Betreff
Erlass einer neuen Entgeltordnung für die Nutzung von Sport- bzw. Veranstaltungsstätten sowie von Schulräumen und Schulflächen
Vorlage
155/2018
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Schwelm überlässt ihre Sportstätten, Schulturnhallen, Schulräume und  Schulflächen - soweit diese nicht für schulische oder städtische Belange benötigt werden - Dritten zur Nutzung und erhebt hierfür ein Entgelt nach Maßgabe der derzeit geltenden Bestimmungen. Für die Sportstätten und Schulturnhallen ist das die derzeit geltende Entgeltordnung vom 01.01.2011. Für die Überlassung von Schulräumen und Schulflächen besteht die Entgelt- und Nutzungsordnung vom 01.07.2011.

 

Die Vermietung der vorgenannten Anlagen erfolgte bis Anfang 2018 fachbereichsübergreifend durch den Fachbereich 7 (Schule / Kultur / Sport) und den Fachbereich 2 (Immobilienmanagement). Mit Wirkung ab dem 01.04.2018 wurde diese Aufgabe jedoch vollständig dem Fachbereich 2 übertragen.

 

Diesen Zuständigkeitswechsel hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die beiden vorerwähnten Entgeltordnungen aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und in einer neuen Entgeltordnung miteinander zu verbinden.

 

Die Überarbeitung der aus 2011 stammenden Regelungen war insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich:

 

-        Für die Überlassung der Schwelm-ArENa - insbesondere zu nicht-sportlichen Veranstaltungszwecken - gibt es bislang keine verbindliche Festlegung der Entgelte,

-        die vor einigen Jahren durchgeführte steuerrechtliche Einordnung einzelner Sportstätten als sog. Betrieb gewerblicher Art (BgA) und die damit verbundene Verpflichtung, die Nutzungsentgelte mit Mehrwertsteuer zu belegen, ist in den aktuellen Entgeltordnungen nicht berücksichtigt,

-        die vom Rat am 27.11.2014 (Vorlage 253/2014/1) beschlossene Erhöhung der Sportstättennutzungsentgelte mit Wirkung ab dem 01.01.2016 auf 2,-- EUR (30 Minuten) bzw. 4,- EUR (1 Stunde) wird zwar praktiziert, wurde formell aber bislang nicht durch Ausfertigung und Bekanntmachung einer neuen Entgeltordnung umgesetzt.

 

Neben der Einarbeitung der vorstehend erwähnten Punkte und einer redaktionellen Überarbeitung des Textes wurden im Übrigen die bislang geltenden Entgeltsätze unverändert übernommen. Eine weitergehende Erläuterung der neuen Entgeltordnung kann daher an dieser Stelle entfallen. Das Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wurde im Vorfeld hergestellt. Die Verwaltung schlägt daher den Beschluss der als Anlage 1 beigefügten neuen Entgeltordnung vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Da die ausgewiesenen Entgelte – wie ausgeführt - bereits Anwendung finden und die Etatansätze auf Basis dieser Entgelte kalkuliert wurden, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für die Ausschüsse:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der der Verwaltungsvorlage 155/2018 als Anlage 1 beigefügten neuen Entgeltordnung für die Nutzung von Sport- bzw. Veranstaltungsstätten sowie von Schulräumen und Schulflächen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt die der Verwaltungsvorlage 155/2018 als Anlage 1 beigefügte neue Entgeltordnung für die Nutzung von Sport- bzw. Veranstaltungsstätten sowie von Schulräumen und Schulflächen.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg