Sachverhalt:
Die Vergabe des
Auftrages zur Ausarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer Innenstadt wurde im September
vergangenen Jahres erteilt.
Dieser Auftrag mit
einem Auftragsvolumen von 64.795,50 €, rd. 64.800 €, muss nun in das Haushaltsjahr 2019 übertragen
werden. Auszahlungen hierfür sind bisher noch nicht erfolgt. Für das Jahr 2019
stehen allerdings nur insgesamt 25.000 € zur Verfügung. Die Erhöhung dieses
Ansatzes über eine Änderungsliste erfolgte in 2018 irrtümlich nicht. Deshalb
sind in diesem Haushaltsjahr die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen. Es liegt also keine Doppel- oder Mehrfachveranschlagung
vor. Da der überplanmäßig zur Verfügung zu stellende Betrag über der
Erheblichkeitsgrenze gemäß § 9 der Haushaltssatzung liegt (über 20.000 €) ist
eine Entscheidung des Rates erforderlich.
Die nächste Sitzung
des Rates der Stadt Schwelm findet am 14.02.2019 statt.
Die Tagesordnung
kann gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in der Sitzung durch
Beschluss des Rates
erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die
keinen Aufschub
dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind.
Eine Angelegenheit
duldet nach der Kommentierung dann keinen Aufschub, wenn
ihre Entscheidung
unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis
zur nächsten
Ratssitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten,
die nicht wieder
rückgängig gemacht werden können.
Mit der Erarbeitung
des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer
Innenstadt ist bereits in 2018 begonnen worden. Die Abschlusspräsentation ist
für Juni 2019 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist mit Honorarforderungen
des beauftragten Ingenieurbüros zu rechnen. Dazu sind die erforderlichen
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, d. h. Bereitstellung ausreichender
Haushaltsmittel und Auftragsbuchung, zu schaffen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Sitzungsvorlage 003/2019 in der Sitzung des
Rates am 14.02.2019
zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 09.01.02.529100 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen -
werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 in
Höhe von 39.800 € bewilligt. Die
Deckung ist durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein - in Höhe von 39.800 € gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 39.800 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/Minderauszahlungen
bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein –
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |