Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
hiermit den 1. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das
Haushaltsjahr 2019 mit Stand 31.03.2019 vor.
Für den vorliegenden
Bericht wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen
Planansatz und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische
Hochrechnung zum Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung
erstellt.
Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich folgender Stand (Anlage 1):
Prognose zum
Jahresende (Stand 31.03.2019)
Es wird mit einem Jahresergebnis von -
4.185.060,85 € gerechnet.
Dies bedeutet eine
Verschlechterung
gegenüber der Planung
von
5.261.717,85 €.
Bei den Erträgen aus Gewerbesteuer handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum Stand 31.03.2019. Hochrechnungen sind im 1.
Quartal eines Jahres schwer möglich, so dass hier die Entwicklung der nächsten
Monate abgewartet werden sollte.
In der separaten Aufstellung
„Asyl“ sind alle Haushaltsstellen des Produktes mit einer Prognose enthalten.
Bei den farbig unterlegten Haushaltsstellen kann keine statische Hochrechnung
vorgenommen werden, hier wird die Prognose des Fachbereichs nach gesonderten
Kriterien vorgenommen. Die Verschlechterungen in diesem Bereich, die nach Abzug
aller Zuweisungen bei der Stadt verbleiben, betragen nach heutigem
Kenntnisstand rd. 148.200
Euro.
Für den vorliegenden Bericht ist auch wieder
die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Form von
Haushaltsüberschreitungen berücksichtigt worden. Seit Jahresanfang
bis zum 31.03.2019 sind Haushaltsmittel in Form von Haushaltsüberschreitungen
in Höhe von rd. 13.000 € zusätzlich zu den im Controllingbericht dargestellten
Werten bereitgestellt worden.
Die Personalaufwendungen sind in
der beiliegenden Aufstellung
dargestellt.
Die Darstellung der
Personalkosten wurde - wie aus dem vergangenen Jahr bekannt - beibehalten. Es
wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Personalkosten, wie sie im Etat
dargestellt werden, aus zwei Bereichen zusammensetzen.
Dies sind einerseits die budgetierten
zahlungswirksamen Positionen der Lohn- und Gehaltszahlungen und auf der
anderen Seite die nicht-zahlungswirksamen Buchungen, die im Rahmen des
Jahresabschlusses (z. B. Rückstellungen) erfolgen und im Laufe des Jahres
veränderlich sind. Diese Zahlen basieren auf dem Kenntnisstand per 31.03.2019.
Zu
beiden Positionen wird im Hauptausschuss im Juni 2019 dezidiert berichtet.
Im Finanzausschuss am 22.11.2017
wurde eine Erweiterung des Controllingberichtes beschlossen:
Es soll einmal pro Quartal ein
Überblick über die Liquidität und mögliche Risiken gegeben werden sowie ein
Überblick über das Forderungsmanagement gegeben werden.
Im Bericht zum Finanzplan (Anlage
2) wird in Teil 1 die Entwicklung der Liquiditätskredite über einen
Zeitraum von 12 Monaten dargestellt. Die Tabelle enthält die Höhe der
Liquiditätskredite und den Zinssatz jeweils zum 1. eines Monats. Zusätzlich
werden der Zinsaufwand und der Zinsertrag für die Aufnahme der
Liquiditätskredite aufgelistet.
Im 2. Teil werden sowohl die
Neuaufnahmen von Investitionskrediten im Haushaltsjahr 2019 sowie der
Zinsaufwand für die langfristigen Investitionskredite zum Stand 31.03.2019 dargestellt.
Zusätzlich zeigt eine Übersicht
alle Darlehen, die im Laufe des Haushaltsjahres zur Umschuldung anstehen - mit Umschuldungstermin und Restschuldbetrag.
Bei erfolgter Umschuldung werden hier
die neuen Zinssätze und Zinsfestschreibungen vermerkt.
Der letzte Teil des Berichtes zum
Finanzplan stellt die Entwicklung der Investitionen laut Finanzrechnung dar.
Mit Stand 31.03.2019 ergibt sich folgender Saldo:
Saldo aus Investitionstätigkeit +309.637,09 €
Ein negativer Saldo bedeutet einen
Kreditbedarf, ein positives Ergebnis kennzeichnet einen Überschuss an
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit.
Zum Stichtag 31.03.2019 sind somit
keine Risiken erkennbar.
Der
Bericht zum Forderungsmanagement (Anlage 3) enthält eine Aufstellung zu
den rückständigen Forderungen zum Stichtag 31.03.2019 und daneben
diejenigen Forderungen, die sich in Vollstreckung befinden.
Die
Tabelle zeigt nur die größten Forderungsgruppen (bspw.
Gewerbesteuer-forderungen und Forderungen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung).
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg