Betreff
Zentralisierung der Verwaltung / Stand der Planungen Neubau Rathaus und Kulturzentrum.
Vorlage
026/2019/1
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen 1 und 2 wurden dem Arbeitskreis Zentralisierung in seiner Sitzung am 11.2.2019 präsentiert. Nunmehr ist es erforderlich, den aktuellen Vorplanungsstand vom Rat der Schwelm beschließen zu lassen, um den Zeitplan der Bauprojekte einhalten zu können.

Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 basiert auf den Beratungen in der Sitzung des Arbeitskreises Zentralisierung vom 11.2.2019. Demnach wird es als notwendig erachtet, die Verwaltung mit der Prüfung einer Erweiterung der Tiefgarage in südlicher Richtung zu beauftragen. Zudem ist darzustellen, wie hoch die Kosten für diese Erweiterung wären. Zur Unterstützung dieser Aufgabe soll die Verwaltung ein externes Büro beauftragen. Die Kosten für diese externe Beratung stehen im Etat 2019 grundsätzlich zur Verfügung.

 

 

 

                                                                                                                Die Bürgermeisterin

                                                                                                                     In Vertretung

                                                                                                                gez. Schweinsberg

 


 

         Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 026/2019

 

 

Beschlussvorschlag:


 

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den Neubau des Rathauses einschließlich der Tiefgaragenebene und des Kulturzentrums auf der Grundlage der Vorplanungen (Stand:11.2.2019) weiter fortzuführen.

 

2.    Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Darstellung im Arbeitskreis Zentralisierung, ob eine Erweiterung der Tiefgaragenebene in südlicher Richtung realisierbar ist und welche Kosten für diese Erweiterung entstehen würden. Für die Prüfung und Darstellung ist eine externe Unterstützung der Verwaltung zu beauftragen.

 

3.    Die für die Umsetzung der Ziffer 2 entstehenden Kosten werden im Etat 2019 zur Verfügung gestellt.