Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 09.01.02 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen)
Vorlage
003/2019
Aktenzeichen
FB 6.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Vergabe des Auftrages zur Ausarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer Innenstadt wurde im September vergangenen Jahres erteilt.

Dieser Auftrag mit einem Auftragsvolumen von 64.795,50 €, rd. 64.800 €,  muss nun in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden. Auszahlungen hierfür sind bisher noch nicht erfolgt. Für das Jahr 2019 stehen allerdings nur insgesamt 25.000 € zur Verfügung. Die Erhöhung dieses Ansatzes über eine Änderungsliste erfolgte in 2018 irrtümlich nicht. Deshalb sind in diesem Haushaltsjahr die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Es liegt also keine Doppel- oder Mehrfachveranschlagung vor. Da der überplanmäßig zur Verfügung zu stellende Betrag über der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 9 der Haushaltssatzung liegt (über 20.000 €) ist eine Entscheidung des Rates erforderlich.

 

Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Schwelm findet am 14.02.2019 statt.

Die Tagesordnung kann gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in der Sitzung durch

Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die

keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind.

Eine Angelegenheit duldet nach der Kommentierung dann keinen Aufschub, wenn

ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis

zur nächsten Ratssitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten,

die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.

Mit der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer Innenstadt ist bereits in 2018 begonnen worden. Die Abschlusspräsentation ist für Juni 2019 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist mit Honorarforderungen des beauftragten Ingenieurbüros zu rechnen. Dazu sind die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, d. h. Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel und Auftragsbuchung, zu schaffen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Sitzungsvorlage 003/2019 in der Sitzung des

Rates am 14.02.2019 zu behandeln.

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 09.01.02.529100 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 39.800 € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein - in Höhe von 39.800 € gewährleistet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

39.800 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.537400 – Kreisumlage allgemein –

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg