Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 19.12.2018 zum Gebäude ehemalige Gustav-Heinemann-Schule
Vorlage
219/2018
Aktenzeichen
FB 7 / To
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.

Durch welche baulichen Veränderungen könnte die Realschule gestärkt werden? Bestehen auf dem Gelände ggfs. noch Kapazitäten für eine Erweiterung?

 

a)      Seit dem Schuljahr 2014/15 steigen die SuS-Zahlen der DBR  wieder an und bewegen sich auch in der Prognose bis zum Schuljahr 2028/29 mit steigender Tendenz auf voraussichtlich dann insgesamt 680 SuS. Eine Steigerung der Zügigkeit auf temporär bis zu  26 Zügen ist dabei zu erwarten, da der regelmäßige SuS-Zuwachs in Klasse 6 ggfs. eine temporäre 5-Zügigkeit erfordert.

b)      Nominell sind 24 Klassenräume vorhanden, allerdings befinden sich drei der 24 Klassenräume im Trakt der Sporthalle, einer wird als Kunstraum genutzt, die beiden sich anschließenden Räume werden von der Musikschule und dem Modellbauclub genutzt und weisen eine deutlich geringere Größe auf. Ihre zukünftige Eignung als Klassenräume sind deshalb – und aufgrund ihrer räumlichen Trennung vom Rest der Schule (Himmelstreppe) - fraglich. Möglicherweise kann die vollwertige Nutzung durch Abriss der Trennwand als ein vollwertiger Klassen-oder Fachraum erfolgen (durch den Bau des Kulturhauses wird zumindest die Musikschule keinen entsprechenden Bedarf mehr haben).

c)       Bei Inkaufnahme der räumlichen Trennung zum Trakt der Sporthalle wäre somit ein Mindest-Bedarf von 4 Klassenräumen bei einer Zielgröße von 26 Klassenräumen anzunehmen. Eine Verlagerung von Fachräumen (z.B. Musikraum) in den Trakt der Sporthalle mit dem Ziel, die eigentlichen Klassenräume im Kerntrakt zu halten, wäre eine Alternative, ändert allerdings nichts an dem beschriebenen Raumbedarf.  

d)      Der Raum E07 wird zukünftig als Klassenraum (jetzt Gruppenraum) genutzt, auch wenn dieser eine geringere Größe aufweist. Damit fällt die bisherige wichtige flexible Nutzung als Differenzierungsraum weg.

e)      Ausreichend große Räume werden zudem als Mensa (KG), Fachräume, Musikraum und Betreuungsraum (EG) genutzt.

f)       Im Nachgang des SEP 2016 sowie im Rahmen des Projekts „Gute Schule 2020“ wurden bereits durch kleinere Umbauten und Umnutzungen sowie den Umbau der Hausmeisterwohnung einige der vorhandenen Raumpotenziale ausgeschöpft.

g)      Ab dem Schuljahr 2026/27 ist also von einem Bedarf von vier weiteren Klassenräumen auszugehen. Hierbei müssten jedoch der Trakt im Sporthallenbereich einbezogen und der Verzicht auf benötigte Differenzierungsräume und einen Lehrerarbeitsraum weitergeführt werden.

h)      Für eine perspektivische Lösung ist deshalb eine Erweiterung um sechs Klassenräume angedacht, wobei dann weiterhin der Chemieraum in der GS Ländchenweg genutzt werden müsste.

i)        Schulpolitische Veränderungen (Hauptschulzweig, Schwerpunktschule Inklusion,…) wurden bei dieser Lösung nicht mit einbezogen.

 

Eine Erweiterung um vier bzw. sechs Klassenräume kann nicht im Gebäudebestand dargestellt werden und müsste deshalb durch eine Gebäudeerweiterung bzw. eine Containerlösung erfolgen.

 

 

  1. Aufgrund der beschränkten Größenverhältnisse auf den Schulhöfen der Realschule und der dort zu erfüllenden feuerwehrtechnischen Vorgaben ist nach erster Einschätzung eine Containerlösung nur auf dem unteren Schulhof realisierbar. Neben den Nachteilen in erschließungstechnischer Hinsicht wiederspricht diese Lösung dem Ziel, die Klassen aus pädagogischen und praktischen Gründen (Wege…) räumlich nicht noch weiter auseinanderzuziehen.

 

 

  1. Hingegen könnten - bei Vorliegen der entsprechenden statischen Voraussetzungen - durch eine Aufstockung des Erdgeschosses im Bereich der Räume E20 bis E23 (Eingang sofort rechts) vier Klassenräume in direkter Anbindung zur vorhandenen Infrastruktur geschaffen werden. Der im EG befindliche Block mit vier Klassen und Flur würde dabei im 1. OG vergleichbar realisiert, Treppe und Flur sind vorhanden und benötigen lediglich eine entsprechende Wandöffnung, die die Notwendigkeit einer zusätzlichen Erschließung verhindert. Sogar die Erweiterung um vier weitere, also insgesamt acht Klassen, ist durch eine Fortführung der Erweiterung im 2. OG denkbar. Diese Optionen unterliegen jedoch dem Erfordernis der entsprechenden fachlichen Prüfung bei Vorliegen der erforderlichen Beschlusslage.

 


 

Erdgeschoss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 / 2.  Obergeschoss:

 

 

Textfeld: Möglicher zukünftiger Block mit vier Klassen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2.

Könnte auf dem Gelände der GHS eine Grundschule mit erweiterten Inklusions- und OGS Angebot bereitgestellt werden? Wäre auch noch ausreichend Platz für eine zusätzliche Kindertagesstätte?

 

Einleitend wird hier zunächst auf die Erläuterungen in der Vorlage 193/2018 verwiesen:

 

Das Raumangebot bei Nutzung der ehem. GHS wäre (nach grober Prüfung) auskömmlich, auch für eine vorübergehende Vierzügigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazität mit 18 Klassenräumen und mind. 10 weiteren Räumen (ehem. Fachräume, Schulsozialarbeit, Berufsberatung, …) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie großen Räumlichkeiten für Küche und Essen, zusätzlichen Werkräumen im Kellerbereich eher großzügig dar. Diese Einschätzung gilt mindestens bei einer dreizügigen Nutzung des Gebäudes.

 

 

Eine bauliche Erweiterung um eine zusätzliche Kindertagesstätte auf dem Grundstück wäre nach Einschätzung des zuständigen Fachbereichs in Abhängigkeit von der notwendigen Detailprüfung grundsätzlich möglich. Der Fachbereich führt hierzu aus:

Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine bauliche Erweiterung in dem Bereich grundsätzlich vorstellbar. Wir befinden uns in dem betroffenen Bereich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das heißt, dass planungsrechtlich alle Bauvorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.

 

 

3.

Welche Förderungen könnten hierzu beantragt werden?

 

Mögliche Fördertöpfe werden bei Vorliegen einer entsprechenden Beschlusslage zeitnah identifiziert und im Anschluss die geeigneten Anträge gestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

keiner

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann