Sachverhalt:
Für die Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
steht für das Jahr 2018 auf der Haushaltsstelle 06.03.08.533900 -
"Sonstige soziale Leistungen / Unterhaltsvorschussleistungen“ - ein
Etatansatz in Höhe von 795.400,00 € zur Verfügung.
Die Fallzahlen steigen aufgrund der Reform des
Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 auch weiterhin stetig an (aktuell
359 laufende Fälle, davon 95 Neuanträge in 2018).
Für die Monate 01/18 bis 10/18 wurden bereits insgesamt 707.459,12 € an
Unterhaltsvorschussleistungen ausgegeben, so dass für die Auszahlung der Monate
11/18 bis 12/18 lediglich noch ein Betrag in Höhe von 87.940,88 € zur Verfügung
steht. Benötigt wird jedoch noch ein Betrag in Höhe von voraussichtlich
150.000,00 €, so dass es hier bereits ein Defizit in Höhe von mindestens
62.059,12 € gibt.
Der Mehraufwand wird für die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen
für Dezember 2018, Fälligkeit 30.11.2018, benötigt.
Für 2018 ist damit von einer erforderlichen Haushaltüberschreitung in
Höhe von 63.000,00 EUR auszugehen.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 06.03.08.533900 -
Sonstige soziale Leistungen / Unterhaltsvorschussleitungen - werden überplanmäßigige
Aufwendungen / -auszahlungen in Höhe von 63.000,00 € für das Haushaltsjahr 2018
bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/- einzahlungen bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.08.533900 |
Bezeichnung
Sonstige soziale Leistungen -
Unterhaltsvorschussleistungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 63.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung ist durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltstelle 16.01.01.401300 -
Gewerbesteuer - gewährleistet.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |