Sachverhalt:
1.
Änderungen in der Struktur der Sperrgutannahme
Die begrenzten Kapazitäten auf dem Betriebshof der TBS führen im Zusammenhang
mit vermehrten Anlieferungen zu erheblichen Durchsatzproblemen. Die vermehrten
Anlieferungen sind besonders seit der konsequenten Abweisung von Anlieferern
aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis an der Anlage in Wuppertal zu verzeichnen. Eine störungsfreie
Abwicklung ist besonders bei den stark frequentierten Samstagen nicht mehr in
der gewohnten Form zu gewährleisten.
Im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten waren teilweise über 20
Prozent mehr Anlieferungen zu verzeichnen (August / September 2006: 1.516;
August / September 2007: 1.877 Anlieferungen).
In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Tests zur Optimierung der Abläufe
durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass die entscheidende Ursache für die
Durchsatzprobleme in der Annahme von Hängern und Transportern liegt. Die
Annahme dieser Fahrzeugkategorien ist in den letzten Jahren mehrfach
ausgeweitet worden, da entsprechende Wünsche aus der Bürgerschaft formuliert
worden waren. Bereits damals war aber deutlich, dass die Schätzung des Inhaltes
und die davon abhängige Einstufung in die Entgeltstaffel in der Regel
problematisch ist.
Das TBS-Personal muss in jedem Einzelfall eine solche Einschätzung vornehmen
und gerät hierbei regelmäßig in den Konflikt mit den Anlieferern, die naturgemäß
ein geringeres Entgelt erwarten. Hierdurch kommt es bereits bei der Ankunft auf
dem TBS-Betriebsgelände zu erheblichen Verzögerungen, da teilweise ausgedehnte
Dispute über Füllungsgrad und Gewicht der angelieferten sperrigen Abfälle
geführt werden müssen. Da keine Waage zur Einzelverwiegung zur Verfügung steht,
kann nur im Wege der Schätzung gehandelt werden. Die anschließende Entladung
großer Hänger bzw. Transporter (z.B. Sprinter) dauert teilweise 20 bis 30
Minuten. Hierdurch wird der Ablauf auf dem räumlich begrenzten Platz stark
erschwert.
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Das Schätzverfahren für Hänger und Transporter birgt obendrein die Gefahr, dass
zu verschiedenen Zeitpunkten und von verschiedenen Mitarbeitern
unterschiedliche Einstufungen in der Entgeltstaffel vorgenommen werden. Dies
ist besonders vor dem Hintergrund der teilweise aggressiv vorgetragenen
Erwartungen der Anlieferer nicht vermeidbar.
Es wird deshalb vorgeschlagen, zukünftig die Anlieferung mit Hängern und
größeren Transportern auszuschließen. In Anlehnung an die Annahmeregeln der
Kreisverwaltung auf dem Gelände der Umladeanlage in Gevelsberg sollen zukünftig
lediglich als PKW zugelassene Fahrzeuge, deren maximale Zuladung 800 kg nicht
überschreitet, zur Annahme zugelassen werden. Größere Fahrzeuge und Hänger müssen
zur Verwiegung nach Gevelsberg verwiesen werden.
Neben den hierdurch vermiedenen Schätzungsungenauigkeiten wird die
Konzentration auf PKW auch das Durchsatzproblem auf dem begrenzten
Betriebsgelände der TBS lösen. Die Abwicklung von PKW (Kassieren des Entgeltes
und Sortierung der sperrigen Abfälle in die entsprechenden Container) ist unter
den gegebenen Rahmenbedingungen sachgerecht zu bewältigen.
Die Anlieferung von Elektroaltgeräten, Kühlgeräten, Metallschrott sowie Papier,
Pappe und Kartonagen (PPK) ist kostenlos und unabhängig vom Anlieferfahrzeug.
Die Anlieferung solcher Materialien ist nur dann kostenlos, wenn sie nicht mit
kostenpflichtigen Abfällen vermischt ist.
Die TBS schlagen vor, zur Vereinheitlichung der Annahmesituationen auf
dem TBS Betriebshof in Schwelm und der Umladeanlage des EN-Kreises in
Gevelsberg zukünftig die Entgeltregelung (Entgeltarten und –höhe) an die des
Kreises anzupassen. Hierdurch kann der unerwünschte Abfalltourismus vermieden
werden, der sich bei unterschiedlichen und wechselnden Entgelthöhen ansonsten
einstellt.
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Der EN-Kreis hat für alle als PKW zugelassenen Fahrzeuge ein einheitliches
Entgelt festgelegt, um auch dort Diskussionen über Fahrzeuggröße (Limousine,
Kombi, etc.), Fahrzeugart (z.B. Geländewagen) und den Füllungsgrad zu
vermeiden.
Um dem Anlieferer einzelner Sperrgutteile gerecht werden zu können, wollen die
TBS allerdings die Kategorie „Einzelteil“ beibehalten. Für die Anlieferung
geringer Mengen (auch bei Grünabfall) kann hierdurch eine passgenauere Abrechnung
vorgenommen werden.
2.
Sperrgutabholung vor der Haustür
Die Abholung von sperrigen Abfällen von der Haustür stellt eine
zentrale Form der Sperrgutentsorgung dar, da hierdurch Mitbürgern ohne Fahrzeug
die Möglichkeit zur Entsorgung gegeben wird. Die Abholung soll vom System her
unverändert beibehalten werden. Die TBS werden aber eine Ausweitung der Termine
prüfen, wenn durch die oben beschriebenen Annahmeveränderungen eine verstärkte
Nachfrage für die Abholung entstehen sollte.
Das Entgelt von 7 € pro Teil sollen aus diesem Grund derzeit nicht verändert
werden.
3.
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
|
ab 01.07.06 |
|
ab 01.01.08 Sperrmüll |
Grünabfall |
Entgelte beim |
EN-Kreis |
PKW ** |
10,00 € |
5,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
Kombi **
|
12,00 € |
6,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
Anhänger bis 450 kg*
ungebremst |
12,00 € |
6,00 € |
-Â Â Â |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
Transporter bis 2,8t*, Fahrzeuge über 1,55 m Höhe, Anhänger bis 2t*
|
26-104 € |
13-52 € |
- |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
  - bei ¼
Beladung |
26,00 € |
13,00 € |
- |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
  - bei ½
Beladung |
52,00 € |
26,00 € |
- |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
  - bei ¾ Beladung
|
78,00 € |
39,00 € |
- |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
  - bei
voller Beladung |
104,00 € |
52,00 € |
- |
- |
161,50 € mind. 20,00 € |
90,50 € pro Tonne mind. 10.00 € |
PKW-Altreifen |
6,50 € |
|
6,50 € |
|
6,50 € |
|
Kleinteil |
4,00 € |
|
5,00 € |
5,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
* zulässiges Gesamtgewicht
** maximale Zuladung nach Zulassungsbescheinigung 800 kg
Abfälle, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden (z.B. auf dem Dach) werden
nicht angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Annahme von Selbstanliefererabfällen auf dem Betriebshof der TBS AöR wird mit Wirkung vom 01.01.2008 auf Fahrzeuge beschränkt, die als PKW zugelassen sind und deren maximale Zuladung 800 kg beträgt.
Die Entgelte für die Selbstanliefererabfälle werden zum 01.01.2008 wie in
Vorlage 166/2007 dargestellt beschlossen.