Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen bei Haushaltstelle 06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche -
Vorlage
178/2018
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Mehraufwand entsteht durch einen Änderungsbescheid des Landes NRW, basierend zum einen auf Änderungen in der Gruppenstruktur der KiTa-Einrichtungen, sowie eines Förderprogrammes zur Rettung der Trägervielfalt.

Zum 15.03. eines jeden Jahres wird über KibizWeb der zuvor vom Jugendhilfeausschuss entschiedene Antrag für das kommende Kindergartenjahr an das Land NRW gestellt. Auf Basis dieses Antrages erfolgt die Bescheiderteilung in der Regel im Mai/Juni eines Jahres. In der Folge werden häufig weitere Förderprogramme durch das Land und/oder den Bund auf den Weg gebracht, hier das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in NRW. Diese bedingen Änderungen im Förderbescheid. Weitere Änderungen entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Kinderzahl/Gruppenstruktur in Einrichtungen sowie durch die Feststellung von Behinderungen bei Kindern. Diese Folgebescheide weichen in der Summe vom Ursprungsbescheid ab. Die Haushaltsplanung erfolgt in der Regel noch vor der Beantragung zum 15.03. auf Basis der Kindergartenbedarfsplanung.

Die Landesmittel für die Kitas decken nur einen Anteil an den Kosten für die Kindertagesbetreuung ab. Je nach Trägerschaft ist zusätzlich ein unterschiedlicher kommunaler Eigenanteil zu leisten. In diesem Fall beträgt die Differenz durch aufzubringende Eigenmittel der Kommune 54.600,00 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - werden überplanmäßigige Aufwendungen / -aus-zahlungen in Höhe von 841.000,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.

Die Deckung ist durch Mehrerträge/- einzahlungen bei der Haushaltsstelle 06.01.03.414100 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - i.H.v. 786.400,00 € und bei der Haushaltsstelle 06.01.03.432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - in Höhe von 54.600,00 € gewährleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.01.03.531800

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche  

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

841.000,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltstelle 06.01.03.414100 und 06.01.03.432100 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - und - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -  gewährleistet.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

                  In Vertretung

gez. Schweinsberg