Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm überlässt ihre Sportstätten, Schulturnhallen,
Schulräume und Schulflächen - soweit
diese nicht für schulische oder städtische Belange benötigt werden - Dritten
zur Nutzung und erhebt hierfür ein Entgelt nach Maßgabe der derzeit geltenden
Bestimmungen. Für die Sportstätten und Schulturnhallen ist das die derzeit
geltende Entgeltordnung vom 01.01.2011. Für die Überlassung von Schulräumen und
Schulflächen besteht die Entgelt- und Nutzungsordnung vom 01.07.2011.
Die Vermietung der vorgenannten Anlagen erfolgte bis Anfang 2018
fachbereichsübergreifend durch den Fachbereich 7 (Schule / Kultur / Sport) und
den Fachbereich 2 (Immobilienmanagement). Mit Wirkung ab dem 01.04.2018 wurde
diese Aufgabe jedoch vollständig dem Fachbereich 2 übertragen.
Diesen Zuständigkeitswechsel hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die
beiden vorerwähnten Entgeltordnungen aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und in
einer neuen Entgeltordnung miteinander zu verbinden.
Die Überarbeitung der aus 2011 stammenden Regelungen war insbesondere aus
folgenden Gründen erforderlich:
- Für die Überlassung der Schwelm-ArENa -
insbesondere zu nicht-sportlichen Veranstaltungszwecken - gibt es bislang keine
verbindliche Festlegung der Entgelte,
- die vor einigen Jahren durchgeführte
steuerrechtliche Einordnung einzelner Sportstätten als sog. Betrieb
gewerblicher Art (BgA) und die damit verbundene Verpflichtung, die Nutzungsentgelte
mit Mehrwertsteuer zu belegen, ist in den aktuellen Entgeltordnungen nicht
berücksichtigt,
- die vom Rat am 27.11.2014 (Vorlage
253/2014/1) beschlossene Erhöhung der Sportstättennutzungsentgelte mit Wirkung
ab dem 01.01.2016 auf 2,-- EUR (30 Minuten) bzw. 4,- EUR (1 Stunde) wird zwar
praktiziert, wurde formell aber bislang nicht durch Ausfertigung und
Bekanntmachung einer neuen Entgeltordnung umgesetzt.
Neben der Einarbeitung der vorstehend erwähnten Punkte und einer
redaktionellen Überarbeitung des Textes wurden im Übrigen die bislang geltenden
Entgeltsätze unverändert übernommen. Eine weitergehende Erläuterung der neuen
Entgeltordnung kann daher an dieser Stelle entfallen. Das Einvernehmen mit dem
Stadtsportverband wurde im Vorfeld hergestellt. Die Verwaltung schlägt daher
den Beschluss der als Anlage 1 beigefügten neuen Entgeltordnung vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Da die ausgewiesenen Entgelte – wie ausgeführt - bereits Anwendung finden und die Etatansätze auf Basis dieser Entgelte kalkuliert wurden, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung.
Beschlussvorschlag für die Ausschüsse:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der der Verwaltungsvorlage 155/2018 als Anlage 1 beigefügten neuen Entgeltordnung für die Nutzung von Sport- bzw. Veranstaltungsstätten sowie von Schulräumen und Schulflächen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat beschließt die der Verwaltungsvorlage 155/2018 als Anlage 1
beigefügte neue Entgeltordnung für
die Nutzung von Sport- bzw. Veranstaltungsstätten sowie von Schulräumen und
Schulflächen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |