Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 27.09.18 (Vorlage
130/2018) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
einschließlich des Haushaltsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse
verwiesen.
Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des
Fachbereiches 6 im AUS folgende Produkte zu beraten:
09.01.02 Konzepte für
Teilbereiche
09.02.01 Flächennutzungsplan
09.02.02 Bodennutzung
09.03.01 Geoinformationen
10.01.01 Maßnahmen der
Bauaufsicht
10.01.02 Denkmalschutz
und Denkmalpflege
12.01.01 Gemeindestraßen,
-wege, -plätze
12.01.02 Landesstraßen
12.01.03 Bundesstraßen
12.01.04 Parkeinrichtungen
12.01.05 ÖPNV
13.01.02 Öffentliche
Gewässer / wasserbauliche Anlagen
13.01.05 Landwirtschaft
Aufgrund des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen wurde darauf verzichtet, die Dokumente dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die o. g. Sitzungsvorlage 130/2018 bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der AUS empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze
2019 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung: gez. Schweinsberg |