Betreff
Ehemaliger Spielplatz Hagener Straße
Vorlage
181/2018
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 29.08.2016 hat der Jugendhilfeausschuss unter TOP 6 zu Verwaltungsvorlage 135/2016 beschlossen, den Kinderspielplatz an der Hagener Straße aufzugeben. Der Spielplatz befindet sich auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Schwelm, Flur 23, Flurstück 617 mit einer Größe von rd. 1.100 qm und liegt westlich des Wohngrundstücks Hagener Str. 42.

Der Rückbau der Spielgeräte ist bereits weitestgehend erfolgt. Das letzte noch vorhandene Gerät wird in den nächsten Wochen von einer Fachfirma demontiert.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, das vorgenannte Grundstück zum Zweck der Wohnbebauung zu veräußern. Allerdings steht einer Wohnbebauung auf dieser Fläche das derzeit geltende Planungsrecht entgegen, da der Bebauungsplan Nr. 31 - "Hagener Straße" für dieses Grundstück eine Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" festsetzt. Eine Veräußerung dieser Fläche als Wohnbaufläche erfordert daher zwingend eine Anpassung / Schaffung des erforderlichen Baurechts.

 

Die Verwaltung wird daher nun die Veräußerung des Grundstücks in die Wege leiten und begleitend dazu die Änderung des o. g. Bebauungsplanes veranlassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt, das Grundstück des ehemaligen Kinderspielplatzes Hagener Straße (Gemarkung Schwelm, Flur 23, Flurstück 617) zum Zwecke der Wohnbebauung zu veräußern. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg