Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus
der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2019 folgende Gebührensätze:
|
Gebühren-satz |
Gebühren-satz |
Veränderung |
voraussichtl. |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
2,07 |
2,00 |
-0,07 |
-3,4 |
142.700 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
3,31 |
3,20 |
-0,11 |
-3,3 |
4.243.900 |
Benutzer
mit abflusslosen Gruben |
13,42 |
13,66 |
+0,24 |
+1,8 |
22.900 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr |
5,16 |
5,20 |
+0,04 |
+0,8 |
2.150 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr |
26,84 |
31,41 |
+4,57 |
+17,0 |
12.750 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
1,20 |
1,18 |
-0,02 |
-1,7 |
132.500 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
1,29 |
1,30 |
+0,01 |
+0,8 |
3.635.900 |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse:
Aus
der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten
zum Vorjahr um rd. 69.000 € (rd. – 0,8 %) reduzieren.
Der
kalkulatorische Zinssatz wurde mit Beschluss des Verwaltungsrates vom
26.06.2018 wie bereits im Vorjahr um weitere 0,5 % von 4,75 % auf 4,25 %
gesenkt (Vgl. Vorlage Nr. 091/ 2018). Die Herabsetzung um 0,5 Prozentpunkte
bewirkt eine Kostenreduzierung um rd. 290.000 €. Der Einsparung im Bereich der
NW-Gebühren stehen Kostenerhöhungen an anderer Stelle (rd. + 110.000 €) und
Fortfall von Erlösen für den Ausgleich von Über-deckungsbeträgen aus Vorjahren
(rd. – 65.000 €) gegenüber.
Erläuterungen
zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen
Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an
Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Mengen-reduzierung von rd. 7.000 m³ (rd.
– 0,5 %) zu rechnen. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr
sinken um 1.300 m² (rd. – 3,3 %). Dies wirkt sich auf die Gebührensätze negativ
aus.
Kleinkläranlagen
/ abflusslose Gruben
Aufgrund
des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter 1%
am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und
Kosten-veränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2019 ist trotz
Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe von rd. 3.000 €
mit einer Kostenerhöhung um rd. 19,5 % zu rechnen. Die Steigerung der
Bemessungsgrundlagen um rd. 17 % wirkt sich positiv aus. Die Erhöhung des
Gebührensatzes beträgt rd. 2 %.
Im
Bereich der Kleinkläranlagen entsprechen die Fixkosten in etwa dem Vorjahr. Bei
leichtem Rückgang der Berechnungsgrundlagen um ca. 3 % erhöht sich der Satz der
Grundgebühr geringfügig. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil erhöhen
sich um ca. 9 % bei gleichzeitigem Rückgang der Abfuhrmenge um rd. 6 %.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von
200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².
Die
dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des
Gebührenvergleichs des Bundes der
Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
|
2018 |
2019 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
662,00 € |
640,00 € |
- 22,00 € |
Niederschlagswasser |
167,70 € |
169,00 € |
+ 1,30 € |
Abwasser
gesamt |
829,70 € |
809,00 € |
- 20,70 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2019 für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |