Betreff
KiTa-Bedarfsplanung
Vorlage
016/2019
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Am 12.03.18 hat der JHA beschlossen, die „KiTa-Loh“ aufgrund des gestiegenen Bedarfs als Investorenmodell zu bauen. Als Träger hatte sich des DRK angeboten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Einrichtung immer noch im Planungszustand und eine Übergangseinrichtung im Kiefernweg kann zurzeit nur rund die Hälfte der geplanten Kinderzahl betreuen. Hinzu kommen weitere Zuzüge und der Anstieg der Betreuungswünsche für die U3 Kinder. Hier ist der Anstieg der Geburtenzahlen der letzten Jahre ausschlaggebend, die Ansiedlung junger Familien in Schwelm und die Tatsache, dass in jungen Familien beide Partner schon kurz nach der Geburt wieder einer Berufstätigkeit nachgehen wollen oder müssen. Die schon oft beschriebenen wellenförmigen Anstiege und Absenkungen zwischen U3- und Ü3-Bedarf heben derzeit insbesondere den U3-Bedarf an, was sich zeitversetzt auf den Ü3-Bedarf auswirken wird.

 

Insgesamt ist statistisch damit zu rechnen, dass durch Einschulung ca. 236 Ü3-Platze in KiTas frei werden, von denen ca. 186 Plätze durch Kinder, die in den Ü3-Bereich wechseln, belegt werden.

 

So stehen also rund 186 freie U3-Plätze und 110 freie Ü3-Plätze einer Voranmeldezahl von insgesamt 137 Ü3-Kindern und 211 U3-Kindern gegenüber (Stand 25.01.19). Erfahrungsgemäß entspricht die maximale Anzahl der Voranmeldungen nicht dem realen Bedarf. Jedoch ist deutlich, dass momentan der Bedarf an U3-Plätzen im Verhältnis zum Vorjahr gestiegen ist und außerdem ein weiterer Bedarf am Ü3-Plätzen u.a. durch Zuzüge entsteht. Hierauf muss die Kita-Bedarfsplanung kurzfristig reagieren. Ob der Bedarf durch  weitere Neubauten von Einrichtungen aufgefangen werden kann oder an bestehende Einrichtungen zusätzliche Gruppen angebaut werden sollten, wird durch das Anmeldeverhalten der nächsten Wochen beeinflusst.

In der KiTa-Trägerkonferenz im November  2018 sind die Schwelmer Träger gebeten worden, über Krippenerweiterungen nachzudenken und bis zum Jahresende 2018 die Verwaltung zu informieren, ob sich der jeweilige Träger dies vorstellen kann. Angebote über eine reine Krippenerweiterung liegen bisher nicht vor.

 

Wenn von den freien Trägern keine solchen Angebote gemacht werden, muss die Gewährleistung des Rechtsanspruches durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erfüllt werden. Die Erweiterung städtischer Einrichtungen (Hort und KiTa-Stadtmitte) ist von der Grundstückssituation vorstellbar. Da zum Kindergartenjahr 19/20 keine neu gebaute oder angebaute Maßnahme fertig gestellt werden kann, soll über Alternativen wie Überbrückungsgruppen oder zusätzliche Tagespflegeplätze versucht werden, den Bedarf vorübergehend zu decken. 

 


Beschlussvorschlag:

Der JHA beschließt die in der Anlage dargestellten Belegungszahlen zur Antragstellung beim LWL für das KiTa-Jahr 2019/20. Die Verwaltung soll entsprechend des Bedarfs die Planung für weitere KiTa-Gruppen vornehmen und jeweils über den Stand der Planung im Ausschuss berichten.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg