Betreff
§ 2 b UStG - Sachstandsbericht März 2019
Vorlage
033/2019
Aktenzeichen
V-Fl
Art
Berichtsvorlage der TBS

Sachverhalt:

In Vorlage 024/2018 wurden die möglichen Varianten einer zukünftigen Organisation der TBS benannt, die auf Grund der anstehenden Steuerpflicht der AöR denkbar sind.

 

Die Prüfung dieser Varianten ist in Arbeit und äußerst komplex. Bei den Varianten 2 (Rückführung in einen Eigenbetrieb) und 3 (teilweise Erhaltung der AöR, teilweise Rückführung zur Stadt) bedarf es einer tiefgehenden Analyse der organisatorischen und finanziellen Auswirkungen.

Vorstand und kaufmännische Leitung halten es mit Blick auf die anstehende Entscheidung für wichtig, dass alle Wirkungen detailliert analysiert werden, um einen belastbaren Vergleich der Varianten zu erreichen. Mit Blick auf die zeitlichen Rahmenbedingungen (Steuerpflicht ab 01.01.2021) ist eine Entscheidung im Jahr 2019 herbeizuführen.

Die TBS sind bemüht, die nötigen Beratungsunterlagen zur Mitte des Jahres vorzulegen.

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seit Dezember 2016 keine weiteren klärenden Aussagen zur Steuerpflicht der AöR gemacht. Die angekündigten ergänzenden Anwendungserlasse gibt es bis dato nicht.

 

Die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen VKU) haben Ende 2018 ein Positionspapier an das BMF gesandt, das die Problemlage gut beschreibt und die richtigen Fragen aufwirft.

Auch zu diesem Positionspapier gibt es bisher keine Antwort des BMF.

Das Schreiben der kommunalen Spitzenverbände ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke