Betreff
Teilnahme am 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Vorlage
120/2019
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Rahmenbedingungen zur Teilnahme am 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu eruieren und dem Rat der Stadt Schwelm im ersten Quartal 2020 darzustellen.

 

Sachverhalt
Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 und im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung Meilensteine für die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduktion der Treibhausgase festgehalten. Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergieverbrauch um 50 % gegenüber dem Jahr 2008 sinken, der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 60 % steigen und die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Das erfordert einen tiefgreifenden Umbau des Energiesystems. Um dies zu erreichen, ohne das Wohlstandsniveau und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu gefährden, muss die Energieeffizienz auf allen Ebenen der Wandlungs- und Nutzungskette deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus erfordert die witterungsbedingte und im Jahresverlauf variierende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien mit der Zunahme ihres Versorgungsanteils neue Verfahren zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Dazu zählen zum Beispiel intelligente digitale Steuerungsinstrumente und Speicher für Wärme und Strom beziehungsweise strombasierte Gase und Kraftstoffe.

 

Viele der genannten Entwicklungen sind technisch noch nicht ausgereift oder können noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Primäres Ziel der Forschungsförderung im Energiebereich ist es, die Einsatzfähigkeit von Energietechnologien zu beschleunigen, indem der Staat durch finanzielle Unterstützung einen Teil der hohen wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Risiken übernimmt. Dies erfolgt durch einen technologieoffenen, breiten Förderansatz unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Prozesse und der Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen.

 

 

 

 

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die deutliche Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien, Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie einen schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und in den Markt versprechen.

Durch die Teilnahme der Stadt Schwelm an diesem Programm soll u.a. auch der Klimaschutzplan des Bundes unterstützt werden. Einen eigenen Anteil zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes trägt die Stadt Schwelm durch ihr Klimaschutzteilkonzept bei. Bestandteil des Klimaschutzteilkonzeptes ist auch das Ziel, ein Gebäudeleitbild aufzubauen. Zielsetzung ist die Definition eines energetischen Standards für jedes Gebäude. Dadurch wird eine Zielsanierung als Vorgabe für den Sanierungsplan ermöglicht oder auch die Vorgaben bei der Errichtung von Neubauten abgebildet. Bei den nun anstehenden Bemühungen um eine Teilnahme am 7. Energieforschungsprogramm sollen im Schwerpunkt der kurz- bis mittelfristige Austausch konventioneller Blockheizkraftwerke gegen eine Versorgung mit der innovativen Technologie einer Wasserstoff- und Brennstoffzellenlösung im Fokus stehen.

 

Eine langfristig sichere, wirtschaftliche sowie ressourcen- und umweltschonende Energieversorgung basiert auf einem ausgewogenen Energiemix mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien ebenso wie auf der kontinuierlichen Erforschung und Einführung innovativer Technologien. Wasserstoff und Brennstoffzellen werden bei der Energieversorgung im 21. Jahrhundert daher eine bedeutende Rolle spielen. Der Einsatz und wirtschaftliche Betrieb dieser innovativen Technologie konnte bisher nur in kleineren Objekten (z.B. Einfamilienhäusern) nachgewiesen werden. Die Stadt Schwelm möchte sich durch die Teilnahme am Forschungsprogramm darum bemühen, diese Technik zukünftig auch in größeren städtischen Gebäuden einzusetzen und als „praktische Vorbildkommune“ aufzutreten. Auch der Ersatz aktueller konventioneller Blockheizkraftwerke, wie z.B. im neuen Rathaus kann und soll unter Berücksichtigung einer nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit und der praktischen Eignung für das jeweilige Objekt nicht ausgeschlossen werden.

 


 

 

         Die Bürgermeisterin

In Vertretung
gez. Schweinsberg