Sachverhalt:
Am 12.03.18 hat der JHA beschlossen, die
„KiTa-Loh“ aufgrund des gestiegenen Bedarfs als Investorenmodell zu bauen. Als
Träger hatte sich des DRK angeboten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich
die Einrichtung immer noch im Planungszustand und eine Übergangseinrichtung im
Kiefernweg kann zurzeit nur rund die Hälfte der geplanten Kinderzahl betreuen.
Hinzu kommen weitere Zuzüge und der Anstieg der Betreuungswünsche für die U3
Kinder. Hier ist der Anstieg der Geburtenzahlen der letzten Jahre
ausschlaggebend, die Ansiedlung junger Familien in Schwelm und die Tatsache,
dass in jungen Familien beide Partner schon kurz nach der Geburt wieder einer
Berufstätigkeit nachgehen wollen oder müssen. Die schon oft beschriebenen
wellenförmigen Anstiege und Absenkungen zwischen U3- und Ü3-Bedarf heben
derzeit insbesondere den U3-Bedarf an, was sich zeitversetzt auf den Ü3-Bedarf
auswirken wird.
Insgesamt ist statistisch damit zu rechnen, dass durch Einschulung ca.
236 Ü3-Platze in KiTas frei werden, von denen ca. 186 Plätze durch Kinder, die
in den Ü3-Bereich wechseln, belegt werden.
So stehen also rund 186 freie U3-Plätze und 110 freie Ü3-Plätze einer
Voranmeldezahl von insgesamt 137 Ü3-Kindern und 211 U3-Kindern gegenüber (Stand
25.01.19). Erfahrungsgemäß entspricht die maximale Anzahl der Voranmeldungen
nicht dem realen Bedarf. Jedoch ist deutlich, dass momentan der Bedarf an
U3-Plätzen im Verhältnis zum Vorjahr gestiegen ist und außerdem ein weiterer
Bedarf am Ü3-Plätzen u.a. durch Zuzüge entsteht. Hierauf muss die
Kita-Bedarfsplanung kurzfristig reagieren. Ob der Bedarf durch weitere Neubauten von Einrichtungen
aufgefangen werden kann oder an bestehende Einrichtungen zusätzliche Gruppen
angebaut werden sollten, wird durch das Anmeldeverhalten der nächsten Wochen
beeinflusst.
In der KiTa-Trägerkonferenz im November
2018 sind die Schwelmer Träger gebeten worden, über Krippenerweiterungen
nachzudenken und bis zum Jahresende 2018 die Verwaltung zu informieren, ob sich
der jeweilige Träger dies vorstellen kann. Angebote über eine reine Krippenerweiterung
liegen bisher nicht vor.
Wenn von den freien Trägern keine solchen Angebote gemacht werden, muss
die Gewährleistung des Rechtsanspruches durch den öffentlichen Träger der
Jugendhilfe erfüllt werden. Die Erweiterung städtischer Einrichtungen (Hort und
KiTa-Stadtmitte) ist von der Grundstückssituation vorstellbar. Da zum
Kindergartenjahr 19/20 keine neu gebaute oder angebaute Maßnahme fertig
gestellt werden kann, soll über Alternativen wie Überbrückungsgruppen oder
zusätzliche Tagespflegeplätze versucht werden, den Bedarf vorübergehend zu
decken.
Beschlussvorschlag:
Der JHA beschließt
die in der Anlage dargestellten Belegungszahlen zur Antragstellung beim LWL für
das KiTa-Jahr 2019/20. Die Verwaltung soll entsprechend des Bedarfs die Planung
für weitere KiTa-Gruppen vornehmen und jeweils über den Stand der Planung im
Ausschuss berichten.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |