Sachverhalt:
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2019 mit Anlagen wird formal in der Sitzung des Rates am
27.09.2018 eingebracht.
Das hierzu erstellte
Zahlenwerk wurde am 15.08.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom 1.
Beigeordneten in Vertretung bestätigt. Zurzeit werden auf Basis dieses
Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z. B. Haushaltssatzung,
Haushaltssanierungsplan, Stellenplan
etc.) erstellt.
Zur Vorabinformation
wird das Zahlenwerk auf Wunsch der
Ratsfraktionen bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.09.2018
vorgelegt.
Der Ergebnisplan
schließt für das Haushaltsjahr 2019 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von
407.870 € ab und liegt damit um rd.
107.000 € unter dem lt. Finanzplanung 2018 für das Jahr 2019 geplanten Betrag
(515.440 €).
Die Entwicklung
einiger wichtiger Positionen wird
nachfolgend dargestellt (Vergleich der aktuellen Werte für 2019 jeweils
mit der bisherigen Planung für das Jahr 2019 aus dem Etat 2018).
Die derzeitigen
Etatansätze entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Zahlenwerkes.
Hierzu werden sich
zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die - wie auch in den Vorjahren- über Änderungslisten vorgelegt werden.
Erträge:
Gewerbesteuer:
Der Ansatz in Höhe
von rd. 22.050.000 € basiert weiterhin auf einem Hebesatz von 495 % auf Basis
des aktuellen Steueraufkommens aus dem Veranlagungsmodul. Für die Folgejahre
ist weiterhin gemäß der Beschlusslage
keine Hebesatzerhöhung eingerechnet.
Aufgrund der guten
konjunkturellen Entwicklung konnte gegenüber der bisherigen Planung für 2019
der Ansatz um rd. 500.000 € netto angehoben werden. Er liegt damit aktuell um 700.000 € über dem
Ansatz für 2018.
Im Übrigen wird der
weitere Jahresverlauf zeigen, ob weitere Anpassungen möglich sind.
Grundsteuer B:
In das Zahlenwerk
sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Hebesätze eingeflossen:
2019: 885 v.H.
2020: 910 v.H.
2021: 950 v.H.
2022: 950 v.H.
Diese Hebesätze
entsprechen bis einschließlich 2021 der bisherigen Finanzplanung gemäß
genehmigtem Haushaltssanierungsplan 2018.
Für das Jahr 2019
beträgt der Ansatz daher unverändert
8.185.000 €.
Sich bis zur
Verabschiedung des Haushalts Ende November ergebende positive Effekte werden
selbstverständlich ihren Niederschlag in den Hebesätzen finden.
Schlüsselzuweisungen:
Zu den
Schlüsselzuweisungen liegt bisher lediglich eine Arbeitskreisrechnung der
Arbeitsgemeinschaft der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vor.
Eine Modellrechnung des Landes wurde noch nicht erstellt. Die
Arbeitskreisrechnung erfolgte auf Basis der vom Kabinett am 03.07.2018
beschlossenen Eckpunkte zum GFG 2019. Sie ist als eine vorläufige Orientierung
auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage zu verstehen. Die
Stadt Schwelm würde hiernach gegenüber
der bisherigen Planung aus dem Haushalt 2018
für 2019 rd. 351.000 € weniger Schlüsselzuweisungen erhalten (insgesamt
rd.7.878.000 €). Dieser Wert ist zunächst im
Zahlenwerk verarbeitet worden.
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
Hier ergibt sich
gegenüber der bisherigen Planung eine Verbesserung von rd. 300.000 €.
Ursächlich hierfür
sind insbesondere
- Höhere
Kostenerstattungen Rettungsdienst 93.000 €
- Höhere
Personalkostenerstattung Jobcenter 43.000 €
- Neuveranschlagung Kostenerstattung Ibachsteg 125.000 €
Finanzerträge
Hierunter fällt
unter anderem die Gewinnausschüttung der Technischen Betriebe.
Im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung leisten die TBS jährlich einen deutlichen Konsolidierungsbeitrag.
Zudem ist es in den vergangenen Jahren
gelungen, den geplanten Konsolidierungsbeitrag im Ergebnis nochmals um mindesten 200.000 € zu überschreiten.
In Abstimmung mit
dem Vorstand der TBS wurde daher der bisher geplante Ansatz für 2019 ff. um
250.000 € erhöht und beträgt damit 1.896.250 €.
Ob eine weitere
Erhöhung für 2019 möglich ist, wird zurzeit geprüft.
Die abschließende
Behandlung des Jahresabschlusses der TBS für das Jahr 2017 ist in der Sitzung des Rates am 27.09.2018
vorgesehen.
Aufwendungen:
Personalkosten:
Der Stellenplan
wurde aktualisiert und die Personalaufwendungen wurden neu kalkuliert. Die Auswirkungen der
Tariferhöhung 2018 müssen noch produktgenau eingepflegt werden, so dass die
derzeitigen Zahlen zunächst nur einen vorläufigen Stand darstellen. Daher wir
an dieser Stelle auf den Vergleich mit der bisherigen Planung verzichtet.
Die
erforderliche Anpassung wird über die 1.
Änderungsliste erfolgen.
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen:
Hier ergibt sich
gegenüber der bisherigen Planung ein Anstieg von rd. 200.000 €.
Als wesentliche
Punkte sind zu nennen:
- Datenschutz
(externe Begleitung) 41.500 €
- Zentrale
Vergabestelle (Interkommunale Zusammenarbeit) 146.400 €
- DMS
(Interkommunale Zusammenarbeit) 45.000
€
Noch nicht
berücksichtigt sind im Bereich der Bauunterhaltung energetische Maßnahmen an
verschiedenen städtischen Gebäuden für die Folgejahre.
Hierzu wurde von der
Verwaltung ein detailliertes Maßnahmepaket für 2019 ff. erarbeitet.
Die Verwaltung wird
dieses jedoch zunächst in die Fachausschussberatung einsteuern.
Asyl:
Gegenüber der
Planung für das Jahr 2018 (350 Personen) kann nunmehr von einem deutlichen
Rückgang der Personenzahl ausgegangen werden.
Für den Etatentwurf
2019 wurde mit rd. 250 Personen kalkuliert, hiervon 140
Personen im Asylverfahren und 110 geduldete Personen.
Nach aktueller
Rechtslage kann weiterhin nicht davon ausgegangen werden, dass die
Stadt Schwelm für die geduldeten Personen ganzjährig die Kostenerstattung von
rd. 10.400 €/Person erhält.
Der Ansatz für die
Kostenerstattung des Landes wurde mit diesen Eckdaten entsprechend
aktualisiert.
Im Aufwandsbereich
wurden die tatsächlichen Aufwendungen
für die jeweiligen Personen in
etwa in Höhe der pauschalen Kostenerstattung
kalkuliert.
Insgesamt ergibt
sich gegenüber der bisherigen Planung für 2019 mit den neuen Parametern eine
Verschlechterung von rd. 265.000 €.
Transferaufwendungen
Bereich Jugend:
Hier sind im Bereich
der Kindertagesstätten sowohl Aufwendungen als auch Erträge neu kalkuliert
worden. Im Bereich der Kindertagesstätten freier Träger werden durch den Bau
einer neuen Kita 62 weitere Kinder
aufgenommen.
Im Ergebnis ergibt
sich im gesamten Produkt 06.01.03 – Kindertagesstätten freier Träger - gegenüber der bisherigen Planung für 2019
eine Verschlechterung von rd. 380 T€. Höhere Zuweisungen des Land und auf Basis
bisheriger Rechnungsergebnisse angepasste
Ansätze für Benutzungsgebühren können höhere Betriebskostenanteile, die an die
Träger weiterzuleiten sind, nicht vollständig kompensieren.
Kreisumlage:
Die von den Städten
zu entrichtende Kreisumlage berechnet sich aus den aktuell gültigen
Umlagegrundlagen und dem vom Kreistag beschlossenen Hebesatz.
Im Juli 2018 wurden
neben der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2019 auch Orientierungsdaten für
die Umlagegrundlagen der Kreisumlagen veröffentlicht.
Vorläufige
Umlagegrundlagen sind daher bekannt.
Die
Gemeindebeteiligung zum Kreishaushalt ist für Anfang September 2018 terminiert. Insofern liegen
noch keine Informationen zum geplanten Hebesatz der Kreisumlage 2019 ff. vor.
Für das Jahr 2018
hat der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises den Hebesatz der Kreisumlage im Rahmen einer Nachtragssatzung auf 45,42 v.H.
festgesetzt.
In den vorliegenden
Planungen wird davon ausgegangen, dass die Kreisumlage nicht weiter ansteigt
und sich zudem positive Effekte aus der LWL-Umlage bemerkbar machen.
Zinsen uns
sonstige Finanzaufwendungen:
Das weiterhin sehr
niedrige Zinsniveau ermöglicht es, in diesem Bereich gegenüber der bisherigen
Planung eine Verbesserung von rund 300.000 €
darzustellen.
Im Bereich der
langfristigen Darlehen wurde der Ansatz gegenüber der bisherigen Planung um
rund 135.000 € abgesenkt, im Bereich der Liquiditätskredite um rd. 95.000 €.
Sonstiges:
Zentralisierung:
Der Etatentwurf 2019
enthält zurzeit noch keine
Haushaltsmittel für das Projekt Zentralisierung.
Vor der
Verabschiedung des Haushalts 2019 wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer und dem bis dahin
ausgewählten Generalplaner den aktuellen Stand des Finanzbedarfs über eine
Änderungsliste einsteuern. Es dürfte sich hierbei für das Jahr 2019 um
ausschließlich investive Finanzmittel im Rahmen des Gesamtbudgets
handeln.
Gebäude der
bisherigen Gustav-Heinemann – Schule:
In das Zahlenwerk
wurden weiterhin durchgängig Aufwendungen für den Verbleib des Gebäudes im Bestand der Stadt Schwelm
(Leerstand) eingerechnet, da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
abschließenden politischen Entscheidungen zur weiteren Verwendung des
Gebäudes gibt.
Bäderlandschaft:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat im Juli 2018 die Verwaltung beauftragt,
den bestehenden
Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen öffentlich
beraten zu lassen. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen zum Jahresende
vorgestellt werden. Die weiteren finanziellen Auswirkungen sind im Etat 2019
ff. abzubilden.
Auch diese
Ergebnisse müssen über eine Änderungsliste eingesteuert werden.
Das beigefügte
Zahlenwerk dient zunächst als eine erste Orientierung und die Darstellungen in der Sitzungsvorlage als
grober Überblick. In den sich nach der Haushaltseinbringung anschließenden
Fachausschussberatungen müssen hier sicher detaillierte Betrachtungen
vorgenommen werden mit dem Ziel, die Hebesätze im Vergleich zu 2018 möglichst
konstant zu halten.
Darüber hinaus
werden auch die Konkretisierungen des
GFG, die weiteren Entwicklungen zur Kreisumlage, die erwartete Modellrechnung zum
Einheitslastenabrechnungsgesetz, sowie sonstige externe Einflüsse
Berücksichtigung finden.
Das Zahlenwerk zum
Haushalt 2019 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Form beigefügt und
kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |