Betreff
Planungszelle Bürgerbeteiligung
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.05.2018
- erneute Beratung nach Auftragsvergabe für das ISEK
Vorlage
078/2018/1
Aktenzeichen
FB 6.1 / Le
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen:

 

Mit Schreiben vom 12.05.2018 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den als Anlage 1 beigefügten Antrag eingebracht, der hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Intention des Antrags ist die Durchführung einer sogenannten „Planungszelle“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Schwelmer Innenstadt. Der Antrag wurde zunächst mit der Vorlage 078/2018 in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 04.06.2018 eingebracht und im Anschluss an die stattgefundene Diskussion durch den Antragssteller bis auf Weiteres zurückgezogen.

 

Der Auftrag zur Erarbeitung des ISEK für die Schwelmer Innenstadt wurde nach Vorbereitung der Verwaltung und mit Unterstützung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des AUS an die Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund vergeben. Das Erarbeitungskonzept für das ISEK, das die Durchführung einer „Planungszelle“ nicht vorsieht, stellte Herr Schäfer von der Planungsgruppe Stadtbüro in der Sitzung des AUS am 12.09.2018 vor. Die Nichtberücksichtigung des Instruments „Planungszelle“ soll in dieser Vorlage thematisiert und durch den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beraten werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Jede Gemeinde ist in Planungsprozessen jeglicher Größenordnung vor die anspruchsvolle Aufgabe gestellt, die betroffene Bürgerschaft für die jeweilige Themenstellung zu sensibilisieren. Dabei ist allgemein festzustellen, dass die  Bereitschaft der Öffentlichkeit, sich zu beteiligen, in der Vergangenheit rückläufig ist. Dieser Entwicklung steht die planungssystematische Grundforderung entgegen, Planungen im öffentlichen Raum auf eine möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit zu stellen, um die bestmögliche Akzeptanz des Planungsergebnisses vorzubereiten.

 

Die Verwaltung hat in Anerkennung dieser planungssystematischen Grundmaxime bereits bei der Strukturierung der Aufgabenstellung für die Angebotsaufforderung an ausgewählte Büros der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechenden Raum eingeräumt. Die Verwaltung entschied sich dazu, dass die Referenzen der Büros für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu 15% in die Bewertung des entsprechenden Angebotes  eingehen.

 

In dieser Vorgehensweise fühlt sich die Verwaltung auch grundsätzlich durch den o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bestärkt. Zur Verdeutlichung dieser Einschätzung soll hier der Schlusssatz des Antrages zitiert werden: „Wir halten es bei dem genannten Themenfeld für unerlässlich, die Bürger*innenbeteiligung auf breitere Füße zu stellen und neue Wege zu gehen, um möglichst viele Schwelmer*innen in den anstehenden Prozessen mitnehmen zu können.“

 

Die mit der Erarbeitung des ISEK für die Schwelmer Innenstadt beauftragte Planungsgruppe Stadtbüro überzeugte unter anderem mit einem strukturierten und zielgerichteten Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei überzeugten insbesondere die praktikablen Beteiligungsformen und –formate. Dieser Vorlage ist als Anlage 2 ein Papier der Planungsgruppe Stadtbüro beigefügt, das die vorgesehene und vertraglich vereinbarte Form der Bürgerbeteiligung skizziert und für die Beratung in Erinnerung ruft. Die Planungsgruppe Stadtbüro hat sich in dem Papier zum Beteiligungselement „Planungszelle“ geäußert.

 

Im Ergebnis bewertet die Verwaltung das von der Planungsgruppe Stadtbüro angestrebte Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung als adäquat und umfassend. Insbesondere sind die für eine Gemeinde unserer Größe angedachten Maßnahmen zur Beteiligung der BürgerInnen aus Verwaltungssicht zielführend. Die zusätzliche Durchführung einer „Planungszelle“ hingegen wird in Abstimmung mit dem Büro für die Erarbeitung eines ISEK - auch aufgrund des finanziellen Mehraufwands - als nicht erforderlich eingestuft. Der finanzielle Mehraufwand steht in Abhängigkeit vom anzusetzenden Tagessatz von 26,20 Euro, der Anzahl der teilnehmenden BürgerInnen, den Arbeitstagen sowie dem anfallenden Betreuungsaufwand. Im Übrigen hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung in Arnsberg in Erfahrung gebracht, dass keine Fördermöglichkeit für die Durchführung einer „Planungszelle“ besteht.

 


 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 


 

Die Bürgermeisterin

i.V.

gez. Schweinsberg