Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat mit Beschluss vom 30.11.2017 eine Satzung über die
Festsetzung des Höchstbetrages
der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2018 erlassen.
Darin wurde der
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 69 Mio. € festgesetzt.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 05.12.2017 wurde mitgeteilt, dass die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.
Zum 16.10.2018 hat
die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt
48,5 Mio. € tatsächlich aufgenommen.
Die
Schwankungsbreite des Kreditvolumens beträgt erfahrungsgemäß innerhalb eines
Jahres bis zu 15 Mio. €.
Um diese
Schwankungsbreite abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der
Liquiditätskredite für 2019 auf 65 Mio. € festzusetzen. Nach der Jahresplanung
erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag
gegenüber dem Vorjahr um weitere
4 Mio. € gesenkt werden kann.
Der Höchstbetrag
stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.
Die tatsächliche
Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und - abfluss.
Zinsen fallen nur
für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.
Damit die Stadt
Schwelm zum 01.01.2019 über eine
genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom
allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der
separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für
das Haushaltsjahr 2019 möglich.
Die Verwaltung
schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2019 zu beschließen.
Die Satzung ist im Hinblick auf die §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 190/2018 beigefügte Satzung über die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |