Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
190/2018
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 30.11.2017 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2018 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 69 Mio. € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 05.12.2017 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

               

Zum 16.10.2018 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt

48,5  Mio. € tatsächlich  aufgenommen.

Die Schwankungsbreite des Kreditvolumens beträgt erfahrungsgemäß innerhalb eines Jahres bis zu 15 Mio. €.

Um diese Schwankungsbreite abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite für 2019 auf 65 Mio. € festzusetzen. Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag gegenüber dem  Vorjahr um weitere 4 Mio. € gesenkt werden kann.

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu-  und - abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Damit die Stadt Schwelm  zum 01.01.2019 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2019 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2019 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 190/2018 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

 

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg