Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der AWO vom 27.03.18 vor. In diesem Antrag beschreibt
und berechnet der Geschäftsführer der AWO Gevelsberg, dass die Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 19.06.13 im Schuljahr 2016/17 zum personellen
Mindeststandard zu einer Unterfinanzierung der AWO KinGs in Höhe von 28.761,32€
geführt hat. Gegenüber der bis dahin geltenden Regelung führt das zu erhöhten
Aufwendungen im Personalbereich. Daraus folgt, dass für die OGS „Am
Ländchenweg“ im Schuljahr 2016/17 gemäß dem Ratsbeschluss für vier genehmigte
Gruppen mit bis zu 100 Kindern 190 Personalstunden angesetzt wurden. Zeitgleich
wurde durch die Neustrukturierung der Grundschulen (vier statt fünf
Einrichtungen) die Gruppenzahl bei der
AWO- Einrichtung an den GS Ländchenweg verändert. Diese Umstrukturierung der
OGS-Einrichtungen und die Mindestanforderung
an Personalstunden (laut Beschluss) verursachen Mehrkosten .
Für die OGS „Nordstadt“ wurden im Schuljahr 2016/17 gemäß Ratsbeschluss
für zwei genehmigte Gruppen mit bis zu 50 Kindern 95 Personalstunden angesetzt.
So ergab sich aus
der Höhe der an die AWO weitergeleiteten Landes- und Kommunalmitteln und den
tatsächlichen Kosten der Differenzbetrag von 28.761,32€. Dieser Betrag soll
jetzt nachgezahlt werden
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.01.531800 - Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche – werden weitere überplanmäßigige
Aufwendungen / -auszahlungen in Höhe von 28.761,32€ für das Haushaltsjahr 2018
bewilligt.
Die Deckung ist durch
Mehrerträge/- einzahlungen bei der Haushaltsstelle 06.03.03.448102 –
Kostenerstattungen/-umlagen vom Land (UMA) gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 03.02.01.531800 |
Bezeichnung
Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke an übrige Bereiche |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 28.761,32 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Die Deckung ist durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltstelle 06.03.03.448102 –
Kostenerstattungen/-umlagen vom Land (UMA) gewährleistet.
|
Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |