Betreff
Personalwirtschaftskonzept 2007 - Fortschreibung Ausbildung
Vorlage
162/2007
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.03.07 den Beschluss gefasst, die im Stellenplanentwurf 2007 vorgesehenen Ausbildungs-und Praktikantenplätze im Jahr 2008 zu besetzen.

 

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2007 wurde eine Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2008 bis 2015 vorgelegt, das es nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht erlaubt, Ausbildungskräfte einzustellen. Ausweislich der beigefügten Stellungnahme der Kommunalaufsicht besteht die Möglichkeit zur Stellenausschreibung bzw. Einstellung nur im Rahmen der Vorschriften des § 82 GO.

Konkret bedeutet dies, dass nur solche Ausbildungsstellen besetzt werden dürfen, die im Rahmen der Personalplanung notwendig sind. Für die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Fachangestellte für Bäderbetriebe, Fachinformatiker und Jahrespraktikanten Kitas kann im Rahmen der im Personalwirtschaftskonzept dargestellten Altersfluktuation eine solche Notwendigkeit nicht begründet werden, die Besetzung dieser Stellen würde daher seitens der Kommunalaufsicht nicht geduldet.

 

Die im Personalwirtschaftskonzept dargestellte Altersfluktuation bei Stellen des gehobenen Dienstes insbesondere in den Jahren 2011/2012 sowie 2014 und 2015 wird dagegen voraussichtlich nicht  vollständig durch den generell angestrebten Personalabbau zu kompensieren sein. Aus diesem Grund muss mit der Notwendigkeit von qualifizierten Nachbesetzungen gerechnet werden. Um diese Nachbesetzungen realisieren zu können, wird die Ausbildung von Inspektoranwärterinnen und Inspektoranwärtern für unumgänglich im Sinne des § 82 GO gehalten. Eine eigene Ausbildung ist in diesem Bereich der einzige Weg, den Personalbedarf für die Zukunft zu decken, da auch die in den letzten Monaten durchgeführten Stellenausschreibungen für frei gewordene Stellen des gehobenen Dienstes ergeben haben, dass auf dem Arbeitsmarkt nur ungenügend Kräfte mit einer entsprechenden Ausbildung zur Verfügung stehen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird daher vorgeschlagen, das als Anlage beigefügte geänderte Personalwirtschaftskonzept 2007 zu beschließen und auf dessen Grundlage die Kommunalaufsicht zu ersuchen, eine unverzügliche Stellenausschreibung für zwei Anwärter/innen des gehobenen Dienstes (Ausbildung 2008 bis 2011) zu dulden.

 

Das beigefügte Personalwirtschaftskonzept wurde nur hinsichtlich der zur Zeit als notwendig erachteten Ausbildungsplätze fortgeschrieben, eine vollständige Fortschreibung erfolgt mit den Beratungen zum Haushalt 2008.

 


Beschlussvorschlag:

Das fortgeschriebene Personalwirtschaftskonzept 2007 wird beschlossen.

Die hier dargestellten Ausbildungsplätze werden  als notwendig und unabweisbar im Sinne des § 82 GO erachtet.

 

 


1        -  Stellungnahme der Kommunalaufsicht (2 S.)

2        – Personalwirtschaftskonzept 2007 (Fortschreibung) (5 S.)