Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Haushaltsplanes
2019 mit Anlagen wurde von der Kämmerin
am 15.08.2018 aufgestellt und in Vertretung vom 1. Beigeordneten bestätigt. Er wurde am 27.09.2018 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 83.188.942 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 82.781.072 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für 2019 auf 407.870
€.
Durch Veränderungen
aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste erhöhte
sich der Saldo des Ergebnisplanes auf
1.076.657 €.
Die 3.
Änderungsliste ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage und ist als Anlage 3
beigefügt.
Basierend auf diesem
Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung
und als Anlage 2 den Entwurf der
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes).
In der
Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2019 aufgeführt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220
v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 742 v.H.
Gewerbesteuer auf 495
v.H.
Für die Folgejahre
entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.
Bezüglich der
Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellten
Sitzungsvorlagen verwiesen. Bezüglich des Stellenplans wird insbesondere auf
die SV 132/2018/3 (1. Änderung des Stellenplans), die am 22.11.2019 im
Hauptausschuss behandelt wurde, hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2019 wird
beschlossen.
2. Der Haushaltssanierungsplan 2019 mit
Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes
wird beschlossen.
Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der
Haushaltsausgleich ab dem
Jahr 2016 wieder
hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der
Ausführung des
Haushaltsplanes umzusetzen.
3. Für das Haushaltsjahr
2019 wird folgende Haushaltssatzung
erlassen:
(siehe Anlage)
4. Die TBS werden
beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten
technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel
nach den Regeln der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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