Sachverhalt:
In der Sitzung vom 29.08.2016 hat der Jugendhilfeausschuss unter TOP 6 zu
Verwaltungsvorlage 135/2016 beschlossen, den Kinderspielplatz an der Hagener
Straße aufzugeben. Der Spielplatz befindet sich auf dem städtischen Grundstück
Gemarkung Schwelm, Flur 23, Flurstück 617 mit einer Größe von rd. 1.100 qm und
liegt westlich des Wohngrundstücks Hagener Str. 42.
Der Rückbau der Spielgeräte ist bereits weitestgehend erfolgt. Das letzte
noch vorhandene Gerät wird in den nächsten Wochen von einer Fachfirma demontiert.
Die Verwaltung beabsichtigt, das vorgenannte Grundstück zum Zweck der
Wohnbebauung zu veräußern. Allerdings steht einer Wohnbebauung auf dieser
Fläche das derzeit geltende Planungsrecht entgegen, da der Bebauungsplan Nr. 31
- "Hagener Straße" für dieses Grundstück eine Nutzung als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" festsetzt. Eine Veräußerung
dieser Fläche als Wohnbaufläche erfordert daher zwingend eine Anpassung /
Schaffung des erforderlichen Baurechts.
Die Verwaltung wird
daher nun die Veräußerung des Grundstücks in die Wege leiten und begleitend
dazu die Änderung des o. g. Bebauungsplanes veranlassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss beschließt, das Grundstück des ehemaligen
Kinderspielplatzes Hagener Straße (Gemarkung Schwelm, Flur 23, Flurstück 617)
zum Zwecke der Wohnbebauung zu veräußern. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |