Betreff
Änderungen bei der Sperrgutannahme und Neufestlegung der Entgelte
Vorlage
166/2007
Aktenzeichen
Abf Päl - V Flo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Änderungen in der Struktur der Sperrgutannahme

Die begrenzten Kapazitäten auf dem Betriebshof der TBS führen im Zusammenhang mit vermehrten Anlieferungen zu erheblichen Durchsatzproblemen. Die vermehrten Anlieferungen sind besonders seit der konsequenten Abweisung von Anlieferern aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis an der Anlage in Wuppertal zu verzeichnen. Eine störungsfreie Abwicklung ist besonders bei den stark frequentierten Samstagen nicht mehr in der gewohnten Form zu gewährleisten.

Im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten waren teilweise über 20 Prozent mehr Anlieferungen zu verzeichnen (August / September 2006: 1.516; August / September 2007: 1.877 Anlieferungen).

In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Tests zur Optimierung der Abläufe durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass die entscheidende Ursache für die Durchsatzprobleme in der Annahme von Hängern und Transportern liegt. Die Annahme dieser Fahrzeugkategorien ist in den letzten Jahren mehrfach ausgeweitet worden, da entsprechende Wünsche aus der Bürgerschaft formuliert worden waren. Bereits damals war aber deutlich, dass die Schätzung des Inhaltes und die davon abhängige Einstufung in die Entgeltstaffel in der Regel problematisch ist.
Das TBS-Personal muss in jedem Einzelfall eine solche Einschätzung vornehmen und gerät hierbei regelmäßig in den Konflikt mit den Anlieferern, die naturgemäß ein geringeres Entgelt erwarten. Hierdurch kommt es bereits bei der Ankunft auf dem TBS-Betriebsgelände zu erheblichen Verzögerungen, da teilweise ausgedehnte Dispute über Füllungsgrad und Gewicht der angelieferten sperrigen Abfälle geführt werden müssen. Da keine Waage zur Einzelverwiegung zur Verfügung steht, kann nur im Wege der Schätzung gehandelt werden. Die anschließende Entladung großer Hänger bzw. Transporter (z.B. Sprinter) dauert teilweise 20 bis 30 Minuten. Hierdurch wird der Ablauf auf dem räumlich begrenzten Platz stark erschwert.
 
Das Schätzverfahren für Hänger und Transporter birgt obendrein die Gefahr, dass zu verschiedenen Zeitpunkten und von verschiedenen Mitarbeitern unterschiedliche Einstufungen in der Entgeltstaffel vorgenommen werden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der teilweise aggressiv vorgetragenen Erwartungen der Anlieferer nicht vermeidbar.

Es wird deshalb vorgeschlagen, zukünftig die Anlieferung mit Hängern und größeren Transportern auszuschließen. In Anlehnung an die Annahmeregeln der Kreisverwaltung auf dem Gelände der Umladeanlage in Gevelsberg sollen zukünftig lediglich als PKW zugelassene Fahrzeuge, deren maximale Zuladung 800 kg nicht überschreitet, zur Annahme zugelassen werden. Größere Fahrzeuge und Hänger müssen zur Verwiegung nach Gevelsberg verwiesen werden.

Neben den hierdurch vermiedenen Schätzungsungenauigkeiten wird die Konzentration auf PKW auch das Durchsatzproblem auf dem begrenzten Betriebsgelände der TBS lösen. Die Abwicklung von PKW (Kassieren des Entgeltes und Sortierung der sperrigen Abfälle in die entsprechenden Container) ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen sachgerecht zu bewältigen.

Die Anlieferung von Elektroaltgeräten, Kühlgeräten, Metallschrott sowie Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) ist kostenlos und unabhängig vom Anlieferfahrzeug. Die Anlieferung solcher Materialien ist nur dann kostenlos, wenn sie nicht mit kostenpflichtigen Abfällen vermischt ist.


Die TBS schlagen vor, zur Vereinheitlichung der Annahmesituationen auf dem TBS Betriebshof in Schwelm und der Umladeanlage des EN-Kreises in Gevelsberg zukünftig die Entgeltregelung (Entgeltarten und –höhe) an die des Kreises anzupassen. Hierdurch kann der unerwünschte Abfalltourismus vermieden werden, der sich bei unterschiedlichen und wechselnden Entgelthöhen ansonsten einstellt.
 
Der EN-Kreis hat für alle als PKW zugelassenen Fahrzeuge ein einheitliches Entgelt festgelegt, um auch dort Diskussionen über Fahrzeuggröße (Limousine, Kombi, etc.), Fahrzeugart (z.B. Geländewagen) und den Füllungsgrad zu vermeiden.

Um dem Anlieferer einzelner Sperrgutteile gerecht werden zu können, wollen die TBS allerdings die Kategorie „Einzelteil“ beibehalten. Für die Anlieferung geringer Mengen (auch bei Grünabfall) kann hierdurch eine passgenauere Abrechnung vorgenommen werden.



2.      Sperrgutabholung vor der Haustür

Die Abholung von sperrigen Abfällen von der Haustür stellt eine zentrale Form der Sperrgutentsorgung dar, da hierdurch Mitbürgern ohne Fahrzeug die Möglichkeit zur Entsorgung gegeben wird. Die Abholung soll vom System her unverändert beibehalten werden. Die TBS werden aber eine Ausweitung der Termine prüfen, wenn durch die oben beschriebenen Annahmeveränderungen eine verstärkte Nachfrage für die Abholung entstehen sollte.
Das Entgelt von 7 € pro Teil sollen aus diesem Grund derzeit nicht verändert werden.



3.      Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte



 

ab 01.07.06
Sperrmüll

 



Grünabfall

ab 01.01.08

Sperrmüll



Grünabfall

Entgelte beim
seit 01.01.07
Sperrmüll

EN-Kreis

Grünabfall

PKW **

10,00 €

5,00 €

20,00 €

10,00 €

20,00 €

10,00 €

Kombi **

12,00 €

6,00 €

20,00 €

10,00 €

20,00 €

10,00 €

Anhänger bis 450 kg*

ungebremst

12,00 €

6,00 €

-   

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

Transporter bis 2,8t*,

Fahrzeuge über 1,55 m Höhe,

Anhänger bis 2t*

26-104 €

13-52 €

-

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

   - bei ¼ Beladung

26,00 €

13,00 €

-

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

   - bei ½ Beladung

52,00 €

26,00 €

-

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

   - bei ¾ Beladung

78,00 €

39,00 €

-

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

   - bei voller Beladung

104,00 €

52,00 €

-

-

161,50 €
pro Tonne

mind. 20,00 €

90,50 €

pro Tonne

mind. 10.00 €

PKW-Altreifen

6,50 €

 

6,50 €

 

6,50 €

 

Kleinteil

4,00 €

 

5,00 €

5,00 €

20,00 €

10,00 €


* zulässiges Gesamtgewicht
** maximale Zuladung nach Zulassungsbescheinigung 800 kg

Abfälle, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden (z.B. auf dem Dach) werden nicht angenommen.


Beschlussvorschlag:

Die Annahme von Selbstanliefererabfällen auf dem Betriebshof der TBS AöR wird mit Wirkung vom 01.01.2008 auf Fahrzeuge beschränkt, die als PKW zugelassen sind und deren maximale Zuladung 800 kg beträgt.


Die Entgelte für die Selbstanliefererabfälle werden zum 01.01.2008 wie in Vorlage 166/2007 dargestellt beschlossen.