Sachverhalt:
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Entwicklung der Fl?chtlingszahlen
Stichtag?????????????????????????????? F?lle????????????????????????????????????? Personenzahl
31.12.2013????????????????????????? ? 60??????????????????????????????????????? ? 91 (davon 16 geduldete Fl?chtlinge)
31.12.2014????????????????????????? ? 80??????????????????????????????????????? 146
(davon 26 geduldete Fl?chtlinge)
31.12.2015????????????????????????? 279??????????????????????????????????????? 530
(davon 37 geduldete Fl?chtlinge)
31.12.2016????????????????????????? 177??????????????????????????????????????? 357
(davon 87 geduldete Fl?chtlinge)
31.12.2017????????????????????????? 116??????????????????????????????????????? 214
(davon 73 geduldete Fl?chtlinge)
31.12.2018????????????????????????? ? 84???????????????????????? ?????????? 162 (davon 94 geduldete Fl?chtlinge)
12.03.2019????????????????????????? ? 85??????????????????????????????????????? 163
(davon 81 geduldete Fl?chtlinge)??????????????????????????????????
Altersstruktur der Fl?chtlinge zum Stichtag 12.03.2019
0-5 Jahre???????????????????????????? 24 Personen
6-10 Jahre????????????????????????? 11 Personen
11-17 Jahre??????????????????????? 20 Personen
18 und ?lter?????????? 100 Personen
65 und ?lter?????????????????????? ? 7 Personen
Herkunftsl?nder der Fl?chtlinge zum Stichtag 12.03.2019
T?rkei????????????????????????????????? 16 Personen
Afghanistan ????????????????????? 13 Personen????????????????????????????????????
Irak?????????????????????????????????????? 13 Personen
Iran?????????????????????????????????????? 13 Personen
Ghana????????????????? 12 Personen
Albanien? ?????????????????????????? 11
Personen
Kosovo??????????????? ? 9 Personen
Russ. F?rderation?????????? ?
9 Personen
Tadschikistan??? ? 9
Personen
China??????????????????????????????????? ?
7 Personen
Die ?brigen Asylbewerber
kommen u.a. aus? Aserbaidschan, Armenien,
Bangladesch,, Eritrea, Libanon, Marokko, Mongolei, Somalia.
Aktuelle Erf?llungsquoten
Im Februar 2019 wurden der
Stadt Schwelm 13 Fl?chtlinge neu zugewiesen, da die Aufnahmequote f?r Fl?chtlinge im laufenden Asylverfahren
nicht? erf?llt war. Von den 13
zugewiesenen Asylbewerbern kommen 10 aus der T?rkei und 3 aus dem Iran.
Aktuell (Stand 03.03.2019) liegt die?
Erf?llungsquote der Stadt Schwelm?
in diesem Bereich bei 101,76 %.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern
(Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand?
03.03.2019) liegt die Erf?llungsquote bei 100,62 % = 286? Personen.
Wie bereits in den
vergangenen Sitzungen berichtet, handelt es sich bei den vorgenannten
Quoten? um Stichtagsbetrachtungen.
Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse k?nnen kurzfristige ?nderungen eintreten,
die dazu f?hren, dass Fl?chtlinge aufgenommen werden m?ssen.
Digitalisierung des Asylverfahrens
In der Sitzung des
Sozialausschusses am 10.10.2018 wurde bereits ?ber die geplante Einf?hrung der
Fast-ID-Technik (Fingerabdruck-Schnell-Abgleich) berichtet (siehe hierzu die
bisherigen Ausf?hrungen in der Sitzungsvorlage Nr. 152/2018).
Mit Schreiben des
Bundesamtes f?r Migration und Fl?chtlinge vom 26.06.2019 wurde die Stadt
Schwelm in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr alle Beh?rden mit der Technik
ausgestattet worden sind und die entsprechende Erm?chtigungsgrundlage im
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft tritt.
Damit sind die
rechtlichen Voraussetzungen f?r die Beh?rden nach dem AsylbLG geschaffen, um
bei Zweifeln an der Identit?t eines Fl?chtlings, diese mittels Fast-ID-Abfrage
zu ?berpr?fen und somit einen Leistungsmissbrauch zu verhindern.
Landeserstattung nach dem Fl?chtlingsaufnahmegesetz NRW
(Fl?AG)
Vor-Ort-Pr?fung der Fl?AG-Meldungen
Wie in der
Sitzungsvorlage Nr. 070/2017 dargestellt, wurde zum 01.01.2017 das
Fl?chtlingsaufnahmegesetz (Fl?AG) dahingehend ge?ndert, dass nunmehr eine
monatliche personenscharfe Meldung und Abrechnung der zahlungsrelevanten
Personen zu erfolgen hat.
Das Ministerium f?r
Kinder, Familie, Fl?chtlinge und Integration NRW hat in seinem Erlass vom
27.07.2017 festgelegt, dass in der Zeit vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2020 die
Fl?AG-Meldungen einer jeden Kommune im Regierungsbezirk Arnsberg mindestens
einmal vor Ort zu pr?fen sind.
Seitens der
Bezirksregierung Arnsberg wurde nunmehr mit Schreiben vom 05.03.2019
mitgeteilt, dass die Fl?AG-Meldungen der St?dte im Ennepe-Ruhr-Kreis in der
Zeit vom 08.04. bis zum 03.05.2019 gepr?ft werden. Gepr?ft werden die Meldungen
aus dem Monat Dezember 2018.
Wann die
Vor-Ort-Pr?fung in Schwelm stattfindet, wurde bisher noch nicht mitgeteilt.
F?r diese Vor-Ort-Pr?fung
sind bis zum 22.03.2019 seitens der Asylbeh?rden umfangreiche Vorarbeiten zu
leisten. So wurde der Stadt Schwelm eine Vorgangstabelle ?bermittelt, in der
108 Personen aufgef?hrt sind. F?r diese Personen sind im Vorfeld diverse
Angaben zum Asylverfahren in dieser Tabelle zu erfassen und an die
Bezirksregierung zu ?bermitteln. Dies f?hrt aktuell zu einer erheblichen
zus?tzlichen Arbeitsbelastung im Asylbereich.
Beschlussvorschlag:
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Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage 050/2019 zur Kenntnis.
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Die B?rgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |
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