlungs- und
Nutzungskette deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus erfordert die
witterungsbedingte und im Jahresverlauf variierende Verfügbarkeit erneuerbarer
Energien mit der Zunahme ihres Versorgungsanteils neue Verfahren zum Ausgleich
von Angebot und Nachfrage. Dazu zählen zum Beispiel intelligente digitale
Steuerungsinstrumente und Speicher für Wärme und Strom beziehungsweise
strombasierte Gase und Kraftstoffe.
Viele der genannten Entwicklungen sind technisch noch nicht ausgereift
oder können noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Primäres Ziel der
Forschungsförderung im Energiebereich ist es, die Einsatzfähigkeit von
Energietechnologien zu beschleunigen, indem der Staat durch finanzielle
Unterstützung einen Teil der hohen wissenschaftlichen, technischen und
wirtschaftlichen Risiken übernimmt. Dies erfolgt durch einen
technologieoffenen, breiten Förderansatz unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher Prozesse und der Schaffung innovationsfreundlicher
Rahmenbedingungen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die
deutliche Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien,
Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie einen schnellen Transfer von
Forschungsergebnissen in die Anwendung und in den Markt versprechen.
Durch die Teilnahme der Stadt Schwelm an diesem Programm soll u.a. auch
der Klimaschutzplan des Bundes unterstützt werden. Einen eigenen Anteil zur
Reduzierung des CO²-Ausstoßes trägt die Stadt Schwelm durch ihr
Klimaschutzteilkonzept bei. Bestandteil des Klimaschutzteilkonzeptes ist auch
das Ziel, ein Gebäudeleitbild aufzubauen. Zielsetzung
ist die Definition eines energetischen Standards für jedes Gebäude. Dadurch
wird eine Zielsanierung als Vorgabe für den Sanierungsplan ermöglicht oder auch
die Vorgaben bei der Errichtung von Neubauten abgebildet. Bei den nun anstehenden
Bemühungen um eine Teilnahme am 7. Energieforschungsprogramm sollen im
Schwerpunkt der kurz- bis mittelfristige Austausch konventioneller
Blockheizkraftwerke gegen eine Versorgung mit der innovativen Technologie einer
Wasserstoff- und Brennstoffzellenlösung im Fokus stehen.
Eine langfristig sichere, wirtschaftliche sowie ressourcen- und
umweltschonende Energieversorgung basiert auf einem ausgewogenen Energiemix mit
einem hohen Anteil erneuerbarer Energien ebenso wie auf der kontinuierlichen
Erforschung und Einführung innovativer Technologien. Wasserstoff und
Brennstoffzellen werden bei der Energieversorgung im 21. Jahrhundert daher eine
bedeutende Rolle spielen. Der Einsatz und wirtschaftliche Betrieb dieser
innovativen Technologie konnte bisher nur in kleineren Objekten (z.B.
Einfamilienhäusern) nachgewiesen werden. Die Stadt Schwelm möchte sich durch
die Teilnahme am Forschungsprogramm darum bemühen, diese Technik zukünftig auch
in größeren städtischen Gebäuden einzusetzen und als „praktische Vorbildkommune“
aufzutreten. Auch der Ersatz aktueller konventioneller Blockheizkraftwerke, wie
z.B. im neuen Rathaus kann und soll unter Berücksichtigung einer nachgewiesenen
Wirtschaftlichkeit und der praktischen Eignung für das jeweilige Objekt nicht
ausgeschlossen werden.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung |