Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe sind für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 1.025.000,00 € veranschlagt worden.
Die o.g. Haushaltstelle ist bereits mit rd. 43.000 € überbucht. Die Mittelbereitstellung erfolgte kurzfristig über den Deckungskreis „Wirtschaftliche Jugendhilfe“. Um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Rechnungen begleichen zu können, bedarf es der überplanmäßigen Mittelbereitstellung.
Der Mehraufwand in Höhe von 475.000 € resultiert zum einen aus dem politischen Beschluss, die Integrationskräfte an den weiterführenden Schulen aufzustocken (Teamlösung an den weiterführenden Schulen, Vorlage 067/2018) und zum anderen aus einer Steigerung der Fallzahlen von Einzelfällen außerhalb der Integrationshilfe an Schulen. Aufgrund vermehrter fachärztlicher Gutachten in einigen Bereichen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII (z.B. im Bereich Autismus), steigen die Fallzahlen hier stetig an. Gegenüber der Planung sind hier aktuell ca. 25% höhere Fallzahlen zu verzeichnen. Außerdem sind aufgrund tariflicher Anpassungen Kostensteigerungen bei den Anbietern ambulanter Leistungen zu verzeichnen.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen bei den Haushaltsstellen 06.03.03.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen sowie bei 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen, in gleicher Höhe zur Verfügung.
Da es sich bei der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 475.000 € für das Haushaltsjahr 2019 bewilligt. Die Deckung ist je zur Hälfte durch Minderaufwendungen-/auszahlungen bei 06.03.03.533100 und 06.03.03.533200 gewährleistet. Bei den beiden Haushaltsstellen ist jeweils ein Betrag in Höhe von 237.500 € zu sperren.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.04. |
Bezeichnung
Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - ambulant |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 475.000 |
Folgekosten 0 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen bei den
Haushaltsstellen 06.03.03.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen und 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen in Höhe von jeweils 237.500,-€.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez.
Schweinsberg |