Sachverhalt:
Der Mehraufwand entsteht durch einen Änderungsbescheid des Landes NRW,
basierend zum einen auf Änderungen in der Gruppenstruktur der
KiTa-Einrichtungen, sowie eines Förderprogrammes zur Rettung der
Trägervielfalt.
Zum 15.03. eines jeden Jahres wird über KibizWeb der zuvor vom
Jugendhilfeausschuss entschiedene Antrag für das kommende Kindergartenjahr an
das Land NRW gestellt. Auf Basis dieses Antrages erfolgt die Bescheiderteilung
in der Regel im Mai/Juni eines Jahres. In der Folge werden häufig weitere
Förderprogramme durch das Land und/oder den Bund auf den Weg gebracht, hier das
Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen in NRW. Diese
bedingen Änderungen im Förderbescheid. Weitere Änderungen entstehen durch
Abweichungen der tatsächlichen Kinderzahl/Gruppenstruktur in Einrichtungen
sowie durch die Feststellung von Behinderungen bei Kindern. Diese
Folgebescheide weichen in der Summe vom Ursprungsbescheid ab. Die
Haushaltsplanung erfolgt in der Regel noch vor der Beantragung zum 15.03. auf
Basis der Kindergartenbedarfsplanung.
Die Landesmittel für die Kitas decken nur einen Anteil an den Kosten für
die Kindertagesbetreuung ab. Je nach Trägerschaft ist zusätzlich ein
unterschiedlicher kommunaler Eigenanteil zu leisten. In diesem Fall beträgt die
Differenz durch aufzubringende Eigenmittel der Kommune 54.600,00 €.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
übrige Bereiche - werden überplanmäßigige
Aufwendungen / -aus-zahlungen in Höhe von 841.000,00 € für das Haushaltsjahr
2018 bewilligt.
Die Deckung ist durch
Mehrerträge/- einzahlungen bei der Haushaltsstelle 06.01.03.414100 -
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - i.H.v. 786.400,00 € und
bei der Haushaltsstelle 06.01.03.432100 -
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - in Höhe von 54.600,00 €
gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.01.03.531800 |
Bezeichnung
Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 841.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung ist durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltstelle 06.01.03.414100 und
06.01.03.432100 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - und -
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -
gewährleistet.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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