Betreff
Nordbahntrasse Wuppertal - Interkommunale Vereinbarung
Vorlage
144/2007
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Stadt Wuppertal wird derzeit ein sehr interessantes Radwegeprojekt durch die Bürgerbewegung „Wuppertalbewegung“ voran getrieben. Es handelt sich hierbei um den Umbau von ehemaligen Bahntrassen zu gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowohl entlang des Wuppertals in Richtung Wpt.-Vohwinkel als auch bergan in Richtung Sprockhövel-Schee mit einem Anschluss an die vorhandenen Radwege nach Hattingen und nach Haßlinghausen (s. Anlage 1). Private Sponsorgelder sind reichhaltig gesammelt worden und ein Förderantrag ist kürzlich durch die Stadt Wuppertal beim Land NRW gestellt worden. Nähere Informationen zu dem Projekt können der Homepage der Wuppertalbewegung (www.wuppertalbewegung.de) sowie der Anlage 2 entnommen werden.

 

Da die ehemalige Bahntrasse auch durch Wuppertal-Jesinghausen, also in direkter Nähe zur Schwelmer Stadtgrenze, verläuft, stellt sich die Frage, ob zwischen Schwelm und der Trasse eine geeignete Verbindung hergestellt werden kann. Dies würde von Schwelm aus die Möglichkeiten eröffnen, über sichere und mit geringen Steigungen versehene Radwege in das Ruhrtal und in das Rheinland zu gelangen.

 

Eine Verlängerung der ehemaligen Rheinischen Strecke über die Bundesautobahn A1 bewertet die Verwaltung äußerst skeptisch. Ein Brückenneubau über die verbreiterte A1 würde erhebliche Geldmittel erfordern, deren Bereitstellung nicht sehr realistisch erscheint.

 

Statt dessen bietet sich aus Sicht der Verwaltung eher eine Anbindung an die Nordbahntrasse über die Bundesstraße 7 bis Wuppertal-Jesinghausen an. Wie der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen ist, verläuft von Jesinghausen ein asphaltierter Weg bis zum Waldstück südlich des Gewerbegebietes Wpt.-Nächstebreck. Dort verlaufen Gleistrasse und Fahrweg fast niveaugleich parallel. Diese Stelle ist etwa 5 km Fahrtstrecke von der Schwelmer Stadtmitte entfernt und könnte über den Radweg entlang der Talstraße (B 7) konfliktfrei erreicht werden. Auf den letzten ca. 600 m von Jesinghausen bis zum Anschlusspunkt müssten ca. 25 m Höhenunterschied überwunden werden.

 

Vertreter der Wuppertalbewegung und der Stadtverwaltung Wuppertal haben am 28.08.2007 der Radwegekommission Schwelm vor Ort über das Projekt berichtet. Es wurde auch über eventuelle Anschlussmöglichkeiten zwischen der Nordbahntrasse und Schwelm diskutiert. Hier wurden auch die Vorschläge des ADFC-EN vom 27.08.2007 (s. Anlage 4), den Radverkehr alternativ zur Talstraße (B 7) über die Barmer Straße (L 726) und anschließend Dieselstraße oder über die Straße In der Graslake zur Dieselstraße und dann weiter nach Wuppertal-Jesinghausen zu führen, erörtert.

 

Den Radverkehr durch das Gewerbegebiet In der Graslake zu führen wurde von den meisten Kommissionsmitgliedern kritisch gesehen, so dass die Varianten Talstraße (B 7) und Barmer Straße (L 726) weiter geprüft werden sollten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Oberflächenbelag des separaten Radweges entlang der B 7 im Frühjahr 2008 durch den Landesbetrieb Straßen NRW vollständig erneuert werden soll.

 

Als Anlage 5 ist beigefügt ein Schreiben der Stadt Wuppertal vom 21.07.2007, in dem für eine stärkere regionale Verankerung des Projektes mit den Nachbarstädten geworben wird. In der beigefügten Mustervereinbarung würden sich die Unterzeichnerkommunen zu gewissen, definierten Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs in der Region verpflichten.

 

Die Verwaltung steht ein solchen Vereinbarung grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch sollte für Schwelm der Textentwurf umformuliert werden (s. kursiv markierten Textvorschlag). Denn wie eingangs erwähnt, hält die Verwaltung eine Verlängerung der Rheinischen Strecke nicht für realistisch. Vielmehr sollte eine Hinweisbeschilderung entweder entlang der Talstraße (B 7) oder der Barmer Straße (L 726) erfolgen.

 

Da bis zur geplanten gemeinsamen Unterzeichnung der Vereinbarung am 11.10.2007 in Wuppertal noch nicht geklärt werden kann, welche Wegstreckenvariante gewählt werden soll, wird von der Verwaltung empfohlen, die Vereinbarung mit der Passage: „Herstellung der Beschilderung zwischen der Schwelmer Innenstadt und der Nordbahntrasse“ möglichst neutral zu formulieren.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die interkommunale Vereinbarung zur Stärkung des Radverkehrs in der Bergischen Region zu unterzeichnen.

Die im Textentwurf auf Seite 3 für Schwelm vorgesehene Formulierung: „Rheinische Strecke vom Abzweig Jesinghausen bis Bebauung Stadtkern Schwelm (abhängig von verfügbaren Mitteln über die A 1 oder unter Umgehung der A 1)“ ist zu streichen und durch die Formulierung: „Herstellung der Beschilderung zwischen der Schwelmer Innenstadt und der Nordbahntrasse“ zu ersetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Kosten für die Aufstellung von Hinweisschildern. Die Anzahl der Schilder ist noch nicht bekannt. Im Produkt 12.01.01 (Gemeindestraßen, -wege, -plätze), Konto 522110 (an TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) ist für das Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von 5.000,- € enthalten.

 


1.     Streckenverlauf Nordbahntrasse (1 Seite)

2.     Machbarkeitsstudie Nordbahntrasse (20 Seiten)

3.     Lageplan Jesinghausen (1 Seite)

4.     Schreiben ADFC (2 Seiten)

5.     Interkommunale Vereinbarung (6 Seiten)