Sachverhalt:
Die Kommunen in
NRW sind gesetzlich verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss
aufzustellen.
Die Stadt Schwelm hat den geprüften Gesamtabschluss 2010 in der Ratssitzung am 30.11.2017 durch den
Rat bestätigen lassen und der Bürgermeisterin wurde die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
Da es bei der Erstellung der ersten Gesamtabschlüsse NRW-weit bei den
kommunalen Gebietskörperschaften zu großen Rückständen gekommen ist, hat der
Gesetzgeber im Jahr 2015 das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse“ erlassen. Die bisherige Gesetzeslage
ermöglichte es den Kommunen, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014
lediglich im Entwurf gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 in
geprüfter und durch den Rat bestätigter Fassung spätestens am 30. Juni
2019 bei der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen. Dies entsprach auch den bisherigen Planungen bei der Stadt Schwelm
(vgl. SV 134/2017).
Zum 01.01.2019 ist eine Novellierung des „Gesetzes zur Beschleunigung
der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ in Kraft getreten. Danach ist
es
nunmehr ausreichend, der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018, die Gesamtab-schlüsse
der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 in der Entwurfsfassung beizufügen. Die neue
Vereinfachungsregelung behält bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre
Wirksamkeit. Die Verwaltung beabsichtigt auch weiterhin von dem genannten
Gesetz, nun aber in Form der Neufassung, Gebrauch zu machen.
Angesichts dessen wird die jeweilige wirtschaftliche Gesamtlage für die
Haushaltsjahre 2011 bis 2017 zwar ordnungsgemäß im Sinne eines Abschlusses
ermittelt und dokumentiert, ein eigenständiges Verfahren mit Prüfung,
Bestätigung und Anzeige ist jedoch nicht erforderlich.
Im Rahmen dieser Vorlage werden dem Rat zunächst die Gesamtabschlüsse
2011 bis 2013 in der von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin
bestätigten Entwurfsfassung vorgelegt. Es ist vorgesehen, dem Rat in der
nächsten Sitzung am 04. April 2019 die weiteren Gesamtabschlüsse bis
einschließlich 2015 vorzulegen.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, parallel zur Erstellung der
Gesamtabschlüsse, den Einzelabschluss 2018 zu erstellen. Die Einbringung
des Entwurfs des Einzelabschlusses 2018 soll in der Sitzung des Rates am
27.06.2018 erfolgen. Es ist vorgesehen, im Anschluss daran, die Erstellung der
Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 vorzunehmen.
Begleitet wird die Stadt Schwelm bei der Erstellung der Gesamtabschlüsse
durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Concunia GmbH.
Mit Einführung des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetzes zum 01. Januar 2019
besteht für die Stadt Schwelm die Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung weiterer Gesamtabschlüsse. Dafür müssen die in § 116 a GO NRW
genannten größenabhängigen Merkmale vorliegen und der Rat muss über das
Vorliegen der Voraussetzungen entschieden haben. Nach erster Prüfung erfüllt
die Stadt Schwelm eindeutig die Voraussetzungen für eine Befreiung, so dass
vorgesehen ist, eine diesbezügliche Sitzungsvorlage dem Rat zu vorzulegen. Gem.
§ 116 a GO NRW hat die Ratsentscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen
für die Befreiung für das Berichtsjahr 2019 spätestens bis zum 30. September
2020 zu erfolgen.
Die beabsichtigte Vorgehensweise und die weitere Zeitplanung bei der
Erstellung der Gesamtabschlüsse wurde im Vorfeld mit der Rechnungsprüfung
abgestimmt.
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 sind dieser Vorlage in
elektronischer Form als Anlagen beigefügt. Sie können auf Wunsch in Papierform
zur Verfügung gestellt werden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinberg |