Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung in der Stadt Schwelm - 9. Fortschreibung - Stand 31.07.2007
Vorlage
143/2007
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der JHA hat zuletzt in seiner Sitzung vom 18.08.2006 die 8. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes beraten. Die Verwaltung legt nunmehr die 9. Fortschreibung einschließlich der gewohnten tabellarischen Darstellung vor.

 

Die Geburtenzahlen zeigen in der Tendenz deutlich nach unten, so dass zukünftig mit einer deutlichen Entspannung bei der Vergabe von Plätzen in den Schwelmer Tageseinrichtungen für Kinder zu rechnen ist.  Momentan ist die Situation allerdings nicht so entspannt, wie die Geburtenzahlen es vermuten lassen, da durch Zuzüge aus anderen Städten nach Schwelm die Plätze in den Schwelmer Kindertageseinrichtungen zur Zeit heiß begehrt sind. Viele Anfragen, die Plätze für Kinder unter 3 Jahren betreffen, müssen momentan noch negativ beschieden werden.

 

Hinzu kommen ca. 40 Kinder aus umliegenden Städten, die nach den Kriterien des Beschlusses des JHA und des Rates aus dem Jahr 2001 Schwelmer Kindertageseinrichtungen besuchen.

 

Beachten Sie bitte, dass bei der Bedarfsermittlung nur ein solcher von 96% bei den

einzelnen Jahrgängen sowie bei dem hineinwachsenden Jahrgang nur 30% von 96 %

unterstellt wurde. Dies entspricht den Erfahrungen der vergangenen Jahre.

Z.Zt. sind alle 21 Plätze für Kinder unter drei Jahren belegt (je 7 in der Kita „Zamenhofweg“, Kita „Kleiner Häwelmann“ und Kita „Stadtmitte“).

 

Für 2008 ist ein neues Gesetz angekündigt: das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) wird die Kindergartenlandschaft grundlegend verändern.

 

Dieser Kindergartenbedarfsplan ist daher voraussichtlich der letzte, der auf der bisherigen Gesetzgebung beruht.

Nach den bisher vorliegenden Informationen ist beabsichtigt, dass Eltern zukünftig Stundenkontingente für ein Kindergartenjahr buchen können (25/35/45 Stunden).  Zusammen mit dem Alter der angemeldeten Kinder ergeben sich hieraus bestimmte Gruppengrößen mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel.  Die Anmeldung durch die Eltern und somit die Klärung der Bedarfslage soll bis zum März des jeweils laufenden Jahres erfolgen.

Eine vorausschauende und nachhaltige Planung wird hierdurch sehr erschwert. Hinzu kommt, dass es zukünftig kaum noch freigestellte Leitungen in den Kindertageseinrichtungen geben wird.

 

Über die endgültige Gesetzfassung und die sich daraus ergebenden  Konsequenzen für die Schwelmer Kindergartenlandschaft wird die Verwaltung aktuell informieren.

 


Beschlussvorschlag:

Der JHA nimmt die 9. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zur Kenntnis.


Tabellarische Darstellung der Bedarfsentwicklung (3 Seiten)