Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage Nr. 103/2018 hat der Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 27.6.2018 mehrheitlich beschlossen, den
bestehenden Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft Schwelm“ zu erweitern und
diesen öffentlich beraten zu lassen. Der Arbeitskreis soll dem Rat der Stadt
Schwelm unter Beachtung bisher gefasster Beschlüsse unter Beteiligung der politischen Parteien
im Rat der Stadt Schwelm bis Ende des Jahres 2018
eine Empfehlung aussprechen, ob die Variante 1 (Neubau Hallenbad) oder Variante
2 (Ganzjahresbad) auf dem Gelände des Freibades an der Schwelmestraße weiter
verfolgt werden soll.
Auf dieser Grundlage hat sich der Arbeitskreis am 18.9.2018
und 24.10.2018 zusammengefunden, um für den Rat der Stadt Schwelm für seine
Sitzung am 29.11.2018 eine Empfehlung erarbeiten zu können.
In der Sitzung des Arbeitskreises am 18.9.2018 wurde mit
sehr großer Mehrheit die Weiterverfolgung der Variante 1 favorisiert. Unter
Berücksichtigung der sich aus den Beratungen des Arbeitskreises ergebenden,
geänderten und nachstehend dargestellten Rahmenbedingungen wurde die Grundlage
für die Beratungen in der zweiten Sitzung des Arbeitskreises am 24.10.2018
geschaffen.
Als Ergebnis der beiden Sitzungen des Arbeitskreises wird
neben dem wesentlichen Bestandteil der Variante 1 – Neubau eines Hallenbades
auf dem Grundstück Schwelmestraße – eine gesamte Wasserfläche von ca. 2.000 m²
als notwendig erachtet. Diese Wasserfläche teilt sich in ca. 600 m²
Wasserfläche Hallenbad und ca. 1.400 m² Wasserfläche Freibad auf.
Die Fläche von 1.400 m² soll sich nach Ansicht des
Arbeitskreises wie folgt aufteilen: Ca. 1.000 m² Wasserfläche für die
kombinierte Nutzung von Nichtschwimmer – und Schwimmerbereich. Hier soll durch
eine intelligente (bauliche) Lösung sichergestellt werden, dass u.a. vier
Wettkampfbahnen mit einer Länge von 50m zur Verfügung stehen. Zudem wird ein
Planschbecken in der Größe von ca. 200 m² Wasserfläche sowie eine weitere
Wasserfläche von ca. 200 m² empfohlen, welche eine durchgehende Tiefe von ca.
vier Metern aufweist.
Der Neubau des Hallenbades soll eine Wasserfläche von ca.
600 m² haben. Details der Aufteilung können der nachstehend dargestellten
Aufteilung entnommen werden. Insgesamt wird demnach eine nutzungs- und
bedarfsorientierte Gesamtwasserfläche von ca. 2.000 m² als Zielgröße für die
zukünftige Bäderlandschaft in Schwelm gesehen.
Der Hallenbad- sowie Freibadbereich sollte über ein gemeinsames funktionales
Gebäude verfügen, von welchem der Zugang zu beiden Bereichen sichergestellt
wird.
Im Ergebnis kommt
der Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft Schwelm “ zu folgender Empfehlung
an den Rat der Stadt Schwelm:
Die bisherige Variante 1
„Neubau des
Hallenbades ohne Sauna und Beibehaltung/ Sanierung des
Freibades – beide Objekte erhalten eine autarke technische Anlage“
wird dahingehend ergänzt / geändert, dass
Ø
grundsätzlich eine Reduzierung der Wasserflächen auf insgesamt ca.
2.000 m² erfolgt (ca. 600 m²
Wasserfläche Hallenbad und ca. 1.400 m² Freibad)
Ø
im Hallenbadbereich ein
Sportschwimmbecken mit einem Hubbodenbereich in der Größe von ca. 17 m x 25 m
mit 6 Bahnen,Startsockeln und Sprunganlage mit 1-m-Brett, 3-m-Brett und
5-m-Plattform, Grubentiefe 4 m
Ø
ein Lehrschwimmbecken in der Größe von ca. 17 m x 10 m sowie
Ø
ein Planschbecken in der Größe von ca. 15 bis 35 m² realisiert
wird
und
Ø
im Freibadbereich ein
Becken von ca. 1.000 m² mit kombinierter Nutzung von Nichtschwimmer – und
Schwimmerbereich, Sicherstellung von 4 Wettkampfbahnen mit einer Länge von 50 m
Ø
ein weiteres Becken von ca. 200 m², welches eine durchgehende
Tiefe von rd. 4 m aufweist sowie
Ø
ein Planschbecken in der Größe von ca. 200 m² realisiert wird.
Ø
Ein gemeinsames Gebäude mit einer angemessenen Gastronomiefläche
soll den Zugang zu beiden Bädern ermöglichen.
Ob und inwieweit die derzeitigen Bestandsgebäude für die
Neukonzeptionierung aufgrund des baulichen Zustandes genutzt werden können und
ob es ggf. wirtschaftlicher ist, eine gemeinsame (Sole-)Technik für beide
Bereiche zu nutzen, soll im weiteren Verfahren geprüft werden.
Ziel ist es, einen attraktiven und wirtschaftlichen
ganzjährigen Badbetrieb zu gewährleisten, der auch die Flexibilität
gewährleistet, die je nach Wetterlage erforderlich ist. Die Einrichtung einer
angemessenen Gastronomiefläche wird als empfehlenswert erachtet, da sich das
Grundstück auch in einer sehr attraktiven Lage in unmittelbarer Nähe des
Erholungsgebietes Schwelmer Stadtwald befindet. So besteht die Möglichkeit,
nicht nur den Badnutzerinnen/nutzern, sondern auch Besuchern/innen des
Erholungsgebietes eine Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung durch die Deutsche Gesellschaft für das
Badewesen (DGfdB) hat ergeben, dass die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche
quantitativ ausreicht, um ein Hallenbad-Neubau zu realisieren. Im Rahmen
dieser Prüfung erfolgte auch eine erste planungsrechtliche Einschätzung durch die
Verwaltung. Hierzu kann ausgeführt werden, dass
grundsätzlich keine Hinderungsgründe gesehen werden, wenn sich die aus einem
(neuen!) Bebauungsplan ergebenden Aspekte beachtet / umgesetzt werden. Diese
wären ebenso wie z. B. die sog. „Belüftungsschneise“ und die Verkehrs- und
Parkplatzsituation gutachterlich zu einem geeigneten Zeitpunkt zu prüfen.
Bereits in der Vorlage Nr. 103/2018 wurde von der Verwaltung
dargestellt, dass es Ziel ist, mit externer Beratungsunterstützung einen
städtebaulichen / architektonischen Planungswettbewerb durchzuführen. Welches
Verfahren ab dem Frühjahr 2019 gestartet werden soll bzw. kann, wird intensiv
mit dem Arbeitskreis und unter Beteiligung einer externen Beratung besprochen.
Wie auch von der der DGfdB empfohlen, wurde eine geologische
Untersuchung des Grundstückes vorgenommen. Das zusammenfassende Ergebnis, welches
der Verwaltung seit einigen Tagen vorliegt, lautet wie folgt:
„Generell ist
festzustellen, dass der Baugrund im Bereich der Baufelder (Varianten
3B I und 4) für die geplante Bebauung ausreichend tragfähig ist.
Kostenaufwendige Spezialtiefbaumaßnahmen sind unter den getroffenen Annahmen
nicht erforderlich“.
Hierzu ist auszuführen, dass – je nachdem wie das neue
Badkonzept auf dem Grundstück „verortet“ wird – ggf. weitere Untersuchungen
erforderlich sind.
Zur Veranschaulichung der Varianten 3 B I und 4 wird auf die
Anlage 1 verwiesen, aus der die Varianten erkennbar sind. Es handelt sich
hierbei um Systemzeichnungen.
Nach entsprechender Beschlussfassung des Rates der Stadt
Schwelm zu dieser Vorlage würde die Verwaltung zu Beginn des Jahres 2019 die
notwendigen Schritte zur Unterstützung des weiteren politischen
Entscheidungsprozesses in den zuständigen Fachausschüssen unter Beteiligung des
Arbeitskreises erörtern / beschließen lassen.
Weiterhin können und werden Punkte, wie z.B. das
Betriebsmodell eines neuen Bades und die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum
Bau / Betrieb eines neuen Bades eruiert. Dem Punkt „bürgerschaftliches
Engagement“ kann hier sicherlich eine besondere Bedeutung zukommen.
Fazit: Aufgrund
der im vorstehenden Sachverhalt skizzierten zum Teil fehlenden
Konkretisierungen sollten die Beratungen im 1. Halbjahr 2019 in den zuständigen
politischen Gremien - auch mit dem Ziel eine qualifizierten Kostenschätzung zu
ermöglichen - fortgesetzt werden. Hier ist auch eine geeignete
Öffentlichkeitsbeteiligung zu planen.
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung
der Empfehlung des Arbeitskreises Bäder im 1. Halbjahr 2019 die Planung der
Bäderlandschaft in den zuständigen Fachausschüssen zu konkretisieren.
2.)
Zur Fortsetzung des im Sachverhalt dargestellten Planungsprozesses werden
investive Mittel bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0299.785100 – Hochbauinvestitionen
Bäder – in Höhe von 125.000€ zur Verfügung gestellt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |