Betreff
Erstellung der Gesamtabschlüsse ab 2011
Vorlage
011/2019
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kommunen in NRW sind gesetzlich verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Die Stadt Schwelm hat den geprüften Gesamtabschluss 2010 in der Ratssitzung am 30.11.2017 durch den Rat bestätigen lassen und der Bürgermeisterin wurde die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Da es bei der Erstellung der ersten Gesamtabschlüsse NRW-weit bei den kommunalen Gebietskörperschaften zu großen Rückständen gekommen ist, hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ erlassen. Die bisherige Gesetzeslage ermöglichte es den Kommunen, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 lediglich im Entwurf gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 in geprüfter und durch den Rat bestätigter Fassung spätestens am 30. Juni 2019  bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies entsprach auch den bisherigen Planungen bei der Stadt Schwelm (vgl. SV 134/2017).

 

Zum 01.01.2019 ist eine Novellierung des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ in Kraft getreten. Danach ist es

nunmehr ausreichend, der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018, die Gesamtab-schlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 in der Entwurfsfassung beizufügen. Die neue Vereinfachungsregelung behält bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Wirksamkeit. Die Verwaltung beabsichtigt auch weiterhin von dem genannten Gesetz, nun aber in Form der Neufassung, Gebrauch zu machen.

 

Angesichts dessen wird die jeweilige wirtschaftliche Gesamtlage für die Haushaltsjahre 2011 bis 2017 zwar ordnungsgemäß im Sinne eines Abschlusses ermittelt und dokumentiert, ein eigenständiges Verfahren mit Prüfung, Bestätigung und Anzeige ist jedoch nicht erforderlich.  

 

Im Rahmen dieser Vorlage werden dem Rat zunächst die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 in der von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin bestätigten Entwurfsfassung vorgelegt. Es ist vorgesehen, dem Rat in der nächsten Sitzung am 04. April 2019 die weiteren Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2015 vorzulegen.

 

Die weitere Zeitplanung sieht vor, parallel zur Erstellung der Gesamtabschlüsse, den Einzelabschluss 2018 zu erstellen. Die Einbringung des Entwurfs des Einzelabschlusses 2018 soll in der Sitzung des Rates am 27.06.2018 erfolgen. Es ist vorgesehen, im Anschluss daran, die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 bis 2018 vorzunehmen.

 

Begleitet wird die Stadt Schwelm bei der Erstellung der Gesamtabschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Concunia GmbH.

 

Mit Einführung des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetzes zum 01. Januar 2019 besteht für die Stadt Schwelm die Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung weiterer Gesamtabschlüsse. Dafür müssen die in § 116 a GO NRW genannten größenabhängigen Merkmale vorliegen und der Rat muss über das Vorliegen der Voraussetzungen entschieden haben. Nach erster Prüfung erfüllt die Stadt Schwelm eindeutig die Voraussetzungen für eine Befreiung, so dass vorgesehen ist, eine diesbezügliche Sitzungsvorlage dem Rat zu vorzulegen. Gem. § 116 a GO NRW hat die Ratsentscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung für das Berichtsjahr 2019 spätestens bis zum 30. September 2020 zu erfolgen. 

 

 

Die beabsichtigte Vorgehensweise und die weitere Zeitplanung bei der Erstellung der Gesamtabschlüsse wurde im Vorfeld mit der Rechnungsprüfung abgestimmt.

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 sind dieser Vorlage in elektronischer Form als Anlagen beigefügt. Sie können auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden. 

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinberg