Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2019 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
143/2018
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz
2018

Gebühren-satz
2019

Veränderung

voraussichtl.
Gebühren-Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,07

2,00

-0,07

-3,4

142.700

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,31

3,20

-0,11

-3,3

4.243.900

Benutzer mit abflusslosen Gruben

13,42

13,66

+0,24

+1,8

22.900

Kleinkläranlagen Grundgebühr

5,16

5,20

+0,04

+0,8

2.150

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

26,84

31,41

+4,57

+17,0

12.750

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,20

1,18

-0,02

-1,7

132.500

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,29

1,30

+0,01

+0,8

3.635.900

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse:

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd. 69.000 € (rd. – 0,8 %) reduzieren.

 

Der kalkulatorische Zinssatz wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 26.06.2018 wie bereits im Vorjahr um weitere 0,5 % von 4,75 % auf 4,25 % gesenkt (Vgl. Vorlage Nr. 091/ 2018). Die Herabsetzung um 0,5 Prozentpunkte bewirkt eine Kostenreduzierung um rd. 290.000 €. Der Einsparung im Bereich der NW-Gebühren stehen Kostenerhöhungen an anderer Stelle (rd. + 110.000 €) und Fortfall von Erlösen für den Ausgleich von Über-deckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. – 65.000 €) gegenüber.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Mengen-reduzierung von rd. 7.000 m³ (rd. – 0,5 %) zu rechnen. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr sinken um 1.300 m² (rd. – 3,3 %). Dies wirkt sich auf die Gebührensätze negativ aus.

 

Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben

 

Aufgrund des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter 1% am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und Kosten-veränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2019 ist trotz Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe von rd. 3.000 € mit einer Kostenerhöhung um rd. 19,5 % zu rechnen. Die Steigerung der Bemessungsgrundlagen um rd. 17 % wirkt sich positiv aus. Die Erhöhung des Gebührensatzes beträgt rd. 2 %.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen entsprechen die Fixkosten in etwa dem Vorjahr. Bei leichtem Rückgang der Berechnungsgrundlagen um ca. 3 % erhöht sich der Satz der Grundgebühr geringfügig. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil erhöhen sich um ca. 9 % bei gleichzeitigem Rückgang der Abfuhrmenge um rd. 6 %.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

Die dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des Gebührenvergleichs des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.

 

 

2018

2019

Veränderung

Schmutzwasser

662,00 €

640,00 €

- 22,00 €

Niederschlagswasser

167,70 €

169,00 €

+ 1,30 €

Abwasser gesamt

829,70 €

809,00 €

- 20,70 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke