Sachverhalt:
1.
Durch welche baulichen Veränderungen könnte die Realschule gestärkt
werden? Bestehen auf dem Gelände ggfs. noch Kapazitäten für eine Erweiterung?
a)
Seit
dem Schuljahr 2014/15 steigen die SuS-Zahlen der DBR wieder an und bewegen sich auch in der
Prognose bis zum Schuljahr 2028/29 mit steigender Tendenz auf voraussichtlich
dann insgesamt 680 SuS. Eine Steigerung der Zügigkeit auf temporär bis zu 26 Zügen ist dabei zu erwarten, da der
regelmäßige SuS-Zuwachs in Klasse 6 ggfs. eine temporäre 5-Zügigkeit erfordert.
b)
Nominell
sind 24 Klassenräume vorhanden, allerdings befinden sich drei der 24
Klassenräume im Trakt der Sporthalle, einer wird als Kunstraum genutzt, die
beiden sich anschließenden Räume werden von der Musikschule und dem
Modellbauclub genutzt und weisen eine deutlich geringere Größe auf. Ihre
zukünftige Eignung als Klassenräume sind deshalb – und aufgrund ihrer räumlichen
Trennung vom Rest der Schule (Himmelstreppe) - fraglich. Möglicherweise kann
die vollwertige Nutzung durch Abriss der Trennwand als ein vollwertiger
Klassen-oder Fachraum erfolgen (durch den Bau des Kulturhauses wird zumindest
die Musikschule keinen entsprechenden Bedarf mehr haben).
c)
Bei
Inkaufnahme der räumlichen Trennung zum Trakt der Sporthalle wäre somit ein
Mindest-Bedarf von 4 Klassenräumen bei einer Zielgröße von 26 Klassenräumen
anzunehmen. Eine Verlagerung von Fachräumen (z.B. Musikraum) in den Trakt der
Sporthalle mit dem Ziel, die eigentlichen Klassenräume im Kerntrakt zu halten,
wäre eine Alternative, ändert allerdings nichts an dem beschriebenen
Raumbedarf.
d)
Der
Raum E07 wird zukünftig als Klassenraum (jetzt Gruppenraum) genutzt, auch wenn
dieser eine geringere Größe aufweist. Damit fällt die bisherige wichtige
flexible Nutzung als Differenzierungsraum weg.
e)
Ausreichend
große Räume werden zudem als Mensa (KG), Fachräume, Musikraum und
Betreuungsraum (EG) genutzt.
f)
Im
Nachgang des SEP 2016 sowie im Rahmen des Projekts „Gute Schule 2020“ wurden
bereits durch kleinere Umbauten und Umnutzungen sowie den Umbau der
Hausmeisterwohnung einige der vorhandenen Raumpotenziale ausgeschöpft.
g)
Ab dem
Schuljahr 2026/27 ist also von einem Bedarf von vier weiteren Klassenräumen
auszugehen. Hierbei müssten jedoch der Trakt im Sporthallenbereich einbezogen
und der Verzicht auf benötigte Differenzierungsräume und einen
Lehrerarbeitsraum weitergeführt werden.
h)
Für
eine perspektivische Lösung ist deshalb eine Erweiterung um sechs Klassenräume
angedacht, wobei dann weiterhin der Chemieraum in der GS Ländchenweg genutzt
werden müsste.
i)
Schulpolitische
Veränderungen (Hauptschulzweig, Schwerpunktschule Inklusion,…) wurden bei
dieser Lösung nicht mit einbezogen.
Eine Erweiterung um vier bzw. sechs Klassenräume kann nicht im
Gebäudebestand dargestellt werden und müsste deshalb durch eine
Gebäudeerweiterung bzw. eine Containerlösung erfolgen.
- Aufgrund der beschränkten
Größenverhältnisse auf den Schulhöfen der Realschule und der dort zu
erfüllenden feuerwehrtechnischen Vorgaben ist nach erster Einschätzung
eine Containerlösung nur auf dem unteren Schulhof realisierbar. Neben den
Nachteilen in erschließungstechnischer Hinsicht wiederspricht diese Lösung
dem Ziel, die Klassen aus pädagogischen und praktischen Gründen (Wege…)
räumlich nicht noch weiter auseinanderzuziehen.
- Hingegen könnten - bei Vorliegen der
entsprechenden statischen Voraussetzungen - durch eine Aufstockung des
Erdgeschosses im Bereich der Räume E20 bis E23 (Eingang sofort rechts)
vier Klassenräume in direkter Anbindung zur vorhandenen Infrastruktur
geschaffen werden. Der im EG befindliche Block mit vier Klassen und Flur
würde dabei im 1. OG vergleichbar realisiert, Treppe und Flur sind
vorhanden und benötigen lediglich eine entsprechende Wandöffnung, die die
Notwendigkeit einer zusätzlichen Erschließung verhindert. Sogar die
Erweiterung um vier weitere, also insgesamt acht Klassen, ist durch eine
Fortführung der Erweiterung im 2. OG denkbar. Diese Optionen unterliegen
jedoch dem Erfordernis der entsprechenden fachlichen Prüfung bei Vorliegen
der erforderlichen Beschlusslage.
Erdgeschoss:
1 / 2.
Obergeschoss:
2.
Könnte auf dem Gelände der GHS eine Grundschule mit erweiterten
Inklusions- und OGS Angebot bereitgestellt werden? Wäre auch noch ausreichend
Platz für eine zusätzliche Kindertagesstätte?
Einleitend wird hier zunächst auf die Erläuterungen in der Vorlage 193/2018
verwiesen:
Das Raumangebot bei Nutzung
der ehem. GHS wäre (nach grober Prüfung) auskömmlich, auch für eine
vorübergehende Vierzügigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazität mit 18
Klassenräumen und mind. 10 weiteren Räumen (ehem. Fachräume, Schulsozialarbeit,
Berufsberatung, …) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie großen
Räumlichkeiten für Küche und Essen, zusätzlichen Werkräumen im Kellerbereich
eher großzügig dar. Diese Einschätzung gilt mindestens bei einer dreizügigen
Nutzung des Gebäudes.
Eine bauliche Erweiterung um eine zusätzliche Kindertagesstätte auf dem
Grundstück wäre nach Einschätzung des zuständigen Fachbereichs in Abhängigkeit
von der notwendigen Detailprüfung grundsätzlich möglich. Der Fachbereich führt
hierzu aus:
Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine bauliche Erweiterung in dem
Bereich grundsätzlich vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich
im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das heißt, dass planungsrechtlich alle
Bauvorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung
einfügen.
3.
Welche Förderungen könnten hierzu beantragt werden?
Mögliche Fördertöpfe werden bei Vorliegen einer entsprechenden Beschlusslage
zeitnah identifiziert und im Anschluss die geeigneten Anträge gestellt.
Beschlussvorschlag:
keiner
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |