1. Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden
3. Beschlussfassung
Sachverhalt:
Wie bereits in
der Vorlage 030/2919 ausführlich erörtert, ist der Ausgangspunkt der
Lärmaktionsplanung (Stufe 3) die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom Juni 2002.
Sie formuliert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen
zu verhindern bzw. dem Entstehen von Lärm vorzubeugen (RdErl.
d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008).
Der in der Sitzung des AUS am 26.03.2019 vorgelegte Entwurf zur
Lärmaktionsplanung Stufe 3 in Schwelm wurde von der Verwaltung vom 16.04.2019
bis einschließlich 20.05.2019 der Öffentlichkeit per Internet und per Aushang
zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während dieser Offenlage konnten
Anregungen vorgebracht werden. Mit Schreiben vom 10.04.2019 wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Offenlage beteiligt und
bis zum 20.05.2019 um Stellungnahme gebeten.
1.
Während
der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen.
2.
Von den
46 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erhielt
die Verwaltung sieben Antworten, die ebenfalls keine Anregungen oder Bedenken
beinhalteten. (Anlage 1)
Weiteres Vorgehen
Da während der v. g. Beteiligungen keine weiteren Anregungen bei der
Verwaltung eingegangen sind, kann nun als nächster Verfahrensschritt die
Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 erfolgen.
Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung ist die Bezirksregierung Arnsberg
zu informieren. Die Ergebnisse sind in ein Online-Formularsystem des LANUV
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) einzustellen. Zudem kann der
Lärmaktionsplan dauerhaft auf der städtischen Homepage sowie im Sachgebiet
Planung eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen (Anlage
1).
3. Die nun vorgelegte Lärmaktionsplanung der
Stufe 3 (Anlage 2) wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, diese
bei allen Planungen, die hierzu in Bezug stehen, zu berücksichtigen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez.
Schweinsberg |
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